Daß nur die Reichen Steuern zahlen ist ein Märchen
Es wird oft behauptet, daß Arme in Deutschland keine Steuern zahlen, da das Bundesverfassungsgericht das Lebensminimum von der Steuer befreit hat. Natürlich ist das grob falsch. Im folgenden wird der Vergleich eines unverheirateten kinderlosen Lohnempfängers mit 1.400 Euro Brutto monatlich und eines ebenfalls unverheirateten kinderlosen Singles mit 6.000 Euro Brutto geführt.
Bei der Kalkulation der Verbrauchssteuern wird angenommen, daß es in Deutschland 70 Mio Erwachsene gibt, auf die diese Steuern als Durchschnittswert aufgeteilt werden.
Die Kfz-Steuer wird auf 240 € pauschal jährlich angenommen. Die Grundsteuer B trifft den Steuerpflichtigen auch wenn er kein Haus hat. Sie gehört zu den Mietnebenkosten. Es wird ein Hund angenommen. Bei der Umsatzsteuer handelt es mit 7 % sich um einen Durchschnittswert aus 19 %, 7 % und steuerbefreiten Leistungen (z.B. Miete, Gesundheitsleistungen…). Die Prozentsätze bei den Sozialleistungen unterscheiden sich etwas, weil man bei 6.000 € leicht über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Fall 1: € 1.400,- | % vom Brutto | Fall 2: € 6.000,- | % vom Brutto | |
Lohnsteuer + Soli | € 79,- | 5,6 | € 1.630,- | 27,2 |
Rentenversicherung | € 137,- | 9,5 | € 549,- | 9,2 |
Krankenversicherung | € 115,- | 8,2 | € 314,- | 5,2 |
Aloversicherung | € 21,- | 1,5 | € 84,- | 1,4 |
Pflegeversicherung | € 17,- | 1,2 | € 47,- | 0,8 |
Rundfunksteuer | € 18,- | 1,3 | € 18,- | 0,3 |
Versicherungssteuer | € 13,- | 0,9 | € 13,- | 0,2 |
Tabaksteuer | € 17,- | 1,2 | € 17,- | 0,3 |
Kaffeesteuer | € 1,- | 0,1 | € 1,- | 0,0 |
Branntweinsteuer | € 3,- | 0,2 | € 3,- | 0,1 |
Schaumweinsteuer | € 1,- | 0,1 | € 1,- | 0,0 |
Energiesteuer | € 48,- | 3,4 | € 48,- | 0,8 |
Stromsteuer | € 9,- | 0,6 | € 9,- | 0,2 |
Kfz-steuer | € 20,- | 1,4 | € 20,- | 0,3 |
Rennwett- und Lotteriest. | € 2,- | 0,1 | € 2,- | 0,0 |
Biersteuer | € 1,- | 0,1 | € 1,- | 0,0 |
Hundesteuer | € 2,- | 0,1 | € 2,- | 0,0 |
Grundsteuer B | € 13,- | 0,9 | € 13,- | 0,2 |
Zwischensumme | € 873,- | 62,4 | € 3.228,- | 53,8 |
Umsatzsteuer 7 % | € 57,- | 4,1 | € 211,- | 3.5 |
Nettoverdienst | € 816,- | 58,3 | € 3.017,- | 50,2 |
Steuerquote | 41,7 | 49,8 |
Ergebnis: Daß nur die Reichen Steuern zahlen ist ein Märchen. Die Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener und Gutverdienern unterscheidet sich weniger, als man annimmt. Der Geringverdiener zahlt 42 %, der Gutverdiener 50 %.
Die Ursache liegt in den Sozialabgaben und den Verbrauchssteuern. Besonders unrühmlich sind hier die Umsatzsteuer, die Energie- und Stromsteuern (früher Ökosteuer genannt), die Rundfunksteuer und die Tabaksteuer. Besonders durch den grünen Firlefanz der Energiebesteuerung sind die Verbrauchssteuern seit 2000 stark gestiegen. Ohne die Verbrauchssteuern (Umsatzsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer usw.) würde der Geringverdiener einen Steuer- und Abgabensatz von 28 % haben und der Reiche von 45 %.
Da das Bundesverfassungsgericht die zulässige Steuerlast auf 50 % begrenzt hat, ist bei den Reichen nicht mehr viel Mehrertrag bei den Steuern zu holen. Eine erhebliche Steigerung der Staatseinnahmen ist nur noch durch Auspressung des Mittelstands und der Geringverdiener zu erreichen. Und das haben die Finanzminister Hans Eichel (Erhöhung der Tabaksteuer 2002 und 2003, Erhöhung der Energiesteuer 1999 bis 2003, Einführung der Stromsteuer 1999) und Peer Steinbrück (Erhöhung der Umsatzsteuer 2007 von 16 auf 19 %) gemacht.