Die Scharia ist die Kapitulation vor den Clans
Das Kampagnennetzwerk „Civilpetition“ wirbt gerade für das VERBOT DES SCHARIA-RECHTS IN DEUTSCHLAND: „Scharia-Gerichte und Scharia-Richter gehören nicht nach Deutschland und müssen verboten werden. Wir fordern deshalb die Anwendung der Scharia und die Gründung und Anrufung von Scharia-Gerichten unter Strafe zu stellen (…) In 29 islamischen Staaten ist das islamische Recht der Scharia einzige Quelle oder Hauptquelle des Rechts. In weiteren 26 Staaten ist sie Teil des Zivilrechts. Die islamischen Staaten erkennen auch die allgemeinen Menschenrechte nicht an, sondern beziehen sich in ihrem Gegenentwurf wie der Kairoer Erklärung ausdrücklich auf die Scharia.“
Immer öfter tauchen in der Lügenpresse und im zwangsfinanzierten Staatsfernsehen Berichte auf, daß die deutsche Polizei und Justiz von zahlreich aufmarschierten Familien- und Clanmitgliedern bei der Arbeit behindert werden. Im Zeitalter des Smartphones ist die Familienbande in Sekunden von jeder Nickeligkeit informiert und nach einer Viertelstunde mit mehreren Hundertschaften ihrer Fedajin (Opferbereiten) vor Ort. Selbst ein Knöllchen kann so zu einem Großeinsatz der Polizei führen. Bei Gerichtsverhandlungen entsteht im Verhandlungssaal ein Klima der Einschüchterung. Richter haben Angst vor Familienrache der Angehörigen von Angeklagten und machen vorsichtshalber Kuscheljustiz.
Das ist in Arabien und im sonstigen Nahen Osten überhaupt nicht anders. Auch in relativ säkularen arabischen Ländern kommt die staatliche Justiz mit der kompakten Macht der Familienverbände nicht klar. Der Ausweg dort: Die Familienstreitigkeiten werden in die „arabische“ Justiz ausgelagert. Ob man sie „Scharia“ nennt oder auch anders: es ist eine Paralleljustiz.
Beide Streitparteien geben dem Friedensrichter – oft ist das ein niederer Geistlicher – Geld und der Richter beginnt einen Moderationsprozeß, der sich an der Tradition, dem Koran und den Hadithen (Erinnerungen der Sahāba = Prophetengefährten) orientiert. Die Gesamtzahl der Sahāba wird von der Islamwissenschaft auf über 100.000 geschätzt, so daß die Scharia ein sehr umfangreiches und kompliziertes, ja oft auch umstrittenes Regelwerk ist. Die Unterhandlungen dauern oft Jahre, bis ein von beiden Seiten akzeptiertes Urteil zustande kommt. Die obsiegende Partei erhält das eingezahlte Geld zurück. Oft kommt es jedoch wie in Europa auch zu Vergleichen und der Richter freut sich, weil er von beiden Parteien das Geld behalten kann.
Selbst wenn die staatliche Justiz parallel arbeitet, gibt es eine Rückkopplung. Beispielsweise ist ein Totschläger von der staatlichen Justiz zu 15 Jahren verurteilt worden. Die Freilassung erfolgt jedoch nur, wenn das „arabische Gericht“ eine Bescheinigung ausstellt, daß sich die vom Streit betroffenen Familien inzwischen geeinigt haben. Würde der Totschäger ohne ein Scharia-Urteil aus dem staatlichen Strafvollzug entlassen, wäre er bald Opfer der gegnerischen Familie.
Gegenüber den Großfamilien hat der morgenländische Staat keine Autorität. Es herrschen überall im Nahen Osten dieselben Zustände wie in unseren sozialdemokratischen Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin. Die Macht der Clans ist keine Folge der Einführung des Islam, sondern war in der Levante schon vor Mohammed stark ausgeprägt. Der deutsche Althistoriker Theodor Mommsen hat in seiner „Römischen Geschichte“ den Unterschied zwischen Orient und Abendland klar umrissen, und zwar für die Zeit der frühen römischen Republik. Das war gut tausend Jahre vor dem Aufkreuzen von Mohammed in Mekka. Im Osten beherrschen kompakte Großfamilien den Staat, im Westen steht ihm der einzelne Mensch gegenüber, so Mommsen. Jedes Individuum konnte in Rom im Gemeinwesen aufsteigen, wenn es etwas leistete. Das war wie bereits angedeutet, schon zur Zeit der römischen Republik so, also vor mehr als 2.000 Jahren. Im Orient und auf dem Balkan, insbesondere in Griechenland hat sich dagegen bis heute die uralte orientalische Tradition der Familienvetternwirtschaft erhalten und verfestigt. Die Teilung des Römischen Reiches in West- und Ostrom führte Mommsen auf diese unterschiedliche Soziologie in den Reichsteilen zurück. Das römische Recht war mit der morgenländischen Stammes- und Vetternwirtschaft auf Dauer nicht kompatibel. Und auch nicht mit den noch heutzutage empörenden Zuständen in Griechenland (Unterbringung der ganzen Familie im öffentlichen Dienst durch „Familiennachzug“).
Frau Dr. Merkel ist leider zu uninformiert, um die fatalen Auswirkungen des orientalischen Familiennachzugs auf das deutsche Rechts- und Justizsystem zu erkennen. Was im Alten Rom schon nicht geklappt hat, soll nun im Europa des 21. Jahrhunderts praktiziert werden: Das Vermanschen von Orient und Okzident. Ich vermute, daß die zügellose deutsche Politik vor den Clans kuschen und die Paralleljustiz dulden wird. In Holland und England ist die Islamisierung in dieser Beziehung inzwischen schon weiter fortgeschritten.
Frau Dr. Merkel ist was Geschichte und Soziologie betrifft leider ungebildet wie ein Schweineeimer.
Die ist nicht nur ungebildet. Sie ist kriminell.
Wenn das keine kriminellen Machenschaften sind!