Die Thüringen-AfD im Oktober 21

Wie das Thüringer Gesundheitsministerium mitteilte, soll das 2G- oder das 3G-Plus-Modell künftig flächendeckend nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend bei Veranstaltungen oder in bestimmten Einrichtungen wie Gaststätten, Hotels und Diskotheken zur Anwendung kommen. Bereits noch in dieser Woche soll geregelt werden, dass die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Verpflichtung zur Anwendung der Optionsmodelle durch die betreffenden Bereiche anordnen können (Corona-Warnstufe 2) oder müssen (Corona-Warnstufe 3).

Tosca Kniese, wirtschaftspolitische Sprecherin hierzu: „Veranstalter und Betreiber von Gaststätten, Hotels und Diskotheken dazu zu zwingen, dass 2G- oder 3G-Plus-Model anzuwenden, verstößt gegen grundlegende Freiheitsrechte der Bürger. Die Optionsmodelle sind nach Auffassung meiner Fraktion verfassungswidrig und die verpflichtende Anwendung vollkommen unverhältnismäßig. Deswegen haben wir dagegen auch Klage eingereicht. Vielmehr sollte weiterhin auf Freiwilligkeit anstatt Zwang gesetzt werden. Unternehmer müssen eigenverantwortlich darüber entscheiden dürfen, ob sie für ihre Einrichtung oder Veranstaltung Zugangsbeschränkungen erlassen.“

~ ~ ~ ~ ~

Nach Überzeugung der AfD-Landtagsfraktion verstoßen die im § 11a der „Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ vom 1. Oktober 2021 getroffenen Regelungen, die die Teilnahme am öffentlichen Leben in immer größeren Teilen von einer bestimmten Impfung, bestimmten Nachweisen über eine Genesung beziehungsweise in der Regel kostenpflichtige Tests auf Bestandteile einer RNS abhängig machen (2G-/3G-Modelle), gegen grundlegende Freiheitsrechte der Bürger wie den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung des Freistaates Thüringen.

Alle diese Modelle setzen eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ voraus, die längst nicht mehr – so diese überhaupt je existiert hat – besteht. 2G-Regelungen schließen Ungeimpfte vom öffentlichen Leben praktisch vollständig aus, bei 3G erschwert das Testerfordernis die Teilnahme erheblich. 2G- wie 3G-Regelungen sind auch generell verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig. Der Vorteil von 2G zu 3G ist für die Pandemieeindämmung gering. Der Ausschluss vom öffentlichen Leben trifft die Betroffenen dagegen äußerst schwer.

Zum Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion:

„Meine Fraktion ist weiterhin der Überzeugung, dass das Auftreten des SARS-CoV-2-Virus derart weitgehende Grundrechtseinschränkungen, wie sie seit März 2020 durch immer neue Corona-Schutzverordnungen in Thüringen in Geltung gesetzt werden, nicht rechtfertigt. Diese sogenannten Optionsmodelle – sei es 2G oder 3G – zielen unmissverständlich darauf ab, die Menschen zu einer Covid-19-Impfung mit unzureichend erprobten Impfstoffen zu nötigen, indem nämlich ungeimpfte sowie gesunde Personen mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und rechtlichen Diskriminierungen, etwa der Streichung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall, belegt werden. Damit wird die Eigenverantwortung der mündigen Bürger zugunsten einer augenscheinlich auf Dauer angelegten obrigkeitlichen Bevormundung untergraben, Grundrechte zum veräußerlichen Gut gemacht und die Spaltung unserer Gesellschaft vorangetrieben.“

~ ~ ~ ~ ~

In der heutigen Landtagsdebatte (21.10.2021) wurde der Antrag der AfD-Fraktion „Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen“ behandelt, erreichte jedoch nicht die notwendige Stimmenmehrheit der Abgeordneten. ​Er wurde von den Altparteifraktionen abgelehnt.

Hierzu erklärt Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin:

„Es ist unstrittig, dass Thüringen bis zum Jahr 2040 seinen Eigenenergiebedarf nicht durch einen Energiemix aus 100 Prozent regenerativer Energiequellen decken kann, weil die dafür vorgesehenen Windenergieanlagen keine durchgängig gesicherte Leistung bereitstellen können. Mit unserem Antrag haben wir auf die Unzuverlässigkeit des diskontinuierlich und nicht bedarfsgerecht erzeugten Flatterstromes und die daraus resultierende Unsicherheit für die Bürger und unsere Wirtschaft in aller Deutlichkeit hingewiesen. Die Ablehnung der Altparteien aus parteiideologischen Gründen dokumentiert einmal mehr, dass sie ohne Rücksicht auf Verluste voranschreiten, um die in vielerlei Hinsicht bedenkliche und gegen den logischen Menschenverstand vorangetriebene Energiewende durchzudrücken, koste es, was es wolle. Der fehlende Wille, sich mit den Schattenseiten der Windkraftindustrie auseinanderzusetzen, wird die Strompreise in Deutschland zu Lasten von einkommensschwachen Haushalten, kinderreichen Familien, der Industrie und dem Mittelstand weiter unaufhaltsam in die Höhe schnellen lassen und zu einer maßgeblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität und zu einer weiteren Naturzerstörung führen.

