Das Europa der Vaterländer

Fern der aktuellen Ereignisse in Amerika und im orthodoxen Kriegsgetümmel, darüber strategisch weit hinausblickend, poste ich den Gastbeitrag eines Anonymus (er hatte schon die Ausarbeitung über internationale Organisationen und über China erarbeitet). Manchen Lesern mag der Eintrag angesichts des in Berlin, Paris und London herrschenden aufgeregten Treibens weltremd oder gar abgeschmackt vorkommen, aber wir müssen ja über den Tag hinausdenken. In der Stunde der Not brechen sich oft die Notwendigkeiten ihre Bahn. Vielleicht ist es eine List der Geschichte, daß aus den falschen Affekten heraus Grundzüge einer gemeinsamen europäischen Verteidigung entstehen. Es braucht aber sicher noch Persönlichkeiten, welche die kurzsichtigen abrufverdächtigen Akteure Merz und Macron ersetzen.

a) Sachverhalt

Innerhalb der EU streiten das Konzept eines Europas der Vaterländer und das Konzept der Vereinigten Staaten von Europa miteinander. Die staatliche Einheit soll erneute Kriege in Europa dauerhaft ausschließen, allen Europäern nachhaltig die politische und weltanschauliche Freiheit garantieren und Europa der Welt öffnen.

b) Erörterung

Die Strukturfehler des EURO, die Unwilligkeit und Unfähigkeit der EU ihre Außengrenzen zu kontrollieren, der Zusammenbruch der Regeln des Schengen-Raumes und des Abkommens von Dublin unter dem Ansturm einer überwiegend muslimischen Massenmigration, der Brexit, der zurückliegende, demokratisch nicht legitimierte Versuch der EU, in Österreich die erste Regierungsbeteiligung der FPÖ zu verhindern und die anhaltenden Bestrebungen, die Ergebnisse der politischen Reformen in Ungarn zurückzudrehen sowie der gescheiterte Versuch, auf dem Wege einer Verfassung eine europäische Nation zu bilden, stellen das Konzept der Vereinigten Staaten von Europa nachhaltig infrage.

Insbesondere die Visegrad-Staaten lehnen dieses Konzept ab. Sie verteidigen die von gemeinsamer Religion, Geschichte und besonderer Kultur geprägte Nation und öffnen sich nur innerhalb des westlichen Kulturraumes und unter der Bedingung umgehender Assimilation der Zuwanderer.

Religion, der Kern jeder Kultur, liebt geografisch die großen Räume. Auf der Basis des Christentums als Leitkultur hätte sich eine europäische Föderation auf der Grundlage einer europäischen christlichen Nation entwickeln können. Zu Zeiten von de Gasperi, Schuman und Adenauer war eine solche Entwicklung Europas noch offen. Der inzwischen erfolgte  bewußte Verzicht auf den Gottesbezug in der EU geht auf eine dem radikalen laizistischen Geist der französischen Verfassung verpflichtete Intervention des französischen Präsidenten zurück.  Die Charta ist gemäß Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union Vertragsrecht.

 Seit sich Europa von seiner Religion und damit von der Überzeugung der Gottesebenbildlichkeit des Menschen gelöst hat, ist im Abendland der Gehalt der unantastbaren, weil unveränderlichen, Menschenwürde nicht mehr bestimmbar. Ihr Inhalt und damit das Fundament einer europäischen Werteordnung, wird nun von der Macht und deren Fähigkeit, ihre jeweils eigene Auffassung durchzusetzen bestimmt. Auf dieser Basis kann es einen europäischen Staatsbürger nicht geben. Die EU hat ihre Basis selbst zerstört.

Das Werte- und Demokratiedefizit der EU wird nun wieder durch die nationalen Demokratien ausgefüllt. Demokratie liebt die kleinen Räume. 

Europäische Einigungsbestrebungen konzentrieren sich zunehmend wieder auf einen Staatenbund, dessen Zuständigkeit sich auf de Binnenmarkt und dessen Vertretung nach außen und zentrale Elemente der Verteidigung beschränkt. Dies verlangt die Wiedererlangung der Souveränität über die Landesgrenzen, die ausschließliche Entscheidung über Zuwanderung und schließt eine unmittelbare Geltung von europäischem Recht im Widerspruch zur nationalen Verfassung aus.

Die traditionellen Nationalstaaten Europas sind für die sie prägenden Ethnien die Träger und Garanten des Menschenrechts auf Heimat.

