Der Nutzen von Videoüberwachung ist Null
In einer Niedergangsgesellschaft, in der der Respekt vor der Justiz und der Glaube an Gerechtigkeit untergegangen ist, wo fast jeder Rechtsbrecher mit Kapuzenpulli und Sturmhaube ungehindert durch die Stadt rennt, nutzt Videoüberwachung nichts.
Jüngste Beispiele: Ein Dreh von den drei Räubern der großen Goldmünze aus dem Berliner Bodemuseum zeigt drei völlig verhüllte Panzerknacker.
Genauso viel erkennt man von den drei Leuten, die Magnitz angegriffen haben. Und wenn man sie erkennt, nutzt es auch nichts. Die junge Frau, die von einem – xxx das Wort ist wegen Zensur quasi verboten xxx – die U-Bahntreppe runtergetreten wurde hat nichts von dem Video.
Der Arm der jungen Dame war so und so gebrochen und zivilrechtlich läßt sich aus dem mittellosen Täter vor Gericht eh nichts rauspressen. Weder Schmerzensgeld noch Entschädigungen für entgangenen Verdienst. Es ist also völlig kontraproduktiv, daß der ermittelt wurde. Denn wenn er eine Gefängnisstrafe antreten muß, wird der Steuerzahler noch einmal die Treppe runtergetreten. Der Aufenthalt in unserem Justizvollzug ist teuer, der Prozeß mit steuerfinanzierter Verteidigung ebenso. Und dann kommt noch der xxx-das Wort ist von der Zensur verboten-xxx – Bonus, der die Angriffsopfer regelrecht verhöhnt.
Statt Videoüberwachung muß unbedingt jeweils eine schwer bewaffnete Doppelstreife hingestellt werden. Das verhindert die Taten eher als eine komische Kamera. Die Kamera kann nicht schießen, das ist ihr Nachteil. Außerdem filmt sie unbescholtene Bürger. Wenn seitens der Medien, der Bundesregerung und der Landesverwaltungen nicht unverzüglich gehandelt wird, werden sich Verhältnisse wie in der Weimarer Republik dauerhaft etablieren.
Ein Blick zurück in die „Goldenen 20er Jahre“, von denen wir keinen Schritt weit mehr entfernt sind. Im Dezember 1929 beklagte Reichsinnenminister Severing (SPD) sich über den fortgeschrittenen sittlichen Verfall:
„Gelegentlich der Verfassungsfeier und der Reichsbannerkundgebung am 10. und 11. August 1929 kam es in Berlin wie auch schon an den Tagen vorher verschiedentlich zu Ausschreitungen. Die Schuld traf in acht Fällen Mitglieder der KPD, in drei Fällen Mitglieder des Stahlhelms, in einem Fall ein Mitglied des Bismarckbundes. (. . . .) Am 25. 8. wurden in Essen vier von einer Veranstaltung des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold kommende Mitglieder dieses Verbandes auf ihrem Heimwege von Nationalsozialisten überfallen. Die Nationalsozialisten rissen ihnen die Abzeichen des Reichsbanners ab und zerfetzten zum Teil ihre Kleidung. Die mitgeführten Musikinstrumente wurden zertrümmert; ein Reichsbannermitglied erhielt mit einem Schlagring einen Hieb über den Kopf. (Ähnlich wie Frank Magnitz kürzlich, der Verf.)
Am 1.9.1929 überfielen in Köln einige Kommunisten zwei der Hitlerjugend angehörende junge Leute und verletzten einen durch Messerstiche in die Hand. Am gleichen Tage veranstaltete der Stahlhelm in Hamburg einen Umzug nach dem Sportplatz in Lokstedt. An der Hamburger Grenze hatten sich etwa 500 Kommunisten angesammelt, die über die Stahlhelmmitglieder mit Stöcken, Totschlägern und Gummischläuchen herfielen. Den ganzen Tag wurden auch in der übrigen Stadt von Kommunisten Gewalttätigkeiten gegen Andersdenkende begangen, die teilweise schwerverletzt wurden. Zwei Stahlhelmmitglieder wurden in einer Straßenbahn von drei Kommunisten mißhandelt. Auf dem Loignyplatz wurden aus einem Kraftwagen von Jungkommunisten Seltersflaschen gegen die Teilnehmer eines marschierenden Stahlhelmzuges geworfen. Am 6. 9. wurde in Köln ein Angehöriger der Lützow-Jugend von Kommunisten schwer mißhandelt. Am gleichen Tag kam es in Oranienburg zu einer Schlägerei zwischen 25 Nationalsozialisten, die in ein von der KPD benutztes Versammlungslokal einzutreten begehrten, und Anhängern der KPD. Dabei fanden Messer, Spaten und andere gefährliche Werkzeuge Verwendung, so dass verschiedene Personen verletzt wurden. (…) Dieser hier skizzierte Zustand politischer Verwilderung kann im Interesse der Staatsautorität, des Ansehens Deutschlands in der Welt, der Sicherheit des einzelnen Staatsbürgers wie der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung gesunder Grundlagen des Staats- und Gesellschaftslebens nicht länger geduldet werden. Ein Mittel – sicherlich nicht das nachhaltigste und wirkungsvollste – bietet der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Republik und zur Befriedung des politischen Lebens. Gewiss werden durch ein solches auf rasche und naturgemäß äußere Wirkungen eingestelltes Zeitgesetz nicht die tieferliegenden Ursachen des beklagenswerten Zustandes mit einem Schlage beseitigt. Das Gesetz ist aber unentbehrlich, weil die naturgemäß langsam reifenden Wirkungen der staatlichen Aufbauarbeit nicht abgewartet werden können und die Bestimmungen des geltenden Straf-, Vereins-, Versammlungs- und Presserechts wie auch die auf einen Dauerzustand eingestellten Bestimmungen der entsprechenden Entwürfe in dieser erregten Zeit nicht ausreichen. Den akuten Erkrankungen muss sofort mit allen Mitteln entgegengetreten werden, die eine weitere Ausdehnung erschweren.“
Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die von Severing genannten elitaristischen Ausschreitungen sich im Sommer und Herbst 1929 ereigneten, also noch vor dem Schwarzen Freitag an der Wallstreet, vor dem Beginn der Weltwirtschaftskrise, in der Periode leidlicher Properität. Nicht die Arbeitslosigkeit der Weltwirtschaftskrise war der Auslöser, nicht der Hunger nach physischer Nahrung, sondern der Hunger nach Gewalt, wie er derzeit von den Pseudoelitemedien wie der Taz angeheizt wird. Wenn es allzu schlimm wurde, wurden Hetzblätter damals vom Reichspräsidenten auch mal verboten, aber leider nie langzeitig und konsequent. Wenn man die schlimmsten Finger unter den JournalistInnen dauerhaft ins Zuchthaus gesperrt hätte, wäre der Nationalsozialismus vermutlich erspart geblieben. Es ist auch heutzutage die Zeit für die Notbremse. Aber wer zieht sie? Annalena und Katharina? Pippi N.?, AKK? Weiß nicht. Die Altparteien sind unfähig. Sie müssen in die Biotonne.
Quelle: Gotthard Jasper, Zur innenpolitischen Lage in Deutschland im Herbst 1929. In. Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 8 (1960), S. 281 ff.