Ich appelliere erneut an das Verantwortungsgefühl der politischen Akteure in Thüringen, die umweltschädliche Windkraftindustrie und die gescheiterte Energiewende, die in Wirklichkeit ein Energieausstieg ist, nicht weiter zu forcieren und ein Moratorium für den Neubau von Windenergieanlagen zu verfügen, um die Menschen in Thüringen nicht sehenden Auges in die Energie-Katastrophe schlittern zu lassen!“

~ ~ ~ ~ ~

Zur aktuellen Debatte um die Einführung einer generellen Corona-Testpflicht an Thüringer Schulen erklärt Denny Jankowski, bildungspolitischer Sprecher:

„Das Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung ist bei Kindern und Jugendlichen nachweislich verschwindend gering. Kinder, die an Vorerkrankungen leiden und deshalb ein höheres Risiko zu tragen haben, sind selbstverständlich durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. Daraus darf aber keine allgemeine Testpflicht an unseren Schulen resultieren, sondern Familien müssen selbst frei darüber entscheiden dürfen, ob sie ihre Kinder testen lassen möchten oder nicht. Die weitere Drangsalierung unserer Kinder muss endlich ein Ende haben und ein unbeschwertes Aufwachsen wieder möglich werden!“

~ ~ ~ ~ ~

Nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU sollen Beschäftigte im Baugewerbe im Freistaat Thüringen für die Monate Juli bis Oktober eine Corona-Prämie von 220 Euro erhalten. In den alten Bundesländern wird hingegen eine Corona-Entschädigung von 500 Euro gewährt.

Hierzu Uwe Thrum, Sprecher für Handwerk:

„Nicht nur, dass die meisten ostdeutschen Beschäftigten drei Jahrzehnte nach der Wende immer noch deutlich schlechter bezahlt werden, als ihre Kollegen jenseits der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze – auch bei den Entschädigungen für die Corona-Einbußen werden sie benachteiligt und mit geringeren Beträgen abgespeist. Dass die Gewerkschaft BAU dies auch noch als Erfolg feiert, spottet jeder Beschreibung und ist ein Skandal. Die AfD fordert die Gewerkschaft auf, dafür Sorge zu tragen, die Ungleichbehandlung ostdeutscher Handwerker endlich zu beenden. Wir als AfD werden dieses Thema auch weiterhin mit aller Konsequenz verfolgen und uns für eine Abschaffung der unterschiedlichen Bezahlung einsetzen!“

~ ~ ~ ~ ~

Um den Kampf gegen Rechtsextremismus zu verstärken, fordert die Fraktion der Grünen im Thüringer Landtag die Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Hasskriminalität.

Hierzu Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher: „Wenn das Jahr 2021 bezüglich extremistischer Straftaten eines gezeigt hat, dann dass sich der gewaltbereite Linksextremismus zu einem echten Problem in Thüringen entwickelt. Anstatt weiterhin eine extremistische Richtung bevorzugt zu bekämpfen, müssen verstärkt alle extremistischen Bestrebungen in den Fokus genommen und die Demokratie umfassend geschützt werden. Doch offensichtlich sind die Landesregierung und die Grünen auf einem Auge völlig blind, wenn sie die linksextremistische Anschlagserie, die Thüringen in diesem Jahr überzogen hat, in ihrem Forderungskatalog ignorieren und damit den Eindruck zu erwecken versuchen, dass extremistische Straftaten ausschließlich von Rechtsextremisten ausgehen.“

~ ~ ~ ~ ~

In Thüringen hat es seit dem Jahr 2015 keine Umweltverträglichkeitsprüfungen geplanter Windkraftanlagen gegeben. Dies geht aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor. Die Vorprüfung der Anlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens habe jeweils ergeben, dass keine Pflicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe. Bei keiner der seit 2015 gebauten Anlagen lägen demnach besondere örtliche Gegebenheiten oder nachteilige Umweltauswirkungen vor.

Hierzu Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin: „Das Ergebnis der Vorprüfung ist für interessierte oder betroffene Bürger nicht anfechtbar. Sofern sie überhaupt durchgeführt wurde, kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung lediglich eingesehen werden. Für die vielen Initiativen, die sich gegen die Industrialisierung des ländlichen Raums durch Windkraftanlagen einsetzen, ist dies keine gute Nachricht – zumal nicht wenige von ihnen das Vorhandensein geschützter Arten dokumentieren und als Gegenargument bei den Behörden einreichen, aber das Gefühl haben, ignoriert zu werden.

Die Landesregierung muss Instrumente schaffen, die es den Bürgern besser und transparent ermöglichen, die Verfahrensschritte der Anlagengenehmigung zu verfolgen und gegebenenfalls auch zu korrigieren!“

~ ~ ~ ~ ~

Zu den aktuellen Umfrageergebnissen, die die Funke-Mediengruppe veröffentlicht hat, erklärt Björn Höcke:

„Wäre das Ergebnis der Umfrage so durch eine vorgezogene Neuwahl bestätigt worden, dann hätte das zumindest das endgültige Aus für den selbstherrlichen Bodo Ramelow und seine SED-Funktionäre bedeutet.

Die SPD in Thüringen hätte stark von einem politischen Sternschnuppeneffekt profitieren können. Doch der Schein vom ‚sozialen‘ Olaf Scholz und der ‚Partei der kleinen Leute‘, der SPD, wird schnell verblassen. Die Benzin-, Strompreis-, Krankenkassen- und Rentenbeitragserhöhungen sowie die Inflation werden dafür sorgen, die medial aufgeblasene SPD zu entzaubern. In einem Jahr kämpft die SPD in Thüringen wieder mit der Einstelligkeit.“

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Was immer du tun kannst oder wovon du träumst – fange es an. In der Kühnheit liegt Genie, Macht und Magie.“ (Geh. Rath v. Goethe)