Gemeinsame Geschichte und Sprache, der Stolz auf die Leistung der Ahnen, die daran erinnernden Gräber und Denkmale, die Natur der Heimat, die von der Nation geschaffene  Kulturlandschaft, die Werke der Künste, die spezifischen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, das jährlich gemeinsam geschaffene Sozialprodukt, die gemeinsam geschaffenen sozialen Sicherungssysteme, die eigene, eine vertraute Rechtsordnung garantierende Verfassung, der Schutz durch eigene Streitkräfte, täglich erlebte vertraute Lebensabläufe, Übereinstimmung von Überzeugungen und  die Nähe der von Jugend an vertrauten Menschen schaffen Halt und Sicherheit. Heimat ist der vertraute Freiraum in dem man sicher leben kann, ohne mit dem Nachbarn die Regeln des Zusammenlebens täglich neu aushandeln zu müssen.

Die Vertreter multikultureller Konzepte bestreiten daß das Recht auf Heimat ein unverzichtbares Teil der durch die Verfassung zu schützenden Menschenrechte ist. Sie sprechen der Forderung angestammter Ethnien nach Schutz vor Majorisierung durch kulturfremde Landnahme jede rechtliche Berechtigung ab und bezeichnen die Verfechter dieser Forderung als Verfassungsfeinde, weil diese, ihrer Meinung nach, zugewanderte, die Integration verweigernde Ethnien diskriminieren. Multikulturelle erklären allerdings nicht, warum die kulturelle Identität von Zuwanderern zu schützen ist, die der angestammten Ethnien aber nicht.

Das aus der Menschenwürde abzuleitende Recht auf Heimat geht der Forderung auf Zulassung der Zuwanderung vor. Niemand darf aus seiner Heimat verdrängt oder durch Landnahme kulturfremder Zuwanderer in seiner Heimat majorisiert werden.

Die Wertschätzung der Heimat allein reicht allerdings weder als Basis des Nationalstaates, noch als Fundament für die europäische Verteidigung aus. Die Heimatliebe kann weder  persönliche, noch das kollektive Bedürfnis nach Lebenssinn befriedigen, noch als Fundament der  gemeinsamen europäischen Verteidigungsanstrengungen dienen. Hierzu bedarf es der Kenntnis und der Wertschätzung der europäischen Tradition.

Die überkommene Wertegemeinschaft Europas gründet nach wie vor auf drei Hügeln: auf Golgatha, der Akropolis und dem Capitol.

Golgatha steht für das Christentum, für den dreifaltigen Gott, eine unvollkommene, weil diesseitige Beschreibung des Wesens Gottes als personaler Reichtum, in Liebe verbunden. Die Menschen sind Bild und Gleichnis des dreifaltigen Gottes. Hierauf ruht traditionell auch das säkulare Verständnis der Menschenwürde.

Die Akropolis steht für die griechische Naturphilosophie, den freien, vorurteilsfreien Menschengeist, der sich in Europa unumkehrbar in der Renaissance durchgesetzt hat.

Das Capitol steht für das römische Recht, das audiatur et altera pars (man höre auch die andere Seite).

Das Schicksal auch des freiheitlich säkularisierten Nationalstaates hängt davon ab, wie weit er bereit ist anzuerkennen, daß die Menschenwürde nur so lange unantastbar ist, wie sie auch für die Macht unveränderlich ist.

Die europäischen Nationalstaaten werden nur bestehen können, wenn sie das Recht auf Heimat und das traditionelle europäische Verständnis der Menschenwürde vor der muslimischen Landnahme durch die Bildung von Parallelgesellschaften schützt. Die Außen- und Sicherheitspolitik hat daher zu verhindern, daß die EU die muslimische Landnahme fördert, indem sie den Schengen-Raum mit muslimischen Migranten flutet.

Besondere Beachtung verdient der aus den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammende und deshalb dringend revisionsbedürftige Teil des Völkerrechts sowie der der Umsetzung des Resettlement-Programms der UN dienende Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und das EU-Recht, soweit es das revisionsbedürftige Völkerrecht spiegelt und umsetzt.

Der Bestand der europäischen Nationen ist aber nicht nur durch den Zentralismus der EU und die Verdrängung der europäischen Ethnien durch eine ungeregelte Migration bedroht. Europa fehlt auch eine Führungsmacht. Wichtigste Aufgabe der Außen- und Sicherheitspolitik neben Revitalisierung der Nationen ist die politische Neuordnung Europas nach Ende der UdSSR und der Erosion der EU.  

