Recht auf Reparatur – eine Gummiverordnung der EU ist am Start
Alles soll einfacher zu reparieren sein, aber wie einfach? Dafür gibt es kein Patentrezept. Den Dyson-Staubsauger hatte ich zweimal erfolgreich repariert. Der zu ersetzende Hebel – ein ausgesprochenes Verschleißteil, welches genau nach Ablauf der Garantie Tschüß sagt – lag so ungünstig, daß man den ganzen Sauger auseinandernehmen muß, damit man drankommt. Das Besorgen des Ersatzteils ist kein Problem. Es wird von zahlreichen Tüftlern gedruckt, kostet 11 Euro und ist binnen zwei Tagen da. Reparaturvideos sind ausreichend im Netz. Aber einmal zerlegen und wieder zusammenfügen erfordert gut zwei Stunden. Und man braucht Spezialschraubenzieher. Wann ist der Gesetzgeber zufrieden: Wenn es eine Stunde dauert, oder 10 Minuten?
Der Herd ist übersichtlich. Auch hier gibt es genug Videos, um die Oberhitze oder den Lüfter zu tauschen. Das Schöne: Alle Hersteller verwenden dieselben Teile und es geht relativ fix: Die Teile gibt es bei Amazon. Kein Gesetzgebungsbedarf.
Anders die Waschmaschine: Um sie in Einzelteile auseinderzunehmen und wieder zusammenzuschrauben brauchte ich fast einen Tag. Das Bedienfeld war sehr ungünstig verdrahtet und im Weg. Auch hier gäbe es Optimierungsmöglichkeiten, aber wie lange darf die ganze Aktion dauern? Um justiziabel zu sein, muß es doch irgendwelche Anhaltspunkte für den Richter geben, oder muß er im Ortstermin selbst mal eine Maschine zerlegen?
Der Austausch von zwei Wand-Druckspülern für die Toiletten zeigte sich zäh. Das lag daran, daß ich für die Beschaffung der Ersatzteile mehr als ein halbes Jahr brauchte. Zum Schluß mußte sie mein Klempner über den Fachhandel besorgen und sie waren entsprechend teuer.
Beim Kopierer war ich recht gut vorangekommen. Aber kurz vor dem Ziel gab es einige nicht lösbare Verbindungen, die ich nicht knacken konnte. Schade! Das Teil wird aber im Nicht-EU-Gebiet produziert und der Präsident des Landes hat Kernwaffen, um vdL zu zeigen, wo es langgeht. Es gibt übrigens auch kein Reparaturvideo. Das wird rechtliche Gründe haben. Es ist wie in der Farm der Tiere. Eines Tages sind die Schweine die Chefs und Regeln gelten nicht.
Mein Abbruchhammer war nach zwei Stunden kaputt. Mein Nachbar regte an, ihn mal auseinander zu legen und die Elektrik anzuschauen. Ich fand eine chinesische Mini-Lüsterklemme, die den Geist aufgegeben hatte. Ich habe sie durch eine germanische ersetzt und die Maschine läuft seither tagelang wie ein Bienchen. Hat zehn Miinuten gedauert. Einmal ist mir in Ungarn die Schmiere alle gegangen. Im Baumarkt habe ich gépszir verlangt. Der Verkäufer war nicht ganz sicher, ob es das richtige wäre und öffnete die Büchse. Ich habe mit dem Zeigefinger reingetitscht und so getan, als ob ich mit der Zunge probiere. Die Ungarn haben denselben Baustellenhumor wie wir. Minden rendben volt. War alles o.k.
Meine Freundin hatte ein Scheune mit einer Kraftstromsteckdose gekauft Die Dose war falsch verdrahtet und die Kreissäge lief falsch rum. An alles war leicht ranzukommen und die Drähte konnten anstandslos getauscht werden, Es gibt immer wieder Sachen, die reparaturfreundlich sind.
Das Thema, an das sich die EU heranwagt, ist sehr komplex, es ist schwierig die Hersteller auf handhabbare Kriterien festzunageln, weil Geräte einfach mannigfaltig und teilweise komplex sind. Sicher, einige Hersteller spekulieren darauf, daß man was Neues kauft und bauen bewußt Sollbruchstellen ein. Bei einer Klage drohen vor Gericht sogenannte Gutachterkriege, die ein Verfahren in die Länge ziehen. Meine Rechtsstreite vor Wirtschaftssenaten zogen sich immer über im Durchschnitt zwei bis drei Jahre hin.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Alle kommen sie gerennt, möchten’s gerne treiben; Doch wer keinen Leisten kennt, wird ein Pfuscher bleiben.“ (Geh. Rath v. Goethe)
Herr Prabel, m.E. geht es nicht um den Reparaturaufwand, sondern um die vom Hersteller vorzusehende Reparaturmöglichkeit, ohne dass das Gerät einer zerstörenden Materialprüfung (unter Garantieverlust) unterzogen werden muss.
Zugeschweisste Gehäuse, eingeklebte Akkus, fest eingelötete Speicherbausteine (anstelle der vormals verwendeten Riegel) etc. sind das, worauf die EU abhebt. Diese „Garantieverlängerungen“ für x EUR sind auch so eine Geschichte.
Natürlich geht es immer um Aufwand, wenn ich entscheiden soll, ob ich repariere oder neu kaufe. Wenn ich einen Service des Herstellers brauche kann ich das bei den Verrechnungspreisen vergessen. Viel zu teuer.