Gastautor: Schlagt die AfD, wo ihr sie trefft. Einige Bemerkungen zu Verfassungsschutz und AfD
Mitte Januar 2019 trat der Präsident des Bundeamtes für Verfassungsschutz (BfV) vor die Presse und machte Ausführungen zur Tätigkeit seiner Behörde bezüglich der Partei AfD. Unter anderem teilte er sinngemäß mit, dass die Partei „als Prüffall geführt“ werde. Die zum Vortrag gebrachten Erwägungen halte ich für rechtswidrig, die öffentliche „Einstufung“ für eine Amtsanmaßung.
Zur politischen Rolle der AfD
Die AfD hat in den letzten Jahren Millionen von Wähler angezogen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Massenzulauf andauern wird. Hierfür gibt es einen schlichten Grund: Die AfD ist die einzige Partei in der Bundesrepublik, die den Erhalt des deutschen Nationalstaats in den Fokus ihrer politischen Absichten gerückt hat.
Die anderen politischen Parteien in Deutschland sehen diese Angelegenheit durchweg anders. Durch die Nicht-Zentrierung auf den deutschen Nationalstaat erwecken sie bei sehr vielen Deutschen die Befürchtung, dass sie der Auflösung der Bundesrepublik das Wort reden. Es wird hier nicht diskutiert, ob das wirklich der Fall ist. Es lässt sich aber nicht bestreiten, dass ein solcher Eindruck entstanden ist. Indem sie hier politisch gegenhält, hat die AfD ein Thema besetzt, dass ihr den Massenzulauf beschert.
Alle anderen Parteien bekämpfen die AfD. Das ist im Parteienstaat, wie er sich in Deutschland entwickelt hat, legitim, und angesichts des Massenzulaufs zur AfD auch wenig erstaunlich. Dass alle es gemeinsam tun, hat offenbar nicht den gewünschten, sondern einen zusätzlich wirkenden gegenteiligen Effekt. In den parteipolitischen Stellungnahmen zur AfD hat deswegen – leicht nachvollziehbar – die Schärfe zugenommen.
Hierzu gehört auch der sog. Ruf nach dem Verfassungsschutz. Der Ruf nach dem Verfassungsschutz soll beim Bürger den Eindruck erwecken, als sei hier ein finsteres Gewerbe am Werke, dem jetzt nach Recht und Gesetz der Garaus zu machen sei. Mit
anderen Worten: Dem Wahlbürger soll signalisiert werden, die AfD ist für anständige Deutsche unwählbar. Das in etwa ist mit dürren Worten die politische Schlachtordnung. Jetzt kommen die rechtlichen Zutaten.
Zur Rechtsposition der AfD
Die AfD ist eine politische Partei. Sie ist – abweichend zu dem, was immer wieder zu hören ist – keine zugelassene Partei, denn Parteizulassungen gibt es in Deutschland nicht. Ihr Recht auf Existenz ergibt sich unmittelbar aus Artikel 21 Grundgesetz. Dort ist auch der Rahmen für eine mögliche Bekämpfung durch den Staat festgelegt. In der Auseinandersetzung zwischen Staat und Partei gibt es eine einzige zulässige Maßnahme: das Parteiverbot. Dieses auszusprechen, ist allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Diese Sonderstellung gegenüber sonstigen Vereinigungen nennt man Parteienprivileg.
Hiermit kollidiert die Rolle des Verfassungsschutzes. Das kommt daher, weil sich ab
den 1960-er Jahren die Rechtsauffassung durchzusetzen begann, dass die Beobachtung durch einen staatlichen Nachrichtendienst einen schwerer Eingriff in die Rechte der betroffenen Personengruppe und ihrer Mitglieder darstellt. Denkt man diesen Gedanken konsequent zu Ende und vergleicht ihn mit dem Parteienprivileg, wären eine nachrichtendienstliche Beobachtung von Parteien und das regierungsamtliche öffentliche Reden hierüber verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat demgegenüber über Jahrzehnte die gegenteilige Auffassung vertreten. Die seit 1968 erschienenen Verfassungsschutzberichte geben hierüber Jahr für Jahr Auskunft.
