Warum man auf keinen Fall CDU wählen darf
Man darf nie vergessen: Der Majestätsbeleidigungsparagraf 218 ist von Dr. M. Er stammt aus der Regierungszeit der CDU. Die Grünen nutzen ihn jetzt nur weidlich aus.
Schon wieder gibt es einen sog. „Beleidigungsfall“, der auf das Konto von Annalena geht.
Eine Bratze ist was die Italiener Zampa nennen, eine Tatze, eine Pfote mit Krallen. Wie eine solche Tatze hohl sein kann, erschließt sich mit nicht. Wird hier ein Phantom verfolgt?
Hin wie her. CDU darf man auf keinen Fall wählen, Dr. M. war die schlechteste Regierungschefin seit Willi Stoph. § 218 ist ein Rückfall in die Russenzeit und davor. Die CDU ist die Partei des Verrats am Rechtsstaat.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst:
Vom Rechte, das mit uns geboren ist, Von dem ist leider! nie die Frage.
(Geh. Rath v. Goethe)
Sprießt in Saxonia nicht gerade ein zartes Hoffnungs – Pflänzchen?
Der Majestätsbeleidigungsparagraf ist nicht die einzige Untat, die die Ampel „nur“ von Frau Dr. M geerbt hat.
Die Ampel, genau wie die jetzige, vermerkelte CDU, das sind nur die willfährigen Nachlassverwalter von Merkels Politik.
Merkel hat alle schädlichen Grundsteine gelegt, die Grünen wollten sie in ihrer Radikalität allerdings noch übertreffen und haben den Bogen dabei ein wenig überspannt, so dass ein paar mehr Deutsche inzwischen aufwachen.
Merkel war die beste Politikerin, die die Grünen je hatten und jemals haben werden.
Dabei hatte sie das Glück eines rechtzeitigen Abgangs, bevor die Folgen ihres unverantwortlichen Handelns (für jeden) sichtbar wurden.