Das Geheimnis des Mindestlohns

Im folgenden Rechenbeispiel wird der Unterschied für ein Ehepaar mit 2 Kindern berechnet. Im Fall 1 verdienen beide Ehepartner 5 Euro pro Stunde, im zweiten Fall bekommen beide Eheleute den Mindestlohn von 8 Euro pro Stunde.

Folgende Voraussetzungen wurden angenommen: Miete 400 Euro, Heizkosten 150 Euro, sonstige Nebenkosten 100 Euro, Kindergeld 368 Euro monatlich. Diese Werte braucht man für die Berechnung der Aufstockung.

In der folgenden Tabelle sind die Auswirkungen für das Beispiel gegenübergestellt:

Stundenlohn

5,00

8,00

Bruttolohn für 160 Stunden

800

1280

Bruttolohn für beide Eheleute

1600

2560

Sozialabgaben beide mit 21 %

336

538

Lohnsteuer beide

0

110

Nettolohn beide

1264

1912

Aufstockung

615

     0

Kindergeld

368

368

Gesamt netto

2247

2280

Bei 960 Euro Bruttolohnerhöhung für beide Eheleute kommt zum Schluß nichts für die Haushaltsführung raus.

Der Mindestlohn ist aber für den Staat gut. Das erklärt, warum im Fernsehen vor allem Beamte und Politiker den Mindestlohn wollen.

Eine Frage bleibt natürlich offen: Haben die Arbeitgeber des Ehepaares ein Geschäftsmodell, mit dem sie den Mindestlohn zahlen können? Alle Arbeitgeber (außer in umsatzsteuerbefreiten Gewerben) könnten die Bezahlung des Mindestlohns schaffen, wenn im Gegenzug die Umsatzsteuer abgeschafft würde:

Nehmen wir an, daß mit den beiden Ehepartnern unseres Rechenbeispiels ein Monatsumsatz von 5.000 Euro erwirtschaftet wird, so würde der Wegfall der Umsatzsteuer 950 Euro monatlich in die Firmenkasse bringen. Der Mindestlohn könnte in diesem Fall 5,00 + ( 950 Euro / 2 x 160 Stunden) = 8 Euro betragen, ohne daß die beiden Arbeitsplätze der Eheleute gefährdet wären.

Ergebnis: Das Rechenbeispiel zeigt, warum die Betroffenen so wenig Interesse am Mindestlohn haben. Die Aufstockung zahlt der Staat. Da ist es ziemlich sicher, daß das Geld kommt. Ob die Arbeitgeber den Mehrlohn zahlen können steht in den Sternen.