Meines Wissens ist diese Frage niemals höchstrichterlich entschieden worden. Nur
einmal erreichte die NPD wegen der Nennung im Verfassungsschutzbericht des Bundes das Bundesverwaltungsgericht und scheiterte. Man sollte zwar für die deutsche Rechtsprechung keine Prognosen abgeben, aber ich nehme an, dass die AfD vor Gericht scheitert, wenn sie sich allein auf die potentielle Rechtsverletzung des Parteienprivilegs (= Verbot der Beobachtung) stützen würde. Der Grund hierfür ist simpel. Die Richterschaft in Karlsruhe ist ein Spiegel der etablierten Parteien. Alle diese Parteien sind – zum Teil aus Existenzangst – einig, dass die AfD mit allen Mitteln zu bekämpfen sei. Damit ist der Fall jedoch nicht vom Tisch, wie jetzt zu erörtern ist.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Prüffall
Zunächst eine wichtige Gesetzesformalie: Mit der Verkündung eines Prüffalls hat der BfVPräsident ein Instrumentarium in die Debatte eingeführt, das ihm rechtlich nicht zusteht. Ich habe das Bundesverfassungsschutzgesetz noch einmal von vorne bis hinten gelesen. Der Prüffall kommt nicht vor. Er kommt bei einzelnen Verfassungsschutzgesetzen aus den Ländern vor, aber nicht beim Bund.
Bei der grundlegenden Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetztes, an der ich in den Jahren 1987 bis 1989 als der zuständige Referent des Bundesinnenministeriums beteiligt war, wurde die Frage des Prüffalls erörtert und ausdrücklich verworfen: Der Inlandsnachrichtendienst mit dem Aufgabenkatalog des Verfassungsschutzes betrachtet die politische Lage der Bundesrepublik insgesamt, um auf dem Laufenden zu sein, was vorgeht.
Fällt hierbei auf, dass es den Verdacht für eine der gesetzlich missbilligten Bestrebungen oder Tätigkeiten gibt, fängt er an, gezielt Informationen zu beschaffen. Das ist ein relativ einfaches Verfahren, wiewohl jedermann leicht nachvollziehen kann, dass es im Einzelfall Streit geben wird, ob wirklich die Beobachtungs-auslösenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen oder nicht. Noch einmal: einen irgendwie gesetzlich möglichen oder gar nötigen Prüffall gibt es nicht. Seine öffentliche Verkündung ist ein Rechtsverstoß, nämlich die Anmaßung einer nicht vorhandenen einschlägigen Kompetenz. Ein Handeln ohne gesetzliche Eingriffsermächtigung ist rechtswidrig.
Und weiter: Was das BfV mit den von ihm gesammelten Informationen tun darf, insbesondere an wen es die Informationen weiterreichen kann, ist dezidiert im Bundesverfassungsschutzgesetz normiert. Dieses regelt auch – und zwar abschließend in § 18 Absatz 1 – welche seiner Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden dürfen:
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, sowie über präventiven Wirtschaftsschutz.
Und das war’s. Die Information der Öffentlichkeit beschränkt sich also ausdrücklich auf
solche Fälle, in denen das BfV nachweisen kann, dass einschlägig verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen – und diese gewichtig sind. Das ist also schweres Geschütz in schweren Fällen.
Im Umkehrschluss: Fröhliche Ausführungen in neudeutschem Politblabla, dass man jetzt mal genau hinsehen möchte, sind dem BfV versagt. Hierfür gibt es gute Gründe. Das öffentliche Palaver über Dienstinterna kommt einer Vorverurteilung gleich: Seht her Leute, wir sind durchgestartet. In Wirklichkeit ist es Etikettenschwindel: das BfV teilt mit, dass es nichts genaues weiß, aber keiner merkt es. Also: politischer Auftrag erfüllt.
Rechtlich richtiges Verhalten sieht anders aus, denn das BfV darf nur an die Öffentlichkeit, wenn es Genaues weiß, das Wissen einschlägig und gewichtig ist. Doch wenden wir uns neben dem sicher wichtigen Formalen auch dem Inhaltlichen zu. Ich werde hierzu zwei Bemerkungen zum Bestand Deutschlands und zum Islam machen.
