Der Mindestlöhner und der Bürgergeldler
Heute fache ich mal den Sozialneid an.
Bürgergeld: Ab dem ersten Januar gibt es für volljährige Partner 506 €, für Kinder bis 5 Jahre 357 € und für Kinder von 6 bis 13 Jahre 390 Euro plus die Warmmiete.
Mindestlohn: Ab 2024 soll er angeblich 14 € betragen.
Wir gehen von einem Ehepaar mit 4 Kindern aus: 2, 4, 6 und 8 Jahre alt.
Fall 1: Mindestlohn 2024 Zwei Verdiener | Fall 2 Bürgergeld 2024 | |
Brutto | 53.760 | 30.072 |
ab Lst. | 4,116 (2 x Steuerklasse 4) | 0 |
ab Sozialabgaben | 11.289 | 0 |
Netto | 38.355 | 30.072 |
ab zweite Fahrzeughaltung | 6.000 | 0 |
ab Kinderbetreuung | 0 wegen Kinderzahl | 0 |
ab Warmmiete 120 qm | 14.400 | 0 |
Zwischensumme | 17.956 | 30.072 |
dazu Kindergeld | 12.000 | 0 |
Summa | 29.956 | 30.072 |
In den meisten Orten ist bei 4 Kindern und dem Mindestlohn die Kinderbetreuung umsonst oder fast umsonst. Es kann noch Verpflegungsgeld anfallen, was hier unberücksichtigt blieb.
Mit der Aufstellung obiger Tabelle haben wir das Geheimnis gelöst, warum der Mindestlohn um 2 Euro steigen muß. Mit den bisherigen 12 Euro würde der Arbeiter deutlich weniger erzielen, als der meist ausländische Faulpelz.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Die ganze Geschicht, die lohnt sich nicht“ (Otto Reutter)
Beitragsbild von Bernd Zeller aus Zellerzeitung. Heute: Bürgergeld muß so hoch sein, daß Verbrechen sich nicht lohnt
Dekadenz! Die angenommene Wohnung ist viel zu gross. Das kriegt kein Hartzer dauerhaft durch. Das Westfernsehen war und ist nur Agitprop, kein ernstzunehmender Massstab.
In der realen Bonner Republik lebte eine 5-köpfige Familie auf knapp 70qm, 2 kleine Kinderzimmer (Stockbetten). Der Vater war Ingenieur und fuhr jeden Morgen in Anzug und Krawatte ins Werk. Eine solche Wohnungsgrösse war für 95% der arbeitenden Bevölkerung absolut die Norm, vom Handwerksmeister mit eigenem Betrieb über den Polizeibeamten bis zum Lehrer.
Erst mit dem Grossdiebstahl der SPD (samt FDP) an den Unternehmenseignern (besonders der industriellen Ballungsräume) kam deren Geld unter die Leute, kamen die Neubausiedlungen der 1970er/80er auf, mit ausgebautem Dachgeschoss als Kinderzimmer, dort eigenem Bad usw. Das nannte und nennt sich auf Restdeutsch „Häuschen“.
Die Frage eines zwoten Kfz stellte sich auch nicht, denn der Vater oder auch die Mutter, je nachdem, wer gerade die Karre hatte an dem Tag, brachte den jeweils anderen zur Arbeit und holte ihn auch ab. Zur Schule gingen wir Kinder zu Fuss, später mit dem Rad. Scheint heute unmöglich zu sein. Das Motorrad wird auch völlig vergessen, obwohl es einst kein Freizeitfahrzeug war, sondern dediziert dem Arbeitsweg diente (Onkel und Tante im Beiwagen – unfassbar).
Kurz: allein mit 1 Kfz, kleinerer Wohnung und ggf. Beantragung von Wohngeld wird der Mindestlöhner besser dastehen als der Hartzer. So muss er sich nicht nackt machen vor „dem Amt“ und die Aufteilung seiner Arbeitskraft zwischen Anstellung und anderer Arbeit gelingt ohne Kontrolle auch leichter.
Die Bezeichnung Bürgergeld ist irreführend. Echtes Bürgergeld würde allen Bürgern anlasslos ausgezahlt werden, egal ob sie Unternehmer sind oder Arbeitnehmer, die einer geregelten sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen.
Ich habe (für mich) eine einfache Rechnung aufgemacht und bin zum Schluss gekommen, dass ein Bürgergeldempfänger letztendlich besser dasteht als ein einfacher Millionär. Hier die Rechnung für den Millionär (sicherlich stark vereinfacht):
Zwecks Vermögenserhalt sollte man max. 4% entnehmen, ergibt 40000 Euro pro Jahr. Nach Steuern (mit 25% gerechnet) sind es noch 30000 Euro. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt man als Privatier den Höchstbeitrag. Dann gehen rund 12000 Euro ab, also hat man noch 18000 Euro übrig. Wenn der Millionär zur Miete wohnt, gehen rund 1000 Euro pro Monat drauf. Dann hat er noch 6000 Euro zum Leben übrig, das sind 500 Euro pro Monat. Krankenversicherungsbeiträge und Wohnungskosten kriegt der Bürgergeldempfänger bezahlt, er hat also die 500 + X Euro pro Monat zum Leben zur Verfügung. Hinzu kommt, dass der einfache Millionär ein deutlich höheres Risiko tragen muss (z.B. Vermögenserhalt) und auch zusätzliche Gesundheitskosten selber tragen muss (die im Alter noch dazukommen können), die der Bürgergeldempfänger ebenfalls vom Staat bezahlt bekommt. Allerdings muss dieser beten, dass es nicht zu einer Staatspleite kommt.