Die Thüringen-AfD im Februar 24
Sehr geehrter Herr @Bundeskanzler Olaf Scholz,
unsere politischen Schnittmengen sind übersichtlich und Ihre offenkundige Unehrlichkeit irritiert mich. Trotzdem erkenne ich an, Daß Sie dem Druck der schlimmsten Kriegstreiber bisher widerstanden haben. Ich möchte Sie inständig bitten, weiter standzuhalten. Ich schreibe Ihnen nicht, weil ich für mich etwas erhoffe, denn ich habe mein Leben gelebt und bin mit mir im Reinen. Ich schreibe für meine Kinder und die Kinder Europas, die ein Anrecht auf ein friedliches Leben haben. Gehen Sie nicht in die Geschichte ein als der Mann, dessen Entscheidung Marschflugkörper zu liefern, den Dritten Weltkrieg ausgelöst hat! Geben Sie in dieser Sache nicht nach und erhalten Sie den Frieden! #Macron
Hochachtungsvoll Ihr Björn Höcke
Erfurt, den 27. Februar 2024
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Zur Aktion „92 Tage“, an der sich einige Thüringer Hochschulen beteiligen, sagt René Aust, hochschulpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Auch wenn sich die Initiatoren nach außen neutral geben, wissen wir, dass sich die Initiative in Wahrheit gegen eine einzelne Partei richtet. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Hochschulen zunehmend zu Orten des zeitgeistkonformen Mitläufertums werden. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit stünden den Hochschulen gut zu Gesicht. Aber: Alle Tricks werden nichts daran ändern, dass die AfD nach der Landtagswahl mit Abstand stärkste Kraft sein wird. Solche Kindereien zeigen letztlich bloß die Verzweiflung unserer Gegner.“
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Das Thüringer Verfassungsgericht hat heute verkündet, dass die rechtlichen Grundlagen der Corona-Verordnung vom 31.10.2020 und der Einschätzungsspielraum der Landesregierung zur Coronakrise nicht zu beanstanden seien. Dies betrifft insbesondere die Frage des Parlamentsvorbehalts und des Bestimmtheitsgrundsatzes. Die Schließung von Fitnessstudios und mehrere Bußgeldvorschriften aus der Verordnung vom 31.10.2020 waren jedoch verfassungswidrig. Betroffene könnten Anspruch auf Erstattung bezahlter Bußgelder haben.
Dazu sagt Stefan Möller, stv. parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Das Gericht ist leider hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Mit der AfD hätte es diese Coronamaßnahmenpolitik und die unrechtmäßigen Grundrechtseinschränkungen nicht gegeben. Das Urteil zeigt, dass jetzt kein Schlussstrich unter die politische Aufarbeitung der Coronakrise gezogen werden darf. Es wird Zeit, dass der Thüringer Landtag sich in absehbarer Zeit mit dem AfD-Gesetzentwurf zur Unrechtsbereinigung der Coronamaßnahmen beschäftigen muss.“
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Wie der MDR berichtet, ist eine Gruppe gesuchter mutmaßlicher Linksextremisten, die im Februar 2023 in Budapest mutmaßliche und vermeintliche Neonazis niedergeschlagen und teils schwer verletzt haben, grundsätzlich bereit, sich den Behörden zu stellen, sofern sie nicht nach Ungarn ausgeliefert würden, sondern in Deutschland einen „fairen Prozess“ bekämen.
Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Es verwundert nicht, dass die linken Straftäter nach einem Prozess in Deutschland schreien. In der Szene ist hinlänglich bekannt, dass sie hierzulande – anders als in Ungarn – keinem Repressionsdruck ausgesetzt sind und mit deutlich milderen Strafen rechnen dürfen. Unterstützung erhalten sie dabei von den öffentlich-rechtlichen Medien, die, obwohl die Faktenlage eindeutig ist, diesen Fall lieber dazu nutzen, den ungarischen Rechtsstaat in Frage zu stellen, anstatt die wachsende Gewaltbereitschaft der Linksterroristen zu beleuchten.