Bekenntnis zum Deutschsein als Verfassungsfeindlichkeit
Ich habe mit Verblüffung aus den Ausführungen des BfV-Präsidenten herausgehört, dass er eine Verbindungslinie zwischen der Verfassungsfeindlichkeit und dem Bekenntnis zum Deutschsein zieht. Sollte ich mich verhört haben, ist das jetzt folgende überflüssig und zu streichen. Falls nein, gebe ich zu bedenken: Das Bundesverfassungsschutzgesetz erklärt den deutschen Staat und seine Organe ausdrücklich zu seinen Schutzobjekten (zum Beispiel in § 4 Absatz 1). Jemanden zum Beobachtungsfall zu erklären, der mahnend darauf hinweist, dass bestimmte Personen innerhalb der Staatsorgane sich zum Ziel gesetzt haben, den deutschen Staat aufzulösen, bedeutet, den Verteidiger mit dem Angreifer zu verwechseln und umgekehrt.
Ich weiß, dass manche Leute Pickel kriegen, wenn Höcke & Co („der Flügel“) sich am
Kyffhäuser versammeln. Sie lassen dort Deutschland hochleben. Das mag heutzutage
ungewohnt sein, aber eine Angriff auf den deutschen Staat ist das nicht. Der Kyffhäuser ist seit der Romantik ein Symbol des deutschen einheitlichen Staates, manche sagen auch: des Reiches, aber das ist ebensowenig verfassungsschutzrelevant wie der Umstand, dass der Bundestag im Reichstag tagt. Sogenannte Gegendemonstranten sehen das anders. Sie versuchen, solche Veranstaltungen mit Sprechgesängen à la Deutschland verrecke (und Schlimmerem) zu verhindern. Es sind diese Leute, die ganz ungezwungen Platz auf den Rängen der deutschen Staats- und Verfassungsfeinde finden. Das nur nebenbei.
Islamfeindlichkeit
Eine kritische bis feindselige Haltung zum Islam – ich spreche nicht vom Anzünden von
Gotteshäusern – ist nichts, was den Verfassungsschutz zu interessieren hat. Der deutsche Staat ist, jedenfalls soweit er sich auf preußische Traditionen stützt, religionsneutral. Mit anderen Worten: jeder kann nach seiner Fasson selig werden, wie Friedrich der Große ebenso spitzzüngig wie weise bemerkte. Eine Gesamtschau des Grundgesetzes bestätigt diese Weisheit.
Es wird vielleicht den einen oder anderen überraschen: Derjenige, der mitteilt, dass er den Islam partout nicht leiden mag, kann sich auf ein sehr spezielles Grundrecht berufen, nämlich Artikel 4 Grundgesetz, die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht beinhaltet nicht nur die Möglichkeit, an einen bestimmten Gott zu glauben, sondern auch das glatte Gegenteil für unumstößlich zu halten. Hier den weisen Richter zu spielen, ist nicht Sache des Staates – mögen die Ansichten auch noch so schrill sein. Ich finde, das sollte sich auch im ehemals katholischen Köln, dem Sitz des BfV, herumgesprochen haben. Ob diese Kenntnis auch im zunehmend muslimischen Köln vorhanden ist, wage ich zu bezweifeln.
Schlussbetrachtung
„Nun sind sie halt mal da,“ wird unsere Kanzlerin angesichts der von ihr illegal ins Land geholten Orientalen tausendfach zitiert. Ich rate allen plötzlichen Verfassungsschutz-Freunden, diesen Satz auch auf die AfD und ihre Mitglieder anzuwenden. Diese haben im Gegensatz zu jenen den Vorzug, dass sie völlig legal hier sind.
©Helmut Roewer, Januar 2019
Helmut Roewer ist Publizist und Historiker: Unterwegs zur Weltherrschaft. Warum England den Ersten Weltkrieg auslöste und Amerika ihn gewann
Mal eine Zwischenbemerkung zu Helmut Roewer. Ich habe mich ertappt, dass ich den Mann gerne wegzappe. Ursache sind seine sprachlich quälenden Podiumsauftritte und unsägliche äußere Erscheinung (gefärbte Haare, Kleidung). Ich muß Abbitte tun. Der Mann ist halt mehr Sein als Schein. Habe mir jetzt eins seiner Bücher bestellt.
Die hier aufgezählten, angeblich nichtstimmigen Äußerlichkeiten bei H. Roewer kann nicht nicht nachvollziehen. Obschon ich ihm schon häufig bei Auftritten und Vorträgen begegnet bin. Selbst wenn das so wäre, würde es mich nicht stören. Der Inhalt seiner Beiträge ist wichtig.
