Frühreife Kampftussen
Immer mehr Polizisten werden Opfer von Messerattacken. Zuletzt durch eine 15jährige Marokkanerin, die einem Bundespolizisten gezielt in den Hals stach. Dazu gehört ein gerüttelt Maß Wissen über die Schwachstellen der Polizeiausrüstung. Das Mädchen ist offensichtlich – von wem auch immer – zur Polizistenmörderin geschult worden.
Die Polizisten stecken bei vielen Einsätzen schon in einer Art Ritterrüstung. Schutzwesten gegen Stich oder Schuß oder gegen beides. Helm, ballistischer Gesichtsschutz, Kampfstiefel, Beinschutz, Unterkörperschutz. Wer das mal alles getragen hat weiß, daß die Beweglichkeit damit abnimmt und daß es gerade im Sommer unter der Ausrüstung dampft.
Die Ritterheere brauchten Rüstungen wegen dem damals üblichen Nahkampf. Mit der Einführung präziser Distanzwaffen entfiel die Notwendigkeit, sich in eine Blechhülle zu quetschen. Polizeiarbeit war bisher Arbeit am Menschen und für den Menschen. „Der Polizist – dein Freund und Helfer“. Damit wird bald Schluß sein, weil Polizisten kein Messerfutter sind. Auch Polizisten müssen wenn es geht aus der Distanz arbeiten.
Da manche Moslems auf Nahkampf mit Stichwaffen aus sind, muß die Polizei die Arbeitsweise ändern. Mehr Abstand muß geschaffen werden und die Stichwaffen sowie deren Träger müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Um das zu realisieren, eignen sich spezielle Checkpoints, wie sie in anderen Ländern bereits eingeführt wurden. Für Fußgängerbereiche eigen sich Türrahmenmetalldetektoren hinter vergitterten Gängen mit Sicherheitsdrehtüren. Da ist alles automatisiert. Wenn man auf Sprengstoff kontrollieren will, müssen die Taschen zusätzlich abgegeben werden und Burkas ausgezogen.
Fahrzeuge müssen zwischen schweren Betongleitwänden mit Schikanen rechtgeleitet werden, um Durchbrüche zu vermeiden. Und nach dem Aussteigen wieder Gittergang, Drehtür, Detektor, Drehtür. Das ist alles nicht schön und hält den Verkehr erheblich auf, aber man wird diese Maßnahmen auf Dauer nicht umgehen können, wenn man das Leben unserer Polizisten und auch der Bürger schützen will.
In Kleinkleckersdorf kann sicher alles bleiben wie es ist, die Großstädte müssen vor Terror jedoch besser geschützt werden. Zum Vorfall mit der Marokkanerin kam es auf dem Hauptbahnhof Hannover. In Bahnhöfen müssen grundsätzlich teilautomatisierte Zugangs- und Abgangskontrollen erfolgen, denn Bahnhöfe bilden seit Jahren Kriminalitätsschwerpunkte. Einfach mal so den Ausweis zeigen lassen, wie im Fall der Marokkanerin – das ist absolut unprofessionell. Vorher muß so ein Teenie mindestens durch Drehtore und den Detektor.
Angesichts der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre wird man auch um die Überlegung nicht herumkommen, das Strafmündigkeitsalter zu reduzieren. Mehr Rechte, kombiniert mit mehr Verantwortung, so wird ein Schuh draus. Im Fall der 15jährigen flotten Marokkanerin würde das nichts nutzen. Es wäre aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung kompakter Abschreckung. Der Mißbrauch von Jugendlichen für Mordaufträge, beispielweise auch bei Ehrenmorden, muß unverzüglich in der Gesetzgebung abgebildet werden.
Auch sollten problematische Ausländer ausgeschafft werden. Ein Politikerkartell aus Merkel, Beck, Roth, Stegner und Maas steht da derzeit noch entgegen und argumentiert oft mit Staatenlosigkeit der Ausländer. Andererseits wäre das Ausschaffen im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung angebracht. Bei Einbürgerungen sollten Bürgen für den Schaden materiell haften, den die Eingebürgerten anrichten. Die Gesundheitskosten für den gestochenen Polizisten würden dann nicht am Steuerzahler kleben bleiben. Auch könnte dem Bundespolizisten ein großzügiges Schmerzensgeld zustehen, wenn dieses aus Privatvermögen bezahlt wird.
Eine russische Anekdote aus den 80ern legt die Besorgnisse vor wehrhaften Ausländern offen: Parteichef Leonid Breschnew und Außenminister Andrei Gromyko fliegen zum „Freundschaftsbesuch“ nach Kabul. Vor der Landung wirft Breschnew eine Münze. „Genosse Andrei Andrejewitsch, du bist heute dran die Gastgeber zu küssen.“
Strafmündig (korrekt: schuldfähig) ist man bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres (§ 19 StGB).
Dass die Marokkanerin strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden wird, ist also sehr wahrscheinlich. Allerdings muss in Jugendprozessen die Schuldfähigkeit noch einmal positiv festgestellt werden. Bei diesem gezielten Vorgehen hätte ich da allerdings keine Bedenken. Das Mädel wußte wohl genau, was es da macht.