Papier ist geduldig

Ich stelle heute mal eine Frage: Welches Land hat den folgenden geqirlten Quark als Verfassung aufschreiben lassen?

ARTIKEL 8

(1) Persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen, sind gewährleistet. Die Staatsgewalt kann diese Freiheiten nur auf Grund der für alle Bürger geltenden Gesetze einschränken oder entziehen.

ARTIKEL 9

(1) Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

(2) Eine Pressezensur findet nicht statt.

ARTIKEL 10

(1) Kein Bürger darf einer auswärtigen Macht ausgeliefert werden.

(2) Fremde Staatsbürger werden weder ausgeliefert noch ausgewiesen, wenn sie wegen ihres Kampfes für die in dieser Verfassung niedergelegten Grundsätze im Ausland verfolgt werden.

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Unglaublich, wie die Leute mit Versprechen geködert werden. Und es gibt wirklich Narren, die glauben, daß sowas praktiziert wird. Ich habe das westdeutsche Grundgesetz nur einmal zur Kenntnis genommen, als ich die Gewerbefreiheit gesucht habe. Vergeblich übrigens.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.“ (Geh, Rath v. Goethe)