Zum Thema: alles, was im Beitrag sachkundig aufgeführt ist, stimmt hundertprozentig. Es stimmt aber nur in einem Rechtsstaat. Und ein Rechtsstaat ist dieses Deutsland, in dem eine Rose der Uckermark und ihre Auftraggeber gut und gerne leben, weil sie sich seit 13 Jahren weder an Recht noch Ordnung halten, eben nicht mehr. Seit dem Rechtsbruchfuror, der verdeutlicht hat, dass westdeutsche Administratoren in allen Bereichen die besseren Stasimitarbeiter und Stasizuträger sind, ist das als „Verfassung“ bezeichnete Grundgesetz wertlos wie benutztes Klopapier.
Die Angst jedoch, die eine AfD vor einer Prüfung durch den VS hat, ist eine Bedrohung, die weniger vom VS ausgeht. Die Bedrohung der AfD geht in gefährlicher Weise von Leuten aus, die diese Bedrohung als Anlass für Säuberungsaktionen ausnutzen. Solche Personage wie Pazderski, Junge, Weidel, Storch, Nobis und weitere sind nicht an einer Alternative für Deutschland interessiert. Sie arbeiten daran , Interessen von Gruppen, die eine Pseudoopposition brauchen, um Wähler zu manipulieren, umzusetzen, mit dem netten Nebeneffekt eines guten Einkommens zumindest für eine Legislaturperiode. Die o.g. Personage würde sofort nasse Höschen bekommen, wenn Leute auf die Straße gingen und sich auf Äußerungen der aufgezählten AfD-Bonzen beriefen.
Deshalb war die Gründung der AdP durch Poggenburg und seine Freunde wichtig. Diese AdP ist momentan allerdings als Motivierung in Westdeutschland undenkbar. In Mitteldeutschland sind zweifelsfrei Einzüge in die Landtage im Zielbereich, wenn diese AdP keine Fehler begeht. Im Gegensatz zu den Abgängen von Lucke/Henkel und Petry/ Pretzell, die einfach nicht begreifen wollten, was sie mit der Gründung der AfD losgetreten hatten und auf die Bremse treten mussten, hat die AdP zumindest nach bisher bekannten Ankündigungen, verstanden, was eine nationalkonservative Alternative ausmacht.
Sind Poggenburg und „seine Freunde“ also die besseren Menschen? Oder wollen die auch nur abkassieren wie die genannte „Personage“ ?
Wenn sich die AfD vielleicht dem Volk im Westen schon nicht gut verkaufen lässt, dann können Poggenburg und seine Kumpanen ihre Wählerschaft allenfalls auf einer Verkaufsveranstaltung für Rheumadecken rekrutieren.
@ Hans Adler
Die Wortwahl „Kumpane“ sagt alles. Da wird das Gehirntrauma sofort sichtbar.
Zu den „Rheumadeckenkonsumenten“ als Wählerpotential ist auch nichts zu sagen. Ebenso entlarvend wie Kumpane.
„Abkassieren“ – ich habe von der AdP im Gegensatz zu den Großkopfeten der AfD nicht gehört, dass man mit einer Systempartei koalieren und Ministerposten ergattern will.
Für mich ist als Fazit festzustellen, dass die AfD ein Chaosverein ist, deren Bonzen große Reden halten, denen nicht Konkretes folgt und die sich durch den Parteispendenskandal Weidels schon auf dem Weg zu einer Systempartei befindet.
Als Höcke in Erfurt die Leute animierte, zu rufen „Wir sind das Volk“ hatten Westbonzen wie Nobis, Hollnagel, Junge, Glaser u.a. nichts besseres zu tun, als ihre Abscheu ob dieser Losung auszudrücken.
Die schwarze Liste, genannt Unvereinbarkeitsliste mit der die Säuberungsaktionen begründet werden, erinnert mich übrigens fatal an ähnliche Listen, wie sie bei Kommunisten aller Couleur ganz und gebe sind.
Geht’s nicht etwas freundlicher? Gehirntrauma ist möglich, aber immer noch besser als unheilbarer Hirnfußpilz. Im Übrigen helfen für eine benötigte Mehrheitsbildung keine abgestandenen Slogans, sondern kluger Sachverstand und erst danach kann man ordentlich brutal verbal vom Leder ziehen. Ob AfD, AdP oder abtrünnige Hosenkacker, die Medien machen derzeit hier allein die Politik und die sind leider Linksgrünversifft bis in die Unterhosen. Die nehmen gern die keifenden Brüllaffen ins Abendprogramm und das schafft leider kaum Freunde bei einer Wählerschaft im Umbruch oder in der Phase einer politischen Neuorientierung.
