Ein Symbol verschleppter Probleme
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen des Kopftuchs wurde jüngst in fast allen Tonlagen bejammert. Von Moll bis Dur. An der medialen Klagemauer waren so unterschiedliche Personen und Gruppen wie der Ex-Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, der CDU-Grande Wolfgang Bosbach und der NPD-Landesverband Niedersachsen aufmarschiert. „Ich empfinde das Urteil als Katastrophe“, sagte der SPD-Politiker Buschkowsky dem zwangsfinanzierten RBB-Staatsradio. „Ich halte das für ein Zurückweichen, für die Preisgabe eines elementaren Bausteins unserer Gesellschaft“. Das Urteil erschwere den Kampf gegen religiösen Fundamentalismus.
Lieber Heinz Buschkowsky, was sollen die Verfassungsrichter denn machen? Wie sollen sich diese hochgelehrten Haarspalter denn drehen und winden? Sie haben eine Verfassung auszulegen, die in sich widersprüchlich ist. Der Widerspruch ist, um es klar zu sagen: Die Religionsfreiheit nach Artikel 4 steht in einem Spannungsverhältnis zu den anderen garantierten Freiheiten, wenn nicht gar manchmal im prinzipiellen Widerspruch. Die sonstigen Freiheiten sind beispielsweise die Meinungsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Reisefreiheit, die Berufsfreiheit und die persönliche Freiheit.
Bereits in der Vergangenheit traten Probleme mit der Religionsfreiheit zutage. Zum Beispiel gab es seit 1932 in der protestantischen Kirche die Deutschen Christen als Basisbewegung, die antisemitische Grundsätze vertrat, die mit der damaligen Reichsverfassung völlig unvereinbar waren. Oder seit Jahren der ständige kriminelle Rechtsbruch beim Kirchenasyl. In der letzten Zeit sind insbesondere islamische Strömungen ins grelle Rampenlicht getreten, die Probleme mit der Kunst- und Meinungsfreiheit oder mit anderen Religionen haben. Es geht eben nur eins: entweder unbeschränkte Religionsfreiheit oder grenzenlose Meinungsfreiheit. Diese Frage zu klären, diesen Widerspruch aufzulösen, darum drücken sich die Politiker und bringen die Verfassung nicht in Ordnung. Die sogenannten Qualitätsmedien bestärken die planlosen politischen Waschlappen in ihrer Agonie, indem sie behaupten, daß alles mit den Religionen nichts zu tun habe.
Die Richter haben sich beim Kopftuchurteil nun für die Religionsfreiheit entschieden, denn in der Verfassung steht ja nirgends, daß diese gegenüber anderen Rechten nachrangig ist.
Der Kopftuchstreit ist nun der Platzhalter für die ungelösten Religions- und Verfassungsprobleme. Als gäbe es einen Zusammenhang zwischen Kopftuch und Frömmigkeit. Diesen Zusammenhang gibt es überhaupt nicht. Viele tief religiöse Moslemfrauen tragen kein Kopftuch, weil sie die betreffende Koranstelle so auslegen, daß sie nur für die Frauen von Mohammed galt. Andererseits tragen Frauen das Kopftuch, die ansonsten mit eng anliegender westlicher Kleidung auf die Straße gehen, aufreizend mit dem Hintern wackeln und mit herausfordernden Blicken um sich werfen. Das Kopftuch tragen sie oft nur, damit die Brüder sie nicht verwackeln. Und dann gibt es natürlich noch die vielen, die gerade wegen ihrer Auslegung des Koran das Kopftuch tragen oder weil es gesetzliche Pflicht ist. Und das Kopftuch wird ja nicht nur von Moslemfrauen getragen. Fromme Jüdinnen tragen es ebenso, genauso wie Mennonitenfrauen und Orthodoxe. Und will man den Inderinnen den Sari verbieten?
Im Koran gibt es viele Widersprüche, in unserer Verfassung auch. Damit ein vernünftiges Zusammenleben möglich ist, ist die Politik gefordert diese Widersprüche zu identifizieren, zu analysieren und zu lösen. In jedem funktionierenden morgenländischen Staat ist das der Brauch. Nur in zusammengebrochenen Ordnungen wie Syrien, Somalia, Yemen und Libyen gelingt das nicht mehr. Da kann jeder dahergelaufene Störer eine Kettenreaktion der Anarchie auslösen und das Land unbewohnbar machen.
Die Kanzlerin hat behauptet, daß der Islam zu Deutschland gehört. Sie verweigert jedoch die Konsequenzen, nämlich die Kontrolle über die Religionen und die Schaffung einer klaren Hierarchie zwischen den Grundrechten der Verfassung.
Einerseits ist die massive und freche Beleidigung von Religionen durch die exzessive Auslegung der Kunstfreiheit gesichert und Frau Merkel machte in Paris demonstrativ den Charlie. Andrerseits kann in Deutschland jeder dahergelaufene Prediger ganz legal das selbst erfundenen Blaue vom Himmel herunterphantasieren, wie kürzlich über die ehelichen Pflichten der Frau während der Reinigung (in Deutschland Menstruation). Viele islamische Rechtsgelehrte in Kairo, Mekka und andernorts werden frustriert die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen haben, als sie hörten, was in Berlin an Libertinage alles möglich ist.
Wenn Angela Merkel ein moslemisches Land regieren würde, würde dort garantiert fortgeschrittene Anarchie herrschen und kein Mensch könnte mehr in Ruhe ein Auge schließen. Die deutschen Politiker sind mit der massiven Einwanderungssituation überfordert und labern nur mediengenehme Blasen, zum Beispiel über Willkommenskultur. Der österreichische Kaiser Franz-Joseph I war anno 1912 schon weiter als Frau Merkel und ihre europäischen Kollegen im Jahr 2015. Beim Kaiser gab es schon ein Islamgesetz mit einer klaren Regel. Die Regel hieß: Wenn der Islam mit dem Rechtssystem kollidiert, dann gilt das österreichische Rechtssystem. Ansonsten durfte man beim Kaiser nicht jede Religion grob beleidigen.
Deutschland benötigt die Klärung der ungelösten Verfassungsfragen. Dann braucht man wegen Kopftüchern nicht mehr zu lamentieren. Meine Oma trug übrigens auch eins und niemanden störte das.
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