Will die Bundesregierung die Kontrollgruppe wegimpfen?
Die Frage nach der Motivation der Impfbefürworter steht im Raum. Wollen sie im Krimi um die abgebrochenen Comirmaty-Studien ihre Spuren verwischen?
Reitschuster schrieb dazu: „Im Gegensatz zu den bisher gültigen wissenschaftlichen Standards wurden die Kontrollgruppen bei der Entwicklung der Impfstoffe gegen COVID-19 innerhalb weniger Monate aufgelöst. Wie von der „Canadian Covid Care Alliance“ in einer Präsentation namens „More harm than good“ dargelegt, wurden die Studien im Dezember 2020 entblindet und die meisten Impfprobanden aus der Kontrollgruppe der Biontech/Pfizer Studie dann Anfang 2021 durchgeimpft (Seite 9). Zwar sollen die Studien offiziell noch zwei Jahre weitergeführt werden, aber ohne Kontrollgruppe geht deren Aussagekraft gen Null.
Es stellt sich die Frage, ob nur das Interesse an belastbaren Daten fehlt oder ob hier ein Versuch läuft, unliebsame Wahrheiten zu verschleiern.“
Es gibt natürlich nach Abbruch der Studien noch eine Kontrollgruppe: Die Ungeimpften. Und die will eine Achse des Bösen aus CDU/CSU und SPD weghaben, damit eine Verantwortlichkeit für mögliche Impfnebenwirkungen und Todesfälle nicht nachgewiesen werden kann. Die alte Regierung steckt nach neuesten statistischen Auswertungen der Todeszahlen tief im Schlamassel und das soll vertuscht werden, so die Meinung von Kritikern. Anders ist der parteiübergreifende Übereifer der Impfkirche kaum zu erklären.
Daher vielleicht auch der Versuch eine europaweite Impfpflicht durchzusetzen. Denn um das Ziel zu erreichen, den letzten Ungeimpften zu beseitigen, muß europaweit, ja weltweit vorgegangen werden. Der Pfizer-Aktionär Bill Gates versucht global Einfluß per Geldzuwendungen zu nehmen, z.B. über die WHO.
Ich halte diese Zielstellung der viralen Weltherrschaft für illusionär. Schon Alexander der Große, Varus, Dschigis Khan, Napoleon, Hitler, Stalin und Kennedy sind mit Weltherrschaftsvisionen gescheitert. Es bleibt immer eine finstere Ecke der Welt unerobert. Und wenn es nur Afghanistan, Persien, Thailand oder Äthiopien ist.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Herrschen lernt sich leicht, Regieren schwer.“ (Geh. Rath v. Goethe)
Beitragsbild: Bernd Zeller aus ZZ. Heute: Ein Gegenkandidat ist eine Verächtlichmachung des Bundespräsidenten
Die Angst bei den Eliten wächst….und der Ars** geht Ihnen auf Grundeiss o))
Wenn eine Impfpflicht kommt, haftet der Staat für Impfschäden.
Insofern wundert es mich, daß eine solche in Betracht gezogen wird.
Was heißt schon „haftet der Staat“? Das heißt, dass die Geschädigten als Steuerzahler auch noch selbst für die von den Impfstoffen an ihnen erzeugten Schäden aufkommen müssen.
Man muß dann „nur“ nachweisen, daß es Impfschäden waren. Da zieht sich der Staat vor Gericht fein aus der Affäre…
Was die Skepsis von J.S. und Dr. Seltsam angeht: ja, sicher.
Das dauert. Aber es kommt, unausweichlich. Und da werden dann genügend heute noch Unter-50jährige betroffen sein, daß das ein fetter Betrag wird.
Das gilt nur unter der Voraussetzung, dass ausschliesslich mit Biontech die Impfpf. als erfüllt gilt.
Das wird aber schon wegen der vielen residenten Asiaten nicht möglich sein.
Klar wollen die Pharma-Hersteller und ihre Werbe- und Verkaufsabteilungen (z.B. Bundesregierung) die Kontrollgruppe der Ungeimpften beseitigen, anhand der recht eindeutig festgestellt werden könnte, ob die Covid-Impfungen Nutzen oder Schaden verursacht haben. Das führt zu zwei politischen Zielen:
1) Die Impfpflicht muss verhindert werden. Meine Einschätzung: Wird nicht klappen, die kommt. Also Plan 1b: Die bisher Ungeimpften müssen standhaft bleiben bei der Verteidigung ihres Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Ich hoffe darauf.
2) Der Vertrag zwischen den Covid-Impfstoff-Herstellern und den EU-Behörden, wo die Hersteller völlig von der Haftung für die Schäden, die ihre Produkte verursachen, befreit werden, muss für den Geltungsbereich Deutschland für nichtig erklärt werden, da dieser Vertrag gemäß §138 BGB sittenwidrig ist. Die Sittenwidrigkeit ergibt sich daraus, dass alle Vorteile auf Seiten der Pharma-Hersteller sind und alle Nachteile (bei minimalen Impfvorteilen), darunter eklatante gesundheitliche Schäden bis zum Tod, der anderen Seite aufgebürdet werden.
Nicht nur die Verträge sind sittenwidrig, das ganze System ist es. Es ist doch illusorisch an eine Haftung zu glauben. Wurden denn die Opfer von Naziimpfungen im KZ oder die Ostdeutschen Opfer von Medikamentenversuchen irgendwie entschädigt. Die Verbrechen wurden unter den Tisch gekehrt.
Denken wir an KONTERGAN und wie mit den Opfern umgegangen wurde. Eine Impfung die alle paar Wochen wiederholt werden muss, ist keine Impfung und dient mit Sicherheit anderen Zwecken. Möglicherweise sollen hier Substanzen implantiert werden die in einer Einzeldosis zu riskant sind. Wer weiß schon, was in den Köpfen von Durchgeknallten vor sich geht. Es gibt genug Beispiele von Massenversuchen auf chemischer und biologischer Grundlage an Menschen. Traue keinen „Demokraten“.
Und gerade die sogenannten Demokratien des Westens strotzen nur so von Unmenschlichkeiten und Perversionen.
https://ansage.org/corona-als-gigantischer-feldversuch/
Zitat: „Nicht nur die Verträge sind sittenwidrig, das ganze System ist es.“
Das stimmt! Aber unsere Gesetze geben nur her, über die Sittenwidrigkeit die Verträge als nichtig zu erklären. Nicht mehr – aber auch nicht weniger! Das sollte unbedingt genutzt werden.
Denn wenn die Justiz die Pharma-Konzerne zurück in die Haftung katapuliert, ist alles anders.
> Das sollte
Das ist nicht ohne Grund als Passivkonstruktion formuliert.
„Das sollte“?
Wer kann es real tun? Und gegenueber wem? Den „unabhaengigen“ Gerichten etwa? Die Glaeubigkeit daran scheint grenzenlos zu sein…
„Real“ könnte dies (die Sittenwidrigkeit des o.g. Vertrages festzustellen) durch jemanden erfolgen, der medizinisch nachweisbar durch die Impfung geschädigt wurde. Das wären z.B. die Angehörigen der durch die Impfung Verstorbenen, wo dies durch den Pathologen Burkhard (genannt im letzten Video von Bakhdi) zweifelsfrei erwiesen wurde. Diese müssten Biontech-Pfizer auf Entschädigung verklagen, wo der Richter sich dann notwendig mit diesem Vertrag auseinandersetzen müsste, und es gute Chancen gäbe, dass die (m.E. vorliegende) Sittenwidrigkeit juristisch verbindlich ausgesprochen würde.