Musik sollte zur Straftat erklärt werden
Hendryk M. Broder hatte auf Achgut gerade einen lustigen Briefwechsel mit dem Berliner Oberverwalter Müller veröffentlicht. Es ging um die Ungleichbehandlung deutscher Straßenmusiker und ausländischer Rauschgifthändler bei der Inanspruchnahme von Berliner Stadtboden. Die Straßenmusikerin Ellen Wendt bekam nach dem Berliner Straßengesetz 1.000 € wegen unerlaubter Straßenbenutzung aufgebrummt, die „Ingenieure und Ärzte“, die Rauschgift verkaufen, gehen ungeschoren nach Hause.
Ein Achgut-Leser hatte deshalb beim sozialdemokratischen Stadtoberhaupt Müller nachgefragt. Aus der Antwort eines Herrn Jobst im Auftrage von Herrn Bürgermeister Müller:
„Bei einem Verstoß gegen das BerlStrG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche auf gesetzlicher Grundlage geahndet werden muss. (…) Hierbei ist aber auch zu bedenken, dass das Ordnungsamt ausschließlich für die Feststellung und Ahndung von gesetzlich klar definierten Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Beim Handel mit illegalen Betäubungsmitteln – beispielsweise – handelt es sich demgegenüber jedoch um einen Straftatbestand. Daher können die Beschäftigten des Ordnungsamtes die Polizei lediglich über eigene Beobachtungen in dieser Richtung informieren, soweit diese nicht ohnehin Kenntnis darüber hat.
Ich bitte Sie in diesem Fall um Verständnis, dass eine durchgehende Bewachung des öffentlichen Straßenlandes durch Kräfte der Polizei als Bekämpfungsmaßnahme der Kriminalität leider weder aus personellen noch aus finanziellen Gründen möglich ist.
Also Ordnungswidrigkeiten kann man in Berlin noch bekämpfen, Straftaten nicht. Daraus könnte man folgende Schlüsse ziehen, um die Gleichbehandlung herzustellen:
- Bürgermeister Müller, sein Innensenator und der Justizsenator treten wegen Unfähigkeit und Strafvereitelung zurück und unter neuer Leitung wird die Staatsanwaltschaft mal richtig durchgekärchert
- Oder man löst die Ordnungsbehörde einfach auf. „Aus personellen und finanziellen Gründen.“ Würde viel Personalkosten sparen. Man hat in der Bundeshauptstadt ja angeblich auch keine Polizei und keine Justiz
- Musik wird zur Straftat erklärt. Dann fällt sie aus dem Katalog der Ordnungswidrigkeiten heraus und sie wird wie der Rauschgifthandel „aus personellen und finanziellen Gründen“ geduldet. Vergiß das Grundgesetz mit der Kunstfreiheit.
Lösung 3) ist im nachkaiserlichen Berlin die wahrscheinlichste, denn sie ist am bequemsten. Da der Islam zu Deutschland gehört ist das Verbot von Musik sowieso überfällig.
Wirklich gelungener BEitrag, auch wenn der Titel echt +/- erweckend ist
Ich würde vorsorglich auch Einbrüche straffrei machen. Spart Kapazitäten bei der Kripo.
Es gibt noch eine vierte Möglichkeit: Drogenhandel wird zur Ordnungswidrigkeit erklärt! Übrigens ist das auch die wahrscheinlichste – bei Ladendiebstahl gab es ja schon einmal einen entsprechenden Vorschlag.
Aber machen wir uns nichts vor: Ordnungswidrigkeiten müssen in Deutschland nicht verfolgt werden. Auch sie werden oft geduldet, ganz nach Lust und Laune der Behörden und der Polizei. „Willkürstaat“ nennt man das wohl. Gerade bei Lärm (auch Musik kann welcher sein) ist das häufig der Fall. Es ist bezeichnend, dass das Bußgeld – was aus diesem Artikel nicht hervorgeht – nicht etwa wegen der Musik, sondern wegen des Aufstellens des Gitarrenkoffers verhängt wurde! Insofern geht die Überschrift an der Sache vorbei.