Mit dem Zusammenbruch der UdSSR und der deutschen Wiedervereinigung ist das labile Vorkriegsgefüge der europäischen Staaten zurückgekehrt. Das im Zentrum liegende Deutschland ist zwar jedem seiner Nachbarn wirtschaftlich und an Bevölkerung überlegen, der Summe der Nachbarn aber unterlegen. Diese Struktur, die bis 1945 auch militärisch gegeben war, hat unsere Nachbarn schon in der Vergangenheit bewogen, sich zusammenzuschließen, um die Macht Deutschlands einzuhegen und zu mindern. Nach 1945 hat sich der Schwerpunkt dieser Bestrebungen in die Gremien der NATO und EU verlagert. Deutschland ist alleine nicht in der Lage, Europa als Führungsmacht zu dienen.

Die Wiederaufnahme der Funktion einer europäischen Führungsmacht durch Frankreich und Deutschland gemeinsam, wie sie mit großem Erfolg in der EWG ausgeübt wurde, wäre geeignet, Europa eine unanfechtbare Führungsmacht zur Verfügung zu stellen. Der Elysee-Vertrag bietet hierfür die Ausgangsbasis.

Die Partner und Konkurrenten eines europäischen Führungsduos sind die staatlich geeinten bevölkerungsreichen geografischen Großräume China, Indien, Russland und USA. Das europäische Führungsduo ist daher auf die Verbindung seiner Interessen mit den Interessen der übrigen Staaten des lateinischen Europas angewiesen.

Frankreich und Deutschland reichen in der zusammengefaßten Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft an Russland heran. Sie schließen die beiden größten Sprachräume Europas zusammen. Ihre zusammengefassten Territorien verbinden Mittelmeer, Atlantik und Ostsee und erreichen strategische Tiefe. Historisch kann diese Allianz an das karolingische Europa anknüpfen.

Die enge Zusammenarbeit mit Frankreich kann nur dauerhaft sein, wenn Frankreich sein Streben nach Hegemonie aufgibt (und Deutschland bereits den Anschein eines solchen Bestrebens vermeidet). Dies bedeutet, daß Frankreich bereit sein muß, die Befehlsgewalt über Atomwaffen Deutschland periodisch zu überlassen und sein Vetorecht im Weltsicherheitsrat auch auf Verlangen Deutschlands auszuüben. Wirtschaftlicher Rivalität unter den Partnern ist vorzubeugen. Hierzu ist unabdingbare Voraussetzung die Zugehörigkeit beider Staaten zu verschiedenen Währungsgebieten. Die Grundstrukturen der Wirtschaftspolitik unterscheiden sich in Frankreich und Deutschland erheblich. Wirtschaftlicher und sozialpolitischer Interessenausgleich wird in Deutschland unter Wahrung von Stabilität gesucht. In Frankreich werden Verteilungskämpfe dagegen, wie auch in anderen Teilen des romanischen Europas, durch Hinnahme von Inflation gelöst. Dieser Gegensatz und die Neigung Frankreichs zu staatlicher Steuerung bei der Industriepolitik müssen ohne die Möglichkeit des Ausgleichs über Wechselkurse zu wirtschaftlichen Verwerfungen, dem Zwang zu Transferleistungen und schließlich zu ernsthaften Störungen der Zusammenarbeit.

Dies gilt nicht für den Rüstungssektor, weil Rüstungsbetriebe wegen ihrer Staatsabhängigkeit in allen Ländern zur staatsnahen Wirtschaft gehören und deshalb in beiden Ländern nur bedingt den Gesetzen der Märkte unterliegen. Die Zusammenarbeit im Rüstungsbereich ermöglicht wirtschaftlich vertretbare Stückzahlen, wobei auf eine ausgewogene Verteilung der Systemführerschaften zu achten ist.

Das europäische Führungsduo wird insbesondere bei der Zurückführung der EU in einen gemeinsamen Binnenmarkt benötigt.

Der verhängnisvolle Umbau der Währungsunion von einer Hartwährungsunion zu einer Haftungs- und Transfergemeinschaft hat zur Folge, daß in der EU die Herstellung gleicher materieller Lebensverhältnisse nun mit Hilfe von Transferleistungen statt Innovation und Konkurrenz am Markt angestrebt wird.

Die verschiedenen finanziellen Rettungsaktionen werden von der Bevölkerung der Geberländer als Enteignung und von der Bevölkerung der Empfängerländer, wegen der unvermeidbaren Auflagen, als Bevormundung erlebt.  

