Kleine Anfrage wegen Johannes Kahrs an den Hamburger Senat

Vor einigen Tagen hatte ich über einen Telefonstreich berichtet. Johannes Kahrs war auf den YouTuber Kilic hereingefallen. Das Reichspressehauptamt RND hat offensichtlich Berichte darüber verboten, lediglich in kleineren ausländischen Publikationen erschienen Artikel dazu. Nun gibt es eine Anfrage der Hamburger AfD:

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Olga Petersen, Dirk Nockemann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 22.04.2020

Betr.: Täuschungsvorwurf gegen den Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) beim Ablegen des Ersten Juristischen Staatsexamens

Nach Recherchen des Journalisten Klemens Kilic soll der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs eine Klausur im Rahmen seines Ersten Juristischen Staatsexamens an der Universität Hamburg nicht selbst verfasst haben; stattdessen soll Kahrs‘ damaliger Verbindungsbruder aus der Studentenverbindung „Hamburger Wingolf“, Holger Haerendel, mit Kahrs‘ Personalausweis in den damaligen Prüfungshörsaal erschienen sein, um dort Kahrs‘ komplettes Erstes Staatsexamen zu schreiben. Die Recherchen des Journalisten Kilic, der Johannes Kahrs in einem ausschnittsweise veröffentlichten Telefoninterview ein indirektes Geständnis zu dem Vorwurf abzubringen scheint, lassen kaum einen begründeten Interpretationsspielraum zu. Die Recherchen und das Telefoninterview sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.facebook.com/DK.Nachrichten/videos/846188312533876/(abgerufen am 21.04.2020).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat

1. Wie lange werden Prüfungsklausuren oder Prüfungsprotokolle/-niederschriften des Ersten Juristischen Staatsexamens an der Universität Hamburg oder bei welchem Justizprüfungsamt archiviert? Bitte hierzu auch die entsprechende(n) Rechtsgrundlage(n) angeben.

2. Welche Fassungen der entsprechenden Rechtsgrundlagen (Hamburgisches Juristenausbildungs-gesetz?) regelten die Aufbewahrungsfristen seit dem Jahr 1990 und wo können diese Fassungen (auch ältere) von wem eingesehen werden?

3. Wo werden die Prüfungsklausuren oder Prüfungsprotokolle/-niederschriftenaufbewahrt?

4. Aus welchen Gründen können solche Prüfungsunterlagen durch wen eingesehen werden?

5. Welche Maßnahmen ergreift die Universität Hamburg oder das Justizprüfungsamt, wenn sie begründete Hinweise oder Anhaltspunkte auf eine Täuschung von ehemaligen Absolventen im Rahmen von Prüfungen des Juristischen Staatsexamens erhalten?

6. Welche Maßnahmen ergreift die Universitätoder das Justizprüfungsamt, wenn sie zu der Überzeugung gelangen, einer ihrer Absolventen habe beim Ablegen des Juristischen Staatsexamens tatsächlich getäuscht? Insbesondere: Stellt die Universität oder das Justizprüfungsamt in diesem Fall auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft/Polizei?

7. Wann hat die Universität Hamburg und wann das Justizprüfungsamt Kenntnis von den veröffentlichten Recherchen des Journalisten Klemens Kilic und dem Telefoninterviewmit Johannes Kahrs erhalten?

8. Sieht sich die Universität Hamburg oder das Justizprüfungsamt dazu veranlasst, aufgrund desbestehenden Anfangsverdachts für eine Täuschung durch Johannes Kahrs und Holger Haerendel beim Ablegen des Staatsexamens oder weiterer Prüfungsleistungen, die Prüfungsunterlagen (insbesondere Klausuren) der genannten Personen zu sichten und auf eine mögliche Gleichheit der Handschriften hin zu überprüfen?

9. Wann hat die zuständige Staatsanwaltschaft Kenntnis von den veröffentlichten Recherchen des Journalisten Klemens Kilic und dem veröffentlichten Telefoninterview mit Johannes Kahrs erhalten?

10. Begründen die veröffentlichten Recherchen des Journalisten Klemens Kilic in Verbindung mit dem veröffentlichten Telefoninterview das Eröffnen eines Ermittlungsverfahrens gegen Johannes Kahrs durch die zuständige Staatsanwaltschaft? Wenn ja/nein: Bitte ausführlich begründen.

11. Wurde in diesem Fall bereits Anzeige gegen Johannes Kahrs erstattet und ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eröffnet?

12.Johannes Kahrs arbeitete mehrere Jahre in leitender Funktion bei der städtischen Wohngesellschaft „SAGA“. Welche Maßnahmen ergreift die SAGA, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, (auch ehemalige) Angestellte haben bei ihrer Bewerbung Angaben zu Studienabschlüssen oder abgelegten Prüfungen gemacht, die auf einer Täuschung beruhen. Bitte umfassend erläutern.

Vielleicht noch eine Kurzvorstellung des Hamburger Wingolf:

