Ein Blick auf das kuriose Mecklenburg-Strelitz
Als Replik auf die Eheschließungen und Todesfälle in Strelitz eine ökonomisch-politische Einführung in dieses kleine Großherzogtum.
Zufällig heute ist der FOCUS voller interessanter Infos, welche belegen sollen, daß das Land Meck-Pomm eine Dependence von Moskau sei. Die Spurensuche der Zeitung konzentriert sich auf obskure Figuren wie Küstenbarbie, Steinmeier, das sonstige Schröder-Umfeld, die rote Gestapo, den ehemaligen Landesvater Sellering und weitere Genossen. Aber ist die Verknüpfung und Verzahnung Mecklenburgs mit Rußland nicht viel älter und tiefer?
Wer in die Geschichte von Strelitz eindringt, stößt auf eine Kuriosität, welche in Deutschland recht selten, wenn nicht – abgesehen von Schwerin – einmalig war. Genau wie in Rußland gehörte die breiteste Schicht der Bewohner zu den Kron- und Apanagebauern, wie man die Bewirtschafter der russischen Staats- und Zarengüter nannte. In Rußland, wie auch in Mecklenburg spielte der Adel – in Mecklenburg die sog. Ritter – eine untergeordnete Rolle. Und das Bürgertum der Städte eine noch geringere. Rußland und Mecklenburg sind in der späteren historischen Literatur immer als Adelsnester adressiert worden, was die Übermacht der Staatslandwirtschaft verzwergte und verleugnete. Die linksradikale Geschichtsschreibung war immer gegen das Privat- und nicht gegen das Staatseigentum gerichtet, darum diese Verzerrung.
Mecklenburg-Strelitz bestand aus drei Territorien:
- dem Domanium, das heißt dem landesherrlichen (d. h. herzoglichen, später großherzoglichen) Besitz,
- der Ritterschaft, das heißt dem ritterschaftlichen Besitz mit den Klöstern,
- der Landschaft, das heißt den Städten und ihrem städtischen Landbesitz und den zugehörigen Kämmereigütern.
Ritterschaft und Landschaft – die sog. Landstände – bildeten seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, die „Union der Landstände“ oder „Landständische Union“. Zur Ritterschaft gehörten alle landtagsfähigen Besitzer ritterschaftlicher Hauptgüter. Die Landschaft bestand aus den Obrigkeiten der landtagsfähigen Städte.
Diese Struktur des Landes zeigte sich auch im Grundbesitz: Das Domanium des Großherzogtums stellte das unmittelbare Eigentum des jeweiligen Großherzogs dar und umfasste in Strelitz 1652 Quadratkilometer, was 57 % der Landesfläche entsprach. Die Ritterschaft bestand grundsätzlich aus dem als Vasallen grundbesitzenden niederen Adel, später auch dem grundbesitzenden Bürgertum und den Klöstern. Das Ritterschaftliche Gebiet umfasste mit 640 Quadratkilometern ca. 22 % der Gesamtfläche.
Aus den Einkünften des Domaniums wurden die Kosten des fürstlichen Haushalts gedeckt. Die verfassungsmäßige Vertretung des Domaniums und seiner Bevölkerung übernahm ausschließlich der Grundherr des Domaniums, der Herzog.
Die vorübergehende Trennung des Domaniums in einen Teil der zur Deckung der Kosten des fürstlichen Haushalts bestimmt war und einen größeren Teil, der in ein lediglich staatlichen Zwecken dienendes Staatsgut umgewandelt wurde, hatte nur insofern Bedeutung erhalten, als in administrativer Hinsicht zwischen Domainen im engeren Sinne und Domainen des großherzoglichen Haushalts (sog. Hausgüter) unterschieden wurde.
