Asyl auf Kosten der Städte und Gemeinden
Heiko, das Maasmännchen der Bundesregierung behauptete in einer widerlichen Talkshow der SED-Märchentante Maybrit Illner, daß aufgrund des Flüchtlingsstromes „niemanden etwas weggenommen werde“. Auf Illners Frage: „Die Milliarden müssen ja irgendwo herkommen“ antwortete er: „Die haben wir in Deutschland erwirtschaftet.“
Jetzt hat sich ein Vertreter derjenigen gemeldet, denen doch etwas weggenommen wurde. Landrat Münchberg (Weimarer Land) nimmt nicht alles unwidersprochen hin. Im Amtsblatt 6/16 erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Landesregierung, weil dem Landkreis und damit den Städten und Gemeinden Geld vorenthalten wird:
„Die Thüringer Landesregierung prellt in der Flüchtligsfrage Landkreise und kreisfreie Städte um einen Teil des ihnen zustehenden Geldes, Mitglieder der Landesregierung sprechen sich dafür aus, mehr Flüchtlinge ins Land zu holen. Die Folgen überlassen sie den Landkreisen, die dafür die Kreisumlage erhöhen müssen. (…) Das Geld der Landkreise ist eigentlich nötig für die Erhaltung unserer Schulen, füe Straßenbau, zu mehr aks der Hälfte des Kreishaushaltes für die soziale Sicherung, für die Eingliederung der Behinderten, zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung. Die Gemeinden brauchen ihr Geld für Kindergärten, Dorferneuerung, Städtebau und ähnliches. Es ist unredlich, den Landkreisen zusätzlich Verpflichtungen aufzubürden, ohne dafür zu bezahlen.“
Münchberg kritisiert, daß MP Ramelow und Genossen die Forderungen der Landkreise nicht mit einer normalen Kostenerstattung auf Nachweis glattstellen, sondern intransparent mit Fördergeldern hantieren:
„Die Landesregierung entzieht sich in verwerflicher Weise ihrer Pflicht, den Landkreisen und kreisfreien Städten das volle Geld zurückzugeben, das diese für Flüchtlinge aufwenden. Stattdessen kreiert sie eine Förderrichtlinie, die den Eindruck erweckt, dass die großzügige Landesregierung „die Kommunen bei deren Aufgaben unterstützt“. (O-Ton). Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine staatliche Aufgabe. Das Land hat diese Aufgaben den Kommunen lediglich übertragen (übertragener Wirkungskreis). Ein Blick in die Verfassung des Landes Thüringen – Artikel 93 – genügt, um zu erkennen, dass das Land die Aufwendungen dafür vollständig zu ersetzen hat. „Strikte Konnexität“ nennen das die Juristen.
Diese Verpflichtung ignorierte die Landesregierung bisher und nimmt stattdessen die Rolle der Guten ein, die die Kommunen mit Fördermitteln unterstützt. Da gibt es „Richtlinien und Rechtsgrundlagen“. Es besteht aber „kein Rechtsanspruch des Antragstellers“. Die Behörde entscheidet „aufgrund pflichtgemäßem Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. Heisst: Wenn nicht genug Geld da ist, gibts nichts. Auch wird natürlich nicht die ganze Zeche bezahlt. Diese Konstellation, dieses vollständige Ignorieren von Recht ist empörend. Das Land hat den Landkreisen vollständig die Aufwendungen zu ersetzen.“
Münchberg hat die Verantwortlichen – Ministerpräsident Bodo Ramelow und Minister Lauinger (Grüne) immer wieder darauf angesprochen. Die schieben den Ball der Verantwortung zwischen sich hin und her, als ob sie sich nicht manchmal am Kabinettstisch begegnen würden. Münchberg schreibt dazu:
„Vereinbarungen über die von den Thüringischen Landkreisen gewünschte „100-%ige Kostenerstattung (können) nicht getroffen werden. Dazu bedarf es des fachlich zuständigen Ressortministers“ schreibt der aus Niedersachsen stammende Ministerpräsident Ramelow.“ Dieser sogenannte Ressortminister ist der aus Bayern eingeflogene Lauinger von den Grünen.
Und wieder Zitat Münchberg:
Der zuständige Minister, Herr Lauinger, von mir am 19. April dieses Jahres bei einem abermaligen Flüchtlings-„gespräch“ befragt, ob die Landesregierung nunmehr ihrer Finanzierungsverpflichtung nachkomme und dass ich hier vor den geladenen Landräten und Oberbürgermeistern eine entsprechende Erklärung erwarte: „Ich kann nicht für die Landesregierung sprechen.“ So das Ministerlein.
Die Kommunikation zwischen dem Niedersachsen Bodo und seinem Asylbayern Lauinger ist zweifellos schwierig. Deshalb landen die Kosten von Frau Dr. Merkels Asylkrise entgegen den Gesetzen des Bundes und der Länder beim schwächsten Glied der Kette Bund – Land – Kommune. Bei den Städten und Gemeinden.
Die Kommunen bekommen nach Umverteilung aller Steuern in Deutschland nur etwa 12 % der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Und von dem Bißchen soll nun noch die Unterbringung von Asylanten bezahlt werden. Das geht nicht.
Merkel (CDU), Maas (SPD), Ramelow (Linke) und Lauinger (Grüne) ziehen alle an einem Strang, wenn es darum geht die Kommunen zu schädigen. Sie müssen weg.
Da sieht der Herr Landrat also seine Felle davon schwimmen.
Und was tut er dagegen?
Fingerheben und leises Anfragen und sonst brav mitmachen wird nicht reichen!
Erster Schritt sollte wohl sein seine Mitbürger für die er als Landrat zuständig ist über die tatsächlich Lage zu informieren.
Dazu gehören Antworten auf folgende Fragen:
Wie viel Neusiedler gibt es?
Wo kommen sie her?
Welche Status haben sie?
(geduldet, „nie-wieder-weg“, „verbotener-weise-immer-noch-da“, „zur-Vermehrung-eingeflogen“)
Wie viel sind abgelehnte?
Wie viel kommt täglich dazu?
Wie viele kommen per „Familiennachzug“?
Was kostet das alles?
Was kann deshalb nicht für die Deutschen bezahlt werden?
Lamentieren nützt nichts!
Fakten und dann das Volk fragen: Wollt ihr das bezahlen?
Wenn ja was soll stattdessen gestrichen werden?
Welche Gebühren und Steuern sollen erhöht werden?
Traurige Grüße nach Weimar
Paule
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Ah ja, sehe es jetzt auch gerade. Danke für die schnelle Antwort, Herr Prabel!