Das Volk zahlt und soll entscheiden
Bundestagspräsident Lammert argumentierte gegen Volksentscheide. Von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen sieht er bei Bürgerbegehren und Initiativen in Deutschland auf Kommunal- oder Landesebene deutlich geringere Wahlbeteiligungen als etwa bei Landtagswahlen, deren Beteiligungswerte einem schon oft genug Besorgnis erregend niedrig vorkämen, so der CDU-Politiker. „Zweifel an der behaupteten größeren demokratischen Legitimation von Plebisziten sind also angebracht.“
Dem kann man entgegenhalten, daß die 2016 in der Schweiz stattgefundenen Volksabstimmungen zwischen 62,6 % und 42,2 % Wahlbeteiligung hatten. Im Vergleich deutsche Landtagswahlen 2016: Baden-Württemberg 70,4 %, Berlin 66,9 %, Mecklenburg-Vorpommern 61,8 % und Sachsen-Anhalt 61,1 %. Kommunalwahl Niedersachsen 55,5 % und Kommunalwahl Hessen 48,0 %. Darunter Frankfurt a. M. 39 %, Offenbach 32,9 %, Kassel 42,8 %, Wiesbaden 43,4 %. Kommunalwahl Niedersachsen: Salzgitter 45,5 %, Delmenhorst 44,8 %, Emden 49 %. Wilhelmshafen 48,8 %. Die Wahlbeteiligung ist also kein schlagendes Argument. Wenn man die Wahlbeteiligung zum Frankfurter und Offenbacher Stadtparlament als Maßstab nimmt, sind die Schweizer politisch sehr interessiert. Pippi La-mmert baut sich seine Welt, wie sie ihm gefällt.
Es ist nicht so sehr lange her, da wollten Linke und Grüne mehr Volksentscheide. Um die CDU zu ärgern. Heute sind alle Altparteien dagegen: Auch Linke und Grüne. Nur die AfD hat Volksentscheide nach Schweizer Vorbild in ihrem Parteiprogramm. Und die ÖDP sowie die Bayernpartei.
Die seltsamsten Contra-Argumente kursieren: Man könne für die Auswirkungen von Volksabstimmungen niemanden verantwortlich machen. Ja mei, ist denn für einsame Entscheidungen unserer Bundeskanzlerin wie Bankenrettung, Abschaltung der Kernkraftwerke und Bruch des Dublin-Abkommens schon einmal jemand verantwortlich gemacht worden?
Nur ein Beispiel: Die Kanzlerin Dr. Merkel hat in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Stillegung der Kernkraftwerke verfügt. Jetzt hat ein Gericht ausgeurteilt, daß das rechtlich nicht sauber war. Wenn jetzt Entschädigungen anfallen sollten: Kann Frau Dr. Merkel die Milliarden von ihrem Bundeskanzlergehalt bezahlen oder muß der Steuerzahler ran, also das Volk? Kommt die Merkel für ihren sauteuren Gesetzbruch wenigstens lebenslänglich ins Zuchthaus? Zum Schluß ist immer niemand verantwortlich. Selbst Honecker und seine lila Kuh Margot hat man laufen lassen.
Man sieht an diesen Fakten sonnenklar, daß die Argumente der Volksentscheids-Contras an den Haaren herbeigezogen werden. Wenn es etwas kostet, wird immer nur das Volk herangezogen. Also muß das Volk auch selbst entscheiden.
Soweit ist das ein logisches Argument für Volksentscheide. Bleibt aber die Frage, warum Grüne und Linke die Front gewechselt haben, warum sie jetzt gegen direkte Demokratie sind, für die sie früher gestritten haben. Die Antwort ist einfach.
Vor 20 Jahren hatten Grüne und Linke die Lufthoheit über den Stammtischen, denn die großen linken Medien argumentierten einseitig zu ihren Gunsten. Auch BILD plappert schon lange nach, was die Grünen lesen wollen. Das Internet steckte damals in den Kinderschuhen. Es gab kein Gegengewicht gegen das elitistische Presse- und Fernsehmonopol, weshalb die CDU Volksentscheide strikt ablehnte. Denn sie hatte aus den Medien bis in die Mitte der Merkel-Regierung immer nur Gegenwind.