Der Landesherr war berechtigt, das Domanium zu vergrößern, jedoch in der Veräußerung beschränkt. Darüber hinaus war zwar keine rechtliche, aber eine faktische Beschränkung der Veräußerung insofern gegeben, als die Einkünfte des Domaniums nach der Verfassung für die Kosten der Landesherrschaft bestimmt waren und eine Veräußerung daher, soweit deswegen eine Verminderung der Landeseinkünfte zu befürchten gewesen war, auf Widerspruch der Stände gestoßen wäre. Allerdings stand dem Landesherrn das Recht sogenannter Administrativverkäufe zu, durch welche nicht das Eigentum, sondern ein dingliches Nutzungsrecht an Grund und Boden verkauft wurde. Auf diese Möglichkeit gründete sich ab 1869 in Mecklenburg-Schwerin die Schaffung eines Domanialbauernstandes mit Hilfe von Erbpachtverträgen.
Die früheren Domanialbauern besaßen kein Eigentum an Grund und Boden, sondern waren jederzeit kündbare Zeitpächter des von ihnen bewirtschafteten Landes. Faktisch war der Verbleib des bewirtschafteten Landes in derselben Familie zwar die Regel, allerdings wurde der Bauernstand so in völliger Abhängigkeit erhalten und besaß keine Sicherheit und Garantien der Stabilität seiner wirtschaftlichen Lage.
Im Domanium beider Mecklenburgs gab es 1888 größere landwirtschaftliche Betriebe in Form von 230 Pachthöfen und 107 Erbpachthöfen, mittlere Betriebe bestehend aus 5337 Erbpachtstellen, 101 Hauswirtstellen und kleine Betriebe bestehend aus 7222 Büdnerstellen und 7105 Häuslerstellen. Das zeigt wie kärglich es unter der Käseglocke der Staatslandwirtschaft zuging. M.-Strelitz war eigentlich eine LPG Typ I.
Ähnliche Verhältnisse zum Beispiel für deutsche Kolonisten in Rußland: Im Einklang mit den Bestimmungen des Berufungsmanifestes der Kaiserin Katharina II. vom 22. Juli 1763 waren die angeworbenen Siedler in einem gesonderten Landesstand den russischen Kronbauern (Staatsbauern) gleichgestellt. Ein eigenständiger „Kolonistenstand“ bedeutete eine gesonderte Gerichtsbarkeit, Unterstellung unter eine staatliche Sonderbehörde, Verwendung des Deutschen als Amtssprache auf allen Ebenen der inneren Verwaltung, Bildung katholischer und evangelischer Pfarrbezirke. Somit reduzierten sich Kontakte zu den Nachbarvölkern auf ein Minimum, wenngleich die vielfach erfolgte Ansiedlung in menschenarme Gegenden derartige Begegnungen ohnehin nahezu ausschloss. Das gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen bei der Ansiedlung zugewiesene Land stand dem einzelnen Siedler zur „ewigen Erbnutzung“ zur Verfügung, galt aber nicht als Privat-, sondern als Gemeindeeigentum. Deshalb durften einzelne Bauern ohne die Einwilligung der ganzen Gemeinde und der vorgesetzten Behörden ihr Land weder verkaufen noch verpfänden, sodass der Zugang in das deutsche Kolonistendorf für Ortsfremde auch aus diesem Grund praktisch versperrt war. Und umgekehrt.
Insgesamt waren in Rußland um 1900 etwa 60 % der Bauern Kronbauern, 5 % Apanagebauern und 35 % Leibeigene von Adligen, die Leibeigenschaft wurde ab 1860 gelockert, so daß man sich den Verhältnissen in Mecklenburg anglich.
Gleiche sozialökonomische Verhältnisse, gleiche politisch Präferenzen, marxistische „Wissenschaftler“ hätten daran, daß das Sein das Bewußtsein bestimmt, ihren Spaß gehabt.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Wenn die Welt untergeht, so ziehe ich nach Mecklenburg, denn dort geschieht alles 50 Jahre später.“ (angeblich Fürst Bismarck)
Nicht nur Marx, auch die Anarchisten sahen und sehen im Grundbesitz, englisch ganz direkt „Real Estate“, also „Vermögen des Königs“, das letztverbliebene feudale Reservatrecht. Welches etwa bei der Erschliessung des „Wilden Westens“ ostküstenseitig auch brutal ausgenutzt wurde, daher die Privatarmeen der Siedler und Telegrafen-/Eisenbahngesellschaften mit ihren filmisch bekannten Exponenten.
