In Hamburg gilt die Scharia nur teilweise
Ungläubige müssen Moslems zuerst grüßen, müssen auf der Straße bei einer Begegnung aus dem Weg treten. Frauen haben vor Gericht nur halbe Glaubwürdigkeit und Kuffarfrauen dürfen versklavt werden. Das ist nicht überall im Orient die Praxis, es ergibt sich aber aus den Hadithen. Letztere sind eine Sammlung von Äußerungen des Propheten, die im Umfeld von Mohammed gesammelt wurden.
Ein Hamburger Gericht hat eine wahrscheinlich 20jährige deutsche Kuffar, die einen Gruppen-Vergewaltiger im Chat beleidigt hatte, nun länger eingesperrt als den Herrenmenschen selbst. Sie wurde vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zu einem Wochenendarrest verurteilt – wegen Beleidigung und Bedrohung, wie die „Bild“ berichtet.
Laut dem „Hamburger Abendblatt“ hatte die Ungläubige einen 15-Jährigen auf WhatsApp als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Mißgeburt“ bezeichnet. Zudem drohte sie ihm an, er könne nirgendwo mehr hingehen, „ohne auf die Fresse zu kriegen“.
Man kann das Urteil sicher auch fehldeuten. Es läuft aber darauf hinaus, daß männliche Moslems mehr wert sind als Frauen, und daß Gläubige mehr Rechte haben als Kuffar. Soweit wäre das Scharia.
In Arabien hätte die Vergewaltigung vermutlich ein paar Ziegen, Schafe oder ein Kamel für den Clan der jungen Dame gekostet. Und die Betroffene hätte einen der Herrenmenschen heiraten müssen. Daß diese Messaliance und der materielle Ausgleich nicht verfügt wurde, spricht wiederum für die Anwendung von StGB und BGB. Die Scharia gilt in Hamburg vorerst nur teilweise.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Ich habe gestern ein schönes Mädchen gesehen, wie eine Huri schön. Man sagte mir, Bastiano, es sei eure Schwester und so will ich heut nacht bei ihr schlafen. “ – „Aber das geht hier nicht so wie in Afrika.“ – „Seid ihr auch von denen, die sagen: Das schickt sich nicht? Es ist doch ein verfluchtes Land, in dem ihr innewohnt. Ich kann euch nicht begreifen. Wie soll ich hier durchkommen? Mit meinem heißen maurischen Blut?“ (Friedrich Maximilian Klinger 1752 – 1831 in dem Roman „Simsone Grisaldo, 1776)
Sie gehen von einem Irrtum aus, Herr Prabel. Die verurteilte 20-Jährige war (nach meinen Informationen) nicht das Vergewaltigungsopfer, sondern eine junge Frau, die davon hörte und sich entrüstete, dass den Vergewaltigern einer 15-Jährigen (mit einer einzigen Ausnahme) nichts geschah und diese (jetzt mit dem Segen des Gerichts) nach wie vor frei rumlaufen.
Ansonsten stimmen Ihre Schlüsse und Interpretationen.
Apropos Hamburg, da hat sich ein Einheimischer in der S-Bahn mit zwei tätigen Fachkräften angelegt (einer mit Messer), die überrascht das Weite suchten.
Die Verurteilte ist nicht die Vergewaltigte.
Die betroffene „Kuffar“ war nicht selber betroffen, sondern empörte sich stellvertretend. Und der, den sie attackierte, war 15 Jahre alt. Da sollte man die Proportionen beachten.
Soviel ich gelesen habe, war die Frau nicht die Vergewaltigte. Die war erst 15.