Wir leben jetzt in einer ganz anderen Demokratie. Jede Bürgerinitiative kann heute eine eigene Internetpräsenz erstellen und für ihre Anliegen werben. Egal ob es den linksverdrehten Chefredakteuren paßt oder nicht. Sicher gibt es hinsichtlich der Reichweite der Medien noch Ungleichgewichte. Aber dadurch, daß die großen Zeitungen als „Lügenpresse“ verschrien sind und das Fernsehen sich mit gesetzlich erpreßten Zwangsbeiträgen am Leben hält, wird der Vorteil einer größeren Verbreitung neutralisiert. Gegen das entstandene Glaubwürdigkeitsdefizit ist kein Kraut gewachsen.
Eine der nächsten Schlachten steht in Thüringen an. Es geht um die Gebietsreform, die ein Herzensanliegen des technokratischen Ministerpräsidenten Ramelow (Linkspartei) ist. Er behauptet mit gigantisch großen Städten und Landkreisen Geld zu sparen. Aber geht es ihm nicht in Wirklichkeit um Entdemokratisierung durch mehr Zentralismus? Je größer die Gebietskörperschaften werden, desto weniger kennt der Wähler die Abgeordneten. Und desto mehr zuverlässige Parteisoldaten werden gewählt. Die Parteizentralen wollen bis in die unterste Ebene durchregieren. Das ist die finstere Absicht, die hinter Gebietsreformen steckt.
Gegen die Gebietsreform wächst der Widerstand. Zunächst wurden von den Bürgern 20.000 Unterschriften gesammelt, um das Volksbegehren zu beantragen. Kommen im nächsten Schritt in freier Sammlung 195.000 Unterschriften zusammen, ist das Volksbegehren zustande gekommen. Stimmt der Thüriger Landtag dem Volksbegehren nicht zu, muß er einen Volksentscheid durchführen lassen.
Die Hürden für ein Volksbegehren und Volksentscheide sind in den Bundesländern hoch. Der Bund verbietet Volksentscheide derzeit ganz. Deutschland ist, was direkte Demokratie betrifft, ein Entwicklungsland.
Artikel 20 Abs 2 Grundgesetz lautet:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Es gibt durchaus Vertreter der Auffassung, die behaupten, dass auch das Grundgesetz die direkte Beteiligung des Volkes als selbstverständlich voraussetzt. Ob man das Volksentscheid nennt, der nach Art. 29 Abs 3 nur der Neubestimmung von Ländergrenzen vorbehalten bleibt, oder nicht, ist dabei nebensächlich. Ein Kontinuum seit der Weimarer Reichsverfassung ist die direkte Beteiligung in jedem Fall. Dass uns das anders verkauft wird, hat seine Gründe. Spätestens seit dem vorletzten Herbst sollte das jeder bemerkt haben. Das Grundgesetz spricht jedenfalls nicht gegen die Entscheidung durch den Bürger.
Die parlamentarische Demokratie verfaulte im Kern innerhalb weniger Jahre zu einem stinkenden Einheits-Modder, einem regierungsunfähigen, dem eigenen Volk höchst schädlichem Vielparteien-Gebräu besetzt mit einem hohen Anteil nutzlosem, deplaziertem Polit-Abschaum und ehrlosen Absahner-Parasiten, die eine dem Volk dienliche Regierungsarbeit nicht nur blockieren und fast unmöglich machen, sondern auf solch abartige Zielsetzungen geradezu fanatisch hinarbeiten.
Die Regierung eines Volkes hat dem Volk zu dienen, denn ihre Mitglieder und Abgeordneten sind nicht mehr als die vom Steuerzahler alimentierten Arbeitnehmer. Leider ist diese Tatsache den meisten dieser abgehobenen Vögel nicht mehr geläufig oder gänzlich abhanden gekommen, mit all den nun auf das Volk einwirkenden und zukünftig noch nicht ansatzweise abzuschätzenden, negativen Konsequenzen.
Der unfähige Polit-Dreck gehört umgehend ausgekehrt und Volksentscheide sollten in Zukunft, wie von der AfD gefordert, als politisches Stilmittel dem Größenwahn von durchgeknallten Polit-Irren, pädophil geprägten Zeitgenossen und Lobbyisten entgegenstehen.