Auch in der Wackesrepublik Restdeutschland (WRD) ist das Land staatseigen. Kann jeder „Eigentümer“ ausprobieren, indem er die darauf lastenden Zwangsabgaben mal nicht leistet, höhö. Dann leistet eben der per Zwangsverteigerung erwerbende Zahnarzt; dazu gibt es eine treffende Doku vom NDR, wo dann der gepfändete Bauersmann in der Scheunentenne hängt.
Auch wenn der Marxismus vielleicht nicht wissenschaftlich ist, so ist doch der immerzu im Kreise tobende Kampf der Besitzenden mit den Besitzlosen ein Naturgesetz.
Hat das Land dann einen Altlastschaden….will es keiner mehr haben. Und Keiner zahlt mehr Zwangsabgaben :o((
Es wird immer gezahlt, gutes Beispiel ist das alte Opelwerk direkt am Rüsselsheimer Bahnhof. Das Land ist ja noch da und ein zahlungspflichtiger Eigentümer hat sich mit Peugeot auch gefunden. Bloss Abriss und Neubau sind beim jetzigen Stand der Entsorgungstechnik nicht machbar.
Übrigens interessiert den Beamten (auf dem usurpierten Platz seines Königs) die Verseuchung mit was auch immer absolut Nullum. Hauptsache, er kann on top noch mehr abgreifen; siehe den „Dieselsee“ unter der Shell-Raffinerie in Köln-Godorf.
Wenn man es genauer betrachtet ist es doch heute auch nicht anders.
Abschrift!
„Ein freier Mensch ist jemand, der seine eigene Arbeit besitzt“ – PaulCraigRoberts.org
14. April 2022 |
Berechnen Sie Ihren Sklavenstatus, bevor Sie sich der „amerikanischen Freiheit“ rühmen.
(Paul Craig Roberts)
Jahrzehntelang veröffentlichte ich am oder um den 15. April eine Kolumne zum Steuertag, in der ich darauf hinwies, dass arbeitende Amerikaner in unserer Zeit genauso versklavt sind wie Schwarze des 19. Jahrhunderts auf Baumwollplantagen. Ich habe in 30 oder mehr Jahren nie eine Antwort von irgendeinem Ökonomen, Historiker oder irgendjemandem gesehen. Ich denke, meine Aussage wurde als zu phantasievoll für einen Kommentar angesehen. Die Menschen betrachten Sklaven als Wesen von stark eingeschränkter Mobilität, die wie Waren gekauft und verkauft werden. In diesem Sinne sind wir keine Sklaven. Aber in einem weiteren historischen Sinne sind wir es.
Ein Sklave ist eine Person, die ihre eigene Arbeit nicht besitzt. Er wird gekauft, um nicht missbraucht zu werden und seine Mobilität einzuschränken. Er wird für seine Arbeit gekauft. Sklaven wurden nicht wegen „Rassismus“ in die Neue Welt gebracht, sondern weil Ressourcen reichlich vorhanden waren und es keine Arbeitskräfte gab.
Wenn eine Person einen Sklaven kaufte, kaufte sie Arbeit, nicht als Lohn, sondern als Eigentumsrecht des Sklavenbesitzers. Ein Lohnempfänger besitzt im Gegensatz zu einem Sklaven seine eigene Arbeit. Er verkauft es in stündlichen oder wöchentlichen Schritten oder gar nicht, während ein Sklavenhalter eine lebenslange Arbeit im Kaufpreis kauft. Der Sklavenhalter, nicht der Sklave, besitzt die Arbeit des Sklaven.