Der gemeinsame supranational organisierte Binnenmarkt in einer europäischen Wirtschaftsunion bleibt aber unverzichtbar. Er ersetzt, unter der Voraussetzung mittelfristig ausgeglichener Leistungsbilanzen, die gefährliche Auseinandersetzung zwischen Staaten durch die Konkurrenz von Marktteilnehmern. Der gemeinsame Binnenmarkt sichert die Vorteile der arbeitsteiligen, marktwirtschaftlich stimulierten Produktion und Innovation, sicherer, preiswerter Wertschöpfungsketten in einem wirtschaftlichen Großraum sowie des gemeinsamen Arbeitsmarktes. Das Gewicht des gemeinsamen Binnenmarktes ist zugleich die Basis für die Verteidigung der legitimen wirtschaftlichen Interessen an den Außengrenzen  Europas und ermöglicht mit Blick auf China eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft bei gemeinsamen Außenzöllen und Zollabbau im Innern.

Das Konzept des Europas der Vaterländer stützt sich auf die demokratische Legitimation der nationalen Parlamente und Regierungen. Dauerhafte Übertragungen von Souveränität auf supranationale Zusammenschlüsse müssen daher die Ausnahme sei. Sie müssen nach dem Prinzip der Subsidiarität erforderlich sein und die Übertragung muß eine Kündigungsklausel enthalten. Eine solche Übertragung von Souveränität ist nur für eine Europäische Wirtschaftsunion zur Organisation des gemeinsamen Binnenmarkts, die militärische Verteidigung und den Schutz der Grenzen gegenüber Drittländern zu begründen.

Die anderen umfangreichen Zuständigkeiten der EU sind daher, sofern ein andauernder Bedarf besteht, auf separate, schlicht völkerrechtliche Verträge zu verteilen, deren Unterzeichner sich nicht zwingend mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsunion decken müssen.

Um die Stabilität der Wirtschaftsunion zu sichern, muß auf die Mitgliedschaft der EU-Staaten des griechischen Europas, derzeit Rumänien, Bulgarien Griechenland und Zypern, wegen deren stark zurückbleibenden volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verzichtet werden. Der Südbalkan ist nicht zu stabilisieren, indem das lateinische Europa ihm in einem gemeinsamen Binnenmarkt und mit einer gemeinsamen Währung die Kassen zur Bedienung öffnet.

Die Beendigung des zum Scheitern verurteilten Versuchs, den Südbalkan wirtschaftlich zu integrieren ist zugleich ein zentrales Element einer erfolgversprechenden Russland- und Balkanpolitik.

Der Südbalkan ist der Hinterhof der Dardanellen. Aus der Sicht Russlands ist ein freier Zugang zum Mittelmeer daher erst zu sichern, wenn die NATO und die EU den Südbalkan verlassen haben.  Für das lateinische Europa eröffnet sich damit eine Möglichkeit, durch den Verzicht auf die wirtschaftliche und militärische Integration des Südbalkans Russland von der Seite Chinas zu lösen und zu einem nachhaltig tragfähigen militärischen Sicherheitsabkommen mit Russland zu kommen.

Stabile Verhältnisse sind auf dem Südbalkan, auf dem russische, türkische, chinesische (1+16) und mitteleuropäische Interessen aufeinandertreffen, erst zu erwarten, wenn unter dem Wohlwollen Russlands und der Europäischen Wirtschaftsunion eine Balkanunion zustande- gekommen ist, die auch für die Ukraine offen sein sollte. Mit „Open Balkan“ ist ein erster Schritt in diese Richtung getan.

Eine Erweiterung der französisch-deutschen Führungsallianz um Großbritannien scheidet nach dem Brexit aus. Sie hätte den in einer Zweierallianz schon komplizierten Willensbildungsprozess durch die Gefahr wechselnder Paarungen, Inkonsequenz und Rivalitäten ohnehin belastet. Mit dem Versuch der britischen Politik, ihre traditionelle Schaukelpolitik fortzusetzen, um eine Machtkonzentration auf dem Kontinent zu verhindern ist zwar zu rechnen, eine ernste Gefahr für die Einheit des lateinischen Europas besteht aber erst bei einem Zusammenwirken von Großbritannien und den USA.