Im Durchschnitt werden in Thüringen nur 54,8 Prozent [1] der politisch motivierten Gewaltdelikte im Bereich ‚links‘ aufgeklärt. Eine politische Rückendeckung extremistischer Straftaten darf es nicht geben. Die Antifa-Schläger von Budapest müssen endlich festgenommen und ausgeliefert werde.“
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Angaben des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zufolge wurde für 46 Prozent der Landesstraßen im Freistaat (etwa 1.850 Kilometer) im Jahr 2019 ein Sanierungsbedarf registriert. Dies ergab eine kleine Anfrage [1] der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD).
In den Jahren 2022 und 2023 gab es keine Neubauten, für das Jahr 2021 wurden vier Kilometer neue Landesstraßen dokumentiert. Deutlich gestiegen sind die Ausgaben für die Betreuung der Landesstraßen, worunter auch Sofortreparaturen fallen. Die Kosten haben sich innerhalb von 20 Jahren von 32 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 62 Millionen Euro 2023 nahezu verdoppelt.
Nadine Hoffmann, Sprecherin für Infrastruktur der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Zur Attraktivität des Freistaats zählt auch der Zustand seiner Straßen. Angesichts der vorliegenden Zahlen muss man jedoch von einem erschreckenden Sanierungsstau zu Lasten der Infrastruktur sprechen. Umso unverständlicher ist, dass der Antrag meiner Fraktion auf Erhöhung der Mittel für Landesstraßen für den Haushalt 2024 von allen anderen im Landtag vertretenen Kräften abgelehnt wurde.“
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Die Bundesregierung hat sich auf eine Strategie zum Bau neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke in Deutschland geeinigt. Die sogenannten Kraftwerksstrategie kommentiert die energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Nadine Hoffmann, wie folgt: „Wie schon die einseitige Ausrichtung auf Wind und Solar wird die Kraftwerksstrategie der Ampel zu Verknappung und Preisanstiegen der Energie führen sowie die Importabhängigkeit erhöhen. Schließlich muss der in den Gaskraftwerken einzusetzende Wasserstoff erst einmal durch das Verwenden seltener Metalle gewonnen werden, was diese Art der Energieerzeugung entsprechend verteuert. Zudem ist die Umrüstung von bestehenden Gasnetzen auf Wasserstoff ausgesprochen kostenintensiv. Wasserstoff ist schon aufgrund des Preises und des Wirkungsgrades bei seiner Gewinnung nicht geeignet, den Bedarf an Energie in der Fläche zu decken, sondern allenfalls als regionale Lösung zu betrachten. Der energiepolitische Weg der rot-gelb-grünen Bundesregierung führt daher konsequent in die Energiearmut.
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Ein Antrag der AfD-Landtagsfraktion zur Unterstützung von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen, der die finanzielle Not der Einrichtungen lindern und unter anderem eine Verschlankung der Richtlinien zur Fördermittelbeantragung fordert [1], wurde von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Die CDU-Fraktion und die FDP-Gruppe sowie eine fraktionslose Abgeordnete enthielten sich bei der gestrigen Abstimmung.
Nadine Hoffmann, Sprecherin für Tierschutz der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Angesichts der existenziellen Not von Tierheimen im Freistaat und der Appelle von Tierschutzvereinen an die Politik ist die Ablehnung unseres Antrages schlicht verantwortungslos, nachdem bereits unsere Haushaltsanträge mit einer geforderten Erhöhung der investiven und nicht-investiven Maßnahmen für das Jahr 2024 abgelehnt wurden. Die Landesregierung sollte zumindest ihr Wort halten und die Förderrichtlinien zeitnah verschlanken, damit die Mittelbeantragung nicht weiter durch überbordende Bürokratie erschwert wird.
Die Tierschutzeinrichtungen werden aufgrund sinkender Spendeneinnahmen, erhöhter Energie- und Futterkosten, einer geänderten veterinärmedizinischen Gebührenverordnung und durch vermehrte Abgabe von Tieren, aber auch durch eine nicht ausreichende Finanzierung der Kommunen und das Fehlen flächendeckender Tierschutzverordnungen belastet.“
„…denn ich habe mein Leben gelebt…“ schluchzt ein 51jähriger.