Historisch gesehen ist die Definition eines Sklaven eine Person, die ihre eigene Arbeit nicht besitzt. In diesem historischen Sinne sind Menschen, die einer Einkommensteuer unterliegen, Sklaven für den Teil des Arbeitsjahres, den sie brauchen, um ihre Einkommenssteuern zu zahlen. Die Regierung besitzt sie (noch) nicht und kann sie nicht kaufen und verkaufen, aber sie besitzt einen Prozentsatz ihrer Arbeit, die von der Einkommensteuer genommen wird. Für verschiedene Perioden unserer Geschichte entsprach oder übertraf dieser Prozentsatz für Besserverdiener den Steuersatz für Sklaven des 19. Jahrhunderts. In Jahren, in denen ich die Ökonomie der Sklaverei studierte, war die Schätzung, dass etwa die Hälfte der Arbeit eines Sklaven für seinen Unterhalt verwendet wurde, so dass ein Steuersatz von 50% auf den Sklaven blieb.
Im herrschaftlichen System des frühen Feudalismus existierten Eigentumsrechte, wie wir sie verstehen, nicht. Das Herrenhaus war autark. Es wurde für den Eigengebrauch produziert, dh für den Gebrauch der Bewohner des Landes. Das Land konnte nicht gekauft und verkauft werden und die Leibeigenen auch nicht. Die Leibeigenen hatten Nutzungsrechte im Land, und die Herren hatten Nutzungsrechte in der Arbeit der Leibeigenen. Da die landwirtschaftliche Produktivität in diesen fernen Jahrhunderten im Vergleich zum 19. Jahrhundert schlecht war, konnte der Anspruch auf die Arbeit der Leibeigenen 30% nicht überschreiten, ohne die Fortpflanzungsfähigkeit der Leibeigenen zu gefährden. So betrug der maximale Steuersatz auf Arbeit effektiv 30%.
Wenn man über Sklaverei auf die richtige wirtschaftliche Weise nachdenkt, anstatt emotional, ist jede arbeitende Person in der sogenannten „freien Welt“ für einen Teil eines jeden Jahres ein Sklave. Darüber hinaus können wir nicht von der Verpflichtung befreit werden, außer durch Tod oder Nichtarbeit, die durch Wohlfahrt durch die Arbeit anderer aufrechterhalten wird.
Amerikaner wurden im Laufe der Jahrzehnte der Einkommensteuer darin geschult, den Tag der Steuererklärung, an dem sie unter Strafe des Gesetzes den erforderlichen Prozentsatz ihrer Arbeit der Regierung vorlegen müssen, als „Bonusscheck vom Regierungstag“ zu betrachten, wenn viele, die zu viel zurückgehalten wurden, sich darauf freuen, einen Treasury-Scheck zu erhalten. Die Ankunft dieses Schecks erzeugt Glück. Dieses Glück, zusammen mit der Tatsache, dass die meisten nie das versteuerte Einkommen erhalten, das von ihrem Gehaltsscheck einbehalten wird, und nicht erleben, dass sie das abgeben müssen, was sie nie erhalten haben, verschleiert vor ihnen, dass sie nicht mehr von ihrer Arbeit besitzen als ein Sklave oder mittelalterlicher Leibeigener des 19. Jahrhunderts. Wenn sie ihre Einkommensteuer vorbereiten, berechnen sie nicht ihren Sklavenstatus, sondern die Höhe des erwarteten Schatzwechselschecks, den sie erhalten sollen.
Amerikaner neigen dazu, ein Rah-Rah-Volk zu sein. Sie sind so aufgeregt über die „Freiheit“, in die sie indoktriniert werden, dass sie nicht erkennen, wie unfrei sie sind. Menschen, die selbst teilweise versklavt sind, werden heute für „Reparationen“ an angebliche Nachkommen (von denen viele kürzlich eingewandert sind) von Sklaven des 19. Jahrhunderts erschüttert.
An diesem Text ist nahezu alles falsch, angefangen bei der Verwechslung von Eigentum und Besitz bis hin zur Beschreibung der Sklavenwirtschaft.