Gute Nacht, Rechtsstaat
Ich hatte Klagen bei deutschen Gerichten immer vermieden, lediglich wenn ich angegriffen wurde haben mich sehr gute Anwälte mit Erfolg verteidigt. Ein Vorfall aus Leipzig bestärkt mich im Mißtrauen gegen den sog. „Rechtsstaat“.
Die zwei Kinder einer alleinerziehenden Mutter litten unter der Maske und eines bekam Ausschläge. Die Mutter wollte eine vorläufige Anordnungen erwirken, auf die Maskenpflicht zu verzichten. Unter dem Aktenzeichen Az. 335 F 1187/21 erging am 15. April 2021 ein Beschluss des zuständigen Familienrichters am Amtsgericht Leipzig. Das Leipziger Familiengericht erteilte den Hinweis, daß der Antrag keinerlei Erfolgsaussicht hätte. Das Gericht setzte den Gegenstandswert für die „Anregung“ der Mutter auf 250.000 Euro fest. Das bedeutet: Sie muss 6.951 Euro Gerichtskosten zahlen.
Dazu kamen noch weitere 11.703 Euro zu zahlende Gerichtskosten, frag mich nicht wie das berechnet wurde. Die Leipzigerin hat summa summarum Kosten in Höhe von 18.654 Euro wegen zwei Masken tragen oder nichttragen am Hals, wie Reitschuster schreibt.
Der Staat braucht wahrscheinlich Geld für die Asylbewerber, die ständig von Griechenland eingeflogen werden. Anders ist die Geldgier nicht mehr zu erklären.
Ich denke man muß mehr zur Selbstjustiz greifen, in diesem Fall die Kinder einfach nicht zur Schule schicken bis der Ausschlag weg ist oder Merkel in Chile. Sich mit fanatisierten Richtern wegen nix rumstreiten lohnt sich nicht. Finanziell erinnert das Leipziger Exempel an die übergriffige Rechtskultur der 30er bis 80er Jahre. Damals wurden erst die Juden und dann die Gewerbetreibenden nackigt gemacht.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Es ist gefährlich, in Dingen recht zu haben, in denen die etablierten Autoritäten unrecht haben.“ Voltaire (1694-1778)
Es zieht einem die Schuhe aus, was sich in diesem Regime an Gerichten abspielt. Ich bin schon lange der Meinung das Wort „Justiz“ in „Freislerei“ umzubenennen. Oder einen Richter mit „Euer Freisler“ anzureden. So was hat man nicht mal bei Mielke erleben dürfen was einem heute geboten wird. Besucht ruhig mal Gerichtsverhandlungen, was da gekungelt wird zieht einem die Schuhe aus.
Hier der Artikel von Reitschuster:
https://reitschuster.de/post/schock-beschluss-in-leipzig-familienrichter-verhaengt/
So was wäre nicht mal in der DDR möglich gewesen.
Die Aversion teile ich, es ist aber ein Instrument welches man unter normalen Umstaenden lernen kann und auch sollte.
Problem ist, dass es JETZT in VOLLER Breite zum diktatorischen Standard an Willkuer geschrumpft ist und man ausser man will bewusste politische Signale setzen, diesen Dingen als Einzelner aus dem Weg gehen sollte.
War aber nicht immer so und ist eben einer der vielen Dinge fuer – oder gegen – die der gestrige Tag ein Symbol bildet. Ich habe z.B. meine Anfaenge in BRD-Kritik ziemlich im privaten Juristischen – naemlich genau den Failiengerichtsbarkeiten und Jugendaemtern. Beruflich wiederum hat mir das funktionierende System mehrfach relativ unkompliziert geholfen. Wenn es funktioniert ist es ein Wert ueber Faustrecht hinaus, aber da sind wir jetzt definitiv darueber hinweg, keine Illusionen hier. Das ist ein Instrument des Gegners, einzelne Richter hin und her. Die werden auch entfernt werden.
“ in diesem Fall die Kinder einfach nicht zur Schule schicken “
Das Problem ist nur, in diesem Fall muss man ständig damit rechnen das die Kinder plötzlich von Polizei und Jugendamt mit Gewalt aus der Wohnung gezerrt werden oder einfach verschwunden sind weil sie von staatlichen Organen verschleppt wurden. Ob man sie dann jemals wieder sieht steh wohl dann in den Sternen.
Ganz spitzfindige Juristen (ein Richter) kommt zum Ergebnis, dass hier keine „Familiensache“ vorläge. Nun gut, darüber kann man streiten. Jedenfalls im Wortlaut ist in § 1666 Abs.4 BGB der Staat als Verursacher in Sachen Kindeswohl explizit nicht erwähnt. Soll wohl heissen, der Staat (das System/Regime, anders kan man es nicht ehr bezeichnen) ist immer für das Kindeswohl, auch wenn es dies ganz offensichtlich nicht ist. Schon sehr seltsam! Jedenfalls – was die ominöse und total willkürliche „Kostenfestsetzung“ betrifft, so kann man nicht mehr umhin hier feststellen zu müssen: Wir leben in einem Schurkenstaat!
Da steht doch mehr oder weniger klar drin, dass die Kostenentscheidung noch nicht gefallen ist.
Es wäre natürlich nicht schlau von dem Rechtsbeistand gewesen, die Mutter allein gegen eine vollausgebaute Viren-Stellung anrennen zu lassen – ein klassischer Langemarckfall. Aber wissen wir nicht.
Wie der Betrag pro Schulkind berechnet wurde wäre allerdings für SGB- und auch arbeitsrechtliche Fälle interessant. Das geht bestimmt noch durch weitere Instanzen.
„Der Staat braucht wahrscheinlich Geld für die Asylbewerber, die ständig von Griechenland eingeflogen werden. “
Kurze Anmerkung:
Für mich überraschend war gestern eine wirklich kurze Nachricht in der TS, die ein landendes Flugzeug zeigte mit dem Kommentar, dies sei das letzte Flugzeug, welches Asylsuchende aus Griechenland nach Deutschland brächte.
Ja, gab’s denn das vorher ? Hatte noch nie in der TS etwas gehört darüber…….🤮😂🤮
Doch, es wurde am Anfang der Aktion, nach dem Brand in diesem Lager, von 2500 Schatzsuchenden berichtet, die nach dem „europäischen“ Verteilungsschlüssel hier aufzunehmen wären.
Dann aber kein Wort mehr.
Kann mir bitte jemand helfen und das Urteil verlinken (Az. 335 F 1187/21)? Ich finde das auf der Seite des Amtsgerichts Leipzig, oder bin zu doof, wäre nett wenn das jemand direkt als Link schicken könnte. Das ist so abstrus, das glaubt mir sonst keiner. Danke
Ist auf Reitschuster.