Times of India enthüllt Hintergründe des Moskauer Attentats
Es ist schwierig etwas ungefiltertes über den moslemischen Angriff auf eine Konzerthalle bei Moskau herauzufinden. Die Times of India hat nun ein Video gepostet:
Ich selbst kann mit dem Video nur beschränkt etwas anfangen, weil Russisch und Englisch meine Kenntnisse in der Regel etwas überfordern. Offensichtlich sind einige Moslems in Richtung Kiew geflohen. Aber ketzerische Frage: Wo sollten sie sonst hin? Nur in der Ukraine wären sie sicher als Helden gefeiert worden. Vielleicht verstehen meine Leser mehr von den Subtiteln.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Im Grunde ist jeder Mensch zu allem fähig!“ (Geh. Rath v. Goethe)
Hm, die sagen auch nichts anderes als was man schon weiß: 4 Tadschiken verhaftet und noch ein paar weitere verschiedener Nationalitäten, die Richtung Ukraine flüchten wollten, UKR-US-UK sagen, sie warens nicht, der ominöse ISIS-Chorasan sagt, er wärs, und die Russen meinen, UKR-US-UK warens aber wohl.
Stimmt so nicht. Der ukrainische Geheimdienst hat mehrfach zugegeben, dass er, CIA und MI6 in diese Terrorattacken involviert ist und sie auch finanziert.
Bei ihrer Rückkehr in die Ukraine wären sie gnadenlos liquidiert worden. Ihr Schicksal im lebenslangen Knast ist sicherlich nicht erstrebenswert aber gerecht. In Russland gibt es keine Todesstrafe.
„In Russland gibt es keine Todesstrafe.“ De jure wohl, aber de facto?
Meines Wissens haben solche Leute ein (sinngemäß) Straflager mit strengem Regime zu erwarten. Keine Folter im üblichen Sinne, nach 25 Jahren darf ein Gesuch auf Begnadigung gestellt werden – was wohl noch nie jemand erreichte. Todesstrafe sei gnädiger – meinen die Betroffenen.
Dabei wären Arbeitsmöglichkeiten u.ä. für alle sinnvoller – doch mich fragt keiner.
Das sagt aber nicht die Times of India, sondern jemand anders. Ich habe nur kursorisch verschriftlicht, was ich dem Video entnahm.
@ Hausmann, wieso interessiert es Sie, ob es die Todesstrafe in Russland gibt oder nicht. Wieso interessiert es Sie nicht, dass es im Menschenrechtsregime der USA die Todesstrafe sowohl de jure als auch de facto gibt. Wobei die dort durchgeführten Mordexperimente in ihrer teilweisen Grausamkeit einzigartig sind.