Fundstück zum Waffenrecht in Zettels Raum

Es gehört zu den mantrahaften Reaktionen auf Anschläge wie in Paris oder Brüssel, ein strengeres Waffenrecht zu fordern. Daß bei solchen Anschlägen fast immer illegale Waffen zum Einsatz kommen, ficht die solcherart Argumentierenden nicht an. Dabei ist die Idee, die Probleme, die von den Besitzern illegaler Waffen ausgehen, durch einen restriktiveren Umgang mit legalen Waffen lösen zu wollen etwa so logisch wie wenn ein deutscher Justizminister meinte, massenhaften sexuellen Übergriffen durch ein Verbot…. herrje.
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Mal ein paar Zahlen zum Thema. Etwa 10 Millionen legalen Waffen in Deutschland stehen schätzungsweise 20 Millionen illegale Waffen gegenüber. Durch all diese Waffen zusammen sind im Jahr 2013 54 Menschen zu Tode gekommen (in diese Zahl gehen ausschließlich Fälle mit Fremdverschulden ein; Suizide sind hier nicht aufgeführt), davon 27, also etwa die Hälfte, durch legal registrierte Waffen. Das heißt, daß in der Statistik zu Todesfällen Schußwaffen, obwohl mehr als reichlich vorhanden, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Es bedeutet ferner, daß die allermeisten Besitzer selbst illegaler Schußwaffen damit wohl nichts Böses im Schilde führen.
Umgekehrt gab es im Jahr 2014 knapp 3000 Fälle von Delikten gegen das Leben, 767.000 Fälle von Rohheitsdelikten (Körperverletzungen, Raub und Feiheitsdelikte) sowie 150.000 Fälle von Einbruch, letztere mit gegenwärtig stark steigender Tendenz. Die Frage nach der „Gefährlichkeit“ von Schußwaffen in privater Hand ließe sich seriös  nur beantworten, wenn man die denkbaren und wahrscheinlichen Fälle von Tatverhinderung oder -unterbrechung mitrechnete, die sich für die genannten Verbrechen ergeben könnten, wären die Opfer bewaffnet gewesen (andererseits muß natürlich auch das Risiko einer situativen Eskalation berücksichtigt werden, die erst durch das Vorhandensein von Waffen ausgelöst werden könnte).
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