Die Asozialen gabs schon immer

Alice Weidel hat einen Schnipsel aus der Aktuellen Kamera ins Netz gestellt, der angesichts der Propaganda gegen die Ungeimpften, die derzeit kündigen, hochaktuell ist. Damals ging es um die sog. „Republiksflüchtlinge“, die im Herbst 89 wegen abgebauter ungarischer Grenzanlagen nicht mehr zu halten waren.

Schon 1989 wurde den damaligen Deserteuren keine Träne nachgeweint.

Hier noch mal zur Erinnerung die Regelungen aus dem Strafgesetzbuch:

Staatsfeindliche Hetze

Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;
3. Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;
4. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Asoziales Verhalten

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

(2) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

(3) Ist der Täter nach Absatz 1 oder wegen eines Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das sozialistische, persönliche, oder private Eigentum, die allgemeine Sicherheit oder die staatliche Ordnung bereits bestraft, kann auf Arbeitserziehung oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.

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Olaf Scholz hat sich in dieser Welt der straffen Disziplin schon als Jugendlicher sichtlich wohlgefühlt, er konnte nicht oft genug ins sozialistische Bonzenparadies reisen. Sogar der Mindestumtausch wurde ihm erlassen. Was ich von ihm nicht erwartet habe, weil er in der Partei der politischen Lumpen ist: Daß er sich bei den Ossis entschuldigt.

Für die Altgenossen  der sog. „DDR“ habe ich ein gewisses Verständnis: Sie hatten im System ihre Vorteile und wirklich sehr unattraktive Alternativen. Was die Wessis, per esempio Olaf Scholz angetrieben hat, ist mir völlig schleierhaft, zumal es sich um ein Massenphänomen gehandelt hat.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Über Geschichte kann niemand urteilen, als wer an sich selbst Geschichte erlebt hat.“ (Geh. Rath v. Goethe)