Die Honoratioren waren früher ein bisserl leger
Das Existenzminimum einer einzelnen Person lag 2016 bei 8.820 Euro. Für zwei Kinder kommen noch einmal 9.432 Euro im Jahr dazu. Zusammen sind also 18.252 Euro pfändungsfrei. Oder 1.521 Euro vom Nettoeinkommen im Monat.
Ich möchte mal wissen, welche Raumpflegerin soviel netto verdient. Denn bis zum Brutto kommen ja nochmal 300 Euro Sozialabgaben dazu. Ein Bruttoverdienst von über 1.800 € ist für eine Person mit zwei Kindern also vor staatlicher und privater Räuberei sicher.
Bei 160 Stunden monatlicher Arbeitszeit ist das ein Stundenlohn von 11,25 Euro. Zum Vergleich: Der Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro. Warum diese Betrachtungen?
Eine Raumpflegerin (in der Lügenpresse volkstümlich Putzfrau genannt) war im Freistaat Bayern zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro für einen Post auf Facebook verurteilt worden:
„Die Welt“ hatte einen Eintrag mit der Überschrift „Subsidärer Schutz: 10.000 Flüchtlinge verklagen Deutschland“ gepostet. Die Frau kommenterte: „Den Staat bescheißen, Leute beklauen, vergewaltigen, sich die Eier wundschaukeln, Geld von uns fordern und den Staat verklagen. Das können sie. Sie sind ja wertvoller als Gold, unsere Superfachkräfte. Ich hoffe, unsere Gerichte schmettern alles ab. Wenn ich Richter wäre, würde ich sagen, wenn euch etwas nicht passt, geht wieder nach Hause. Wir müssen aufhören, uns das alles gefallen zu lassen.“
Die Kripo Fürstenfeldbruck ermittelte und der Richter Calame verurteilte sie. Der Hinweis an die Kripo kam übrigens aus Saupreißen. Etliche Blogger im Netz sind der Meinung, daß der Kommentar durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Zum Beispiel hier bei Tichy. Ich will da nichts hinzufügen, da alles schon gesagt ist.
Nur darauf hinweisen, daß so ein Urteil gegen Geringverdiener in meinen Augen irgendwie skandalös ist. Da werden wahrscheinlich die Kinder bestraft, wenn überhaupt etwas gepfändet werden kann. Vielleicht entfällt ein Weihnachts- und ein Geburtstagsgeschenk, ein Burger bei MacDonalds oder die alten Latschen müssen etwas länger getragen werden. Calame ist für eine kleine Kalamität verantwortlich.
Zudem wird die Frau eine lebenslange Wut auf die Medien- und Politikerbrut haben, was bei etwas Augenmaß und bei Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht passiert wäre. Da wünscht man sich das Königlich Bayrische Amtsgericht unter Amtsgerichtsrat August Stierhammer zurück. Im Vorspann hieß es immer: „Es war eine liebe Zeit, die gute alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch. Denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen warn typisch; die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch vieles in Ordnung damals.“
Nun werden republikanische Richter, Staatsanwälte und Kripobeamte seit 1919 ja vom Freistaat eingestellt bzw. von Abgeordneten gewählt. Die Dirndln sind nicht mehr ganz so sittsam und äußern sich politisch, die Herren Staatsanwälte und Richter sind nicht mehr so vornehm und so leger. Also vor allem steht die CSU da im Feuer. Das „sozial“ kann sie nach diesem Vorfall mit dem Kommentar aus ihrem Parteinamen schon mal streichen. Das Urteil über das „C“ überlaß ich dem Lieben Gott und nicht den Bischöfen.
Die Betroffene und ihr Mann können ein paar Stunden weniger arbeiten, daß sie sicher unter die Pfändungsgrenze fallen. Oder sie können in ein liberaleres Land umsiedeln, zum Beispiel nach Slowenien, wo der Mann der vorlauten Sauberkeitsfachkraft her ist.
Gut, daß in Bayern und Franken bald Wahlen sind. Wahltag ist Zahltag. Die CSU ist absolut nicht mehr tragbar, wie auch dieser Vorfall beweist. Franz Josef Strauß dreht sich gerade im Grab rum. Oder er rotiert. Er würde AfD wählen. Es wird Zeit, daß der Himmel über Bayern blau wird. Seis drum.
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https://archive.org/details/SYSTEMENDE
Mein aus dem Leben gegriffenes Beispiel vom 15. Juli 2018 im Schreiben an die Staatsanwaltschaft:
Wie im Gerichtsverfahren bekundet, kündigte mir ein langjähriger Kunde Ende März 2017, der mir einen monatlichen Gewinn vor Umsatzsteuern von mehr als eintausend Euro bescherte. Bis zum Juli 2018 konnte ich diese Einkommenslücke nicht auffüllen.
Vielmehr sind seit Anfang 2018 meine Ersparnisse aufgebraucht und ich hangele mich mühsam von Monat zu Monat, wobei ich bereits im April 2017 meine Ausgaben drastisch eingeschränkt habe.
Ich habe daher die erste von zehn Raten in Höhe von 120,20 Euro überwiesen und werde Monat für Monat per Dauerauftrag die restlichen Raten begleichen.
Die Stundensätze von 5 Euro für eine gemeinnützige Arbeit sind lächerlich niedrig, zumals ich seit Jahren bereits als 2. Vorsitzender des gemeinnützigen Vogtländischen Sängerbundes und Musikvereins ehrenamtlich tätig bin: http://www.VSuM.info .
Auch sind meine Spenden von zwei Mal 500 Euro an den Tierschutzverein Kandelhof in Weischlitz-Gutenfürst und meine Spenden von zwei Mal 500 Euro an den Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde“ in Erbes-Büdesheim nicht dazu angetan, den lächerlichen Strafbefahl in ein angemessenes Licht zu setzen.
Eine ahnungslose und besserwisserische Justiz verspielt jegliche Kompetenz!
Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.
Sehr geehrter Herr Prabel,
wissen Sie, ob es irgendwo ein Solidaritätskonto für die betroffene Dame gibt, so dass man ihr praktisch ein wenig zur Seite stehen kann, und sei es auch nur in bescheidenem Umfang?
Wenn es dergleichen nicht gibt (oder Sie keine Infos dazu haben): Könnten Sie sich vorstellen, dergleich einzurichten? Sie haben ja sowohl eine gewisse Reichweite als auch, zumindest innerhalb dieser Reichweite, ein wohlverdientes Renommee, so dass eine solche Initiative von Ihnen durchaus Wirkung entfalten könnte.
Sollte die junge Dame Kontakt mit mir aufnehmen, wird ihr geholfen werden. Sozusagen die „Blaue Hilfe“.