Diese Gefahr ist allerdings gegeben. Entgegen weit verbreiteter Ansicht muß die prioritäre Verlagerung insbesondere des militärischen Interesses der USA in den Pazifik nicht mit der Aufgabe der Kontrolle über Westeuropa einhergehen. Die USA nutzten den russisch/ukrainischen Konflikt, um dauerhafte Spannungen zwischen Russland und Westeuropa zu erzeugen und um an der EU vorbei ihren Einfluß in Polen, den baltischen Staaten, der Ukraine und Georgien zu festigen. Diese Konstellation eröffnet die Möglichkeit, eine auf wirtschaftliche Interessen aufbauende Vernetzung Westeuropas mit Russland zu verhindern und über eine Achse USA/Großbritannien/Polen/Baltikum/Ukraine/ Georgien auch den Einfluß auf die EU zu sichern. Die USA müssen hieran ein dauerhaftes Interesse haben, um bei einem Scheitern im Pazifik nicht allein zurückzubleiben.   

c) Maßnahmen

Deutschland und Frankreich sollten als verbindliches gemeinsames politisches Ziel, gestützt auf den Elysee-Vertrag, ein nach dem Prinzip des Europas der Vaterländer reformiertes Vertragswerk zur Bildung einer Europäischen Wirtschaftsunion konzipieren, das den gemeinsamen Binnenmarkt ohne Transferleistungen und ohne zwingend gemeinsame Währung organisiert.

Dieses Ziel ist zur Vermeidung größerer Umstellungskrisen unter Ankündigung des Dexit und Frexit schrittweise durch die Rückführung von Zuständigkeiten der EU in die Souveränität der Mitgliedsländer und korrespondierende Verminderung des Haushaltsvolumens der EU anzusteuern.

Die Rückführung sollte beginnen mit der Anpassung des Stimmrechts in den Gremien der EZB an die Kapitalanteile an der EZB, dem jährlichen Ausgleich der Target-Schulden, der Stornierung von Ausgaben, deren Verwendungskontrolle nicht gesichert ist, der Streichung der Mittel für binnenmarktsferne Programme (wie z.B. CERV, Citizens, Equality, Rights and Values) und der Beseitigung des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht außerhalb des gemeinsamen Binnenmarkts.

Die EZB ist zu verpflichten, die Target-Forderungen nationaler Zentralbanken zum Jahresschluß mit erstrangigen Wertpapieren, Devisen oder Gold auszugleichen. Staaten, deren Zentralbank mit dem Ausgleich ihrer Target-Schulden nach Jahresschluß gegenüber der EZB in Verzug geraten, sind bei andauerndem Verzug mit Ablauf eines Jahres aus dem EURO auszuschließen.

Sobald sich der Rückschnitt der EU dem Kernbereich der Wirtschaftsunion soweit genähert hat, daß der letzte Schritt ohne gravierende Umstellungskrise gegangen werden kann, unterzeichnen Deutschland und Frankreich die bereits zu Anfang des Abbauprozesses der EU als  Zielvorgabe paraphierten Verträge über die Wirtschaftsunion und treten gemeinsam aus der EU aus, wobei sie grundsätzlich allen bisherigen Vertragspartnern der EU die  inhaltliche Übernahme der EU-Verträge anbieten.  Die Wirtschaftsunion muß den Staaten des lateinischen Europas zum gleichzeitigen Beitritt offenstehen.

Zeichnet sich ab, daß sich die zügige schrittweise Rückführung von Zuständigkeiten der EU unakzeptabel verzögert, sollte Deutschland, gestützt auf sein Staatsvermögen zunächst eine Parallelwährung schaffen und dann weitere Einzelschritte erwägen. Der Dexit ohne einen zum Zeitpunkt des Ausscheidens in Kraft tretenden Nachfolgevertrag mit gewichtigen Partnern ist unbedingt zu vermeiden. Der isolierte Dexit würde Deutschland zwingen, die wirtschaftlichen Beziehungen mit allen Vertragspartnern der EU (darunter China, USA, Indien) und mit allen Mitgliedstaaten der EU neu zu verhandeln. Deutschland wäre dabei in einer hoffnungslos unterlegenen Verhandlungsposition.

Die bisherigen EU-Staaten des griechischen Europas sollten sich zusammen mit den weiteren Balkanstaaten des griechischen Europas zu einer wirtschaftlichen Balkanunion zusammenfinden, die auch für die Ukraine, nicht aber für die Türkei, offen sein sollte. Als nachhaltige Basis der europäischen Einheit sollte bis zu einem Russland einschließenden militärischen Sicherheitssystem gemeinsam mit Frankreich in einem separaten Vertragswerk die autonome Verteidigung Europas innerhalb der NATO konzipiert und schrittweise zusammen mit den anderen europäischen Partnern als europäische Säule der NATO umgesetzt werden.