…ein Lächeln Goebbels ist ihm sicher.
Die Tiere werden freigelassen und fallen marodierend über die Thüringer her. Danach halten sie eine Konferenz ab.
Mir gefällt, wie Sie Kästner weiterdenken, und das im Kästner-Jahr.
Rene Aust (westdeutsche Fachkraft):
„Alle Tricks werden nichts daran ändern, dass die AfD nach der Landtagswahl mit Abstand stärkste Kraft sein wird.“
Mit diesen Worten aus dem zwingherrischen Zauberkasten wird schonmal der zukünftige Trump-Highway planiert. Alles was reichsweit unterhalb der gegenwärtig gefühlten, absoluten Mehrheit liegt, wird mit Wahlmanipulations- und Betrugsvorwürfen quittiert.
Herr Höcke wies beiläufig auf einen Sachverhalt hin, der in den letzten Tagen eine fürchterlich Sprengkraft entwickelt hat. Wenn er ganz tapfer ist, dann mag er sich vom Kollegen Möller den Paragraphen 80 vorlesen lassen und so weiter. ☹️
Vorlesen lassen sollten sich den Paragraphen 80 des StGB alle Kriegstreiber, die sich ausnahmslos in den Altparteien befinden, von Graf Dracula (FdP) über Kiesewetter bis zu den Grüzis.
„StGB § 80a
Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
§ 80 ist weggefallen und durch § 13 VölkerStGB ersetzt:
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
„§ 13 Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1.
der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2.
durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.“
Vorweg:
Es ist eine grausige Unsitte, Texte, die tausendfach im Netz vorhanden sind, vollumfänglich zu kopieren und ins nächste Forum zu verklappen. Verweisen Sie, das reicht.
Fürderhin…
„Kriegstreiber, Altparteien, Laberrhabarber“, gähn!
Wenn ein Demokratieverächter und Autokratietifosi wild mit dem StGB herumfuchtelt, entbehrt dies nicht einer gewissen Komik.
Dass Russland sich in das Video Conferencing der BW hackt, begrüßen Sie in der Umkehrlogik, wie auch – als glühender Verfechter des Völkerrechts – den größten Angriffskrieg gegen ein souveränes Land auf europ. Boden seit dem WK2.
Höcke und Bartsch haben sich übrigens fast gleichlautend dazu geäußert (respektive ihren Katalysatoren souffliert).
Bei euch Sozialisten muss man gar nicht mehr auf die Farbe achten. Ob rot, braun oder blau – eine verstörende Melange aus Diktaturensöhnen.
Ihr Geschwurbel strotz vor lächerlichen Unterstellungen. Wie kommen Sie etwa darauf, dass Höcke oder Meinereiner mit Sozialismus was am Hut hätten?
Naja – als Forentroll genießen Sie ja hier eh schon Narrenfreiheit. Hoffentlich werden Sie wenigstens angemessen von Haldi & Co. bezahlt. Oder sind Sie von der sog. „SpD“? Vielleicht Essigfresse selbst? Das würde zumindest ihr Tourette-Syndrom und ihre Faktenverdrehungen erklären.
Egal – weiterhin viel Spaß beim Trollen.
Hallo Vox,
zu jedem ordentlichen Forum gehört ein „Hausgeist“ – der keiner Fütterung bedarf.
Schönen Sonntag! 🙂
Fehlt noch die Anklage eines unabhängigen Staatsanwalts bei einem unabhängigen Gericht (a la Italien).
Daß Herr Höcke dem BK Scholz in dieser Angelegenheit den Rücken stärkt, finde ich sehr achtenswert. Danke dafür. Die Lage ist brenzlig, hoffentlich fällt der nächste Knall nicht allzugroß aus.
Warum kein Rücktritt + Neuwahl – im Sinne des Demokratiefördergesetzes?
Was sollten diese Mätzchen bringen? Blackrock-Merz als Kanzler? Na schönen Dank auch.
Ich schrieb NEUWAHL und nicht „Mätzchen“. (Sie kennen ja die Inschrift am Reichstag.😉)