@ Hans Adler
Hirnfußpilz? Wo haben Sie denn dieses unappetitliche Wort gefunden?
… im Rahmen meines Gehirntrauma 🙂
Ich fasse mich mal kurz Herr Blaschke: Die sogenannte AdP schwächt die Afd, wenn auch nur geringfügig. Und das ist Verrat.
@ Stefan Adler
Das ist Ihre Ansicht. Die Ansicht, die westlich von Elbe und Werra vorherrscht.
In Mitteldeutschland sieht man das anders und ich, der ein großes Stück einer West-AfD kennt, sehe das auch anders.
Der größte Teil der West-AfD ist keine Alternative. Es ist ein Sammelsurium an Pleitiers, Kommisköpfen, Schmarotzern, VS-U-Booten und potentiellen Parteispendenbetrügern, denen es nicht um Deutschland, sondern nur um sich selbst geht.
Mit großen Tönen als Abgeordnete, die nichts bewirkt haben, kann man vielleicht Westdeutsche abspeisen, Mitteldeutsche aber nicht.
Nicht die Gründung einer AdP ist Verrat. Die Parteiverfahren gegen die Zugpferde der AfD durch Afd-Bonzen Bonzen (Namen siehe oben) ist Verrat an der AfD. Wer von Du den Bonzen hat in einer Landtagswahl über 25% Wahlergebnis gebracht, wer von diesen Schaumschlägern 10 000 Bürger in Erfurt auf die Straße gebracht?
Sehr gut, da haben wir das Altparteiengesocks gleich treffend mitbeschrieben. Mal auch deren Biographien betrachten, Parteispenden-Luden, Kofferträger, Arbeitsscheue, Parasiten, Studienabbrecher, Pädophile, Stasigeschiss, Abtreibungsbefürworter, Kinderficker, Drogenfresser, usw. Wie war das noch einmal mit dem Glashaus?
@ Hans Adler
Chapeau! Man lernt nicht oft Leute mit einem derart austarierten Wortschatz kennen. Da wird selbst Luther blass! Hoffentlich mussten Sie nicht den Duden bemühen. In der Unvereinbarkeitsliste von Pazderski & Co. findet man diese Charakterbezeichnungen nicht. Da ist gelistet, wer z.B. Volksgemeinschaft, nationalkonservativ, Burschenschaft, Wir sind das Volk usw. auf der Pfanne hat.
Duden, was war das noch einmal, etwa ein Nudelsieb, Waschbrett oder eine Kartoffelreibe? Ich werde dahingehend nicht altbacken „Dudeln“ sondern mal zeitgemäß googeln. Sorry, aber als dem gemeinen Malocher-Proletariat längst entwachsener Diplomer (von der kalten Baubaracke ins wohltemperierte Office) bin ich mehr der grundehrlichen Mathematik und Informatik zugewandt, das ist gewinnbringender und erfordert tatsächlich weitaus mehr Intelligenz als das tumbe Nachsabbeln zeitgeschichtlich verwesender Phrasen.
Daher rührt wohl meine etwas eingegrenzte Wortwahl, Rechtschreibung und Rhetorik. Allerdings gibt es hinreichend genug klugmopsende Schwachmaten die sich stets berufen fühlen, sich an diese bei mir vorliegenden Mängel mächtig aufzugeilen (was mir manchmal große Freude bereitet). Im Übrigen interessiert den kleinen Mann, Malocher und Wähler hier in NRW wohl kaum eine beschissene Unvereinbarkeitsliste oder deren Inhalte, die haben sicher ganz andere, oftmals existenzielle Sorgen. Diese Leute haben zwar längst die Schnauze voll, befürchten jedoch Dank Politik und gleichgeschalteter Medien als Nazis und Rechtspopulisten abgestempelt zu werden, wenn sie sich sichtbar vom Altparteiengeschmeiss distanzieren und stattdessen zur AfD, oder von mir aus demnächst auch zur AdP bekennen. Mir ist in der Nachbarschaft ein Fall bekannt, wo ein langjähriger Mitarbeiter seinen Job verlor (kirchlicher Träger), nachdem er seine Sympathie für die AfD auf Fratzenbook bekundet hatte. Und dieser Mann ist alles andere als ein Nazi. Als gefragter Fachidiot wäre ich keine 5 Minuten ohne bestbezahlten Job, der gefeuerte Mann aber ist seit 1,5 Jahren zum Nichtstun verdammt obwohl er sich rege um Arbeit bemüht.
Noch Fragen dazu, all ihr Mutigen und Wortgewandten….?
Ähm, zugegeben, ich kenne mich im deutschen System nicht so aus. Kann mir jemand erklären, warum die IB (identitäre Bewegung) vom Verfassungsschutz beobachtet und von der AfD nicht unterstützt wird?
@ bevierdi
Die IB steht auf der Unvereinbarkeitsliste, das ist die Aufzählung aller Personen und Organisationen, mit denen Mitglieder der AfD unter der Strafe des Parteiausschlusses nicht zusammenarbeiten darf, ganz oben. Die AfD unter dem derzeitigen Bundesvorstand, arbeitet u.a. auch mit ihrem eigenen Jugendverband nicht zusammen, besitzt sozusagen gar keine Zukunft.
Demnächst wird sie auch ihre potentielle Wählerschaft in ihre Unvereinbarkeitsliste aufnehmen. Sie will nur noch von einer Elite gewählt werden. Wer zu dieser Elite gehört, bestimmt der Bundesvorstand.
@ Hajo Blaschke: Danke!
Inzwischen wieder Zeit zum Nachdenken gehabt. Es ist mir schon klar, daß die AfD zur Bewältigung des Nazi-Traumas herhalten muß, mit dem seit Jahrzehnten auf uns eingeprügelt wird. Aber dagegen helfen auch keine Parteimitglieder mit außereuropäischen Wurzeln, Schwule, Lesben oder pro-Israelische Bekenntnisse. Wenn die „Alternative für Deutschland“ sich von denen distanziert, die sich als deutsche Patrioten bekennen, ist sie unglaubwürdig. Ich wünsche mir eine Rückkehr zum säkularen Rechtstaat, wo jeder unbehelligt leben kann, egal welchen Glaubens, ob Männlein oder Weiblein oder irgendwas dazwischen, solange er/sie damit nicht anderen systematisch auf die Nerven geht.
Da ich seit frühester Jugend das Deutschsein nur innerhalb der eigenen Familie kennengelernt habe, und weil meine Eltern die uns umgebende fremde Kultur keineswegs als überlegen betrachteten, beobachte ich kulturelle Unterschiede sehr genau. Gewisse Stereoypen, die pauschal als „Vorurteile“ gebrandmarkt werden, bestätigen sich immer wieder. Ich sage nicht „leider“, weil sog. Vorurteile ja auch irgendwie entstanden sein müssen. Zum Beispiel habe ich vor Ort in Afrika erlebt, woher die Redensart kommt „angeben wie zehn nackte Neger“.
Und nun zum Fall Magnitz. Der arme Mann ist in eine bösartige Falle gelaufen, aber inzwischen bin ich mir nicht einmal sicher, ob die Täter wirklich linke Bazillen waren. Er kann sich überall Feinde gemacht haben und Bremen habe ich, während ich dort 1990/91 lebte, als mittleres Wohnzimmer erlebt: da kennt jeder jeden.
Was dort innerhalb der AfD abgeht Ist derartig unrühmlich, daß ich dem Herrn Magnitz eine orientalische Clan-Mentalität unterstelle. Deshalb hat seine türkische Ehefrau (vielleicht Kemalistin, ich weiß es nicht) ihn weder vor Anfeindungen von links schützen können, noch wirkt er auf das konservative Lager besonders akzeptabel.
In Italien sagt man: „mogli e buoi dai paesi tuoi“ = deine Rinder und dein Ehepartner sollten aus deiner Heimat sein. (Hat sich immer wieder positiv bestätigt).
Zum Thema Islam:
Der Islam ist gem. GG Art 9 Abs 2 verboten:
„(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“
Die Beweise, dass es sich um eine o.g. Vereinigung handelt, findet man 1. im Koran und 2. im Abgleich mit den Realitäten in allen islamischen Gesellschaften.
Aber wer hält sich denn hierzulande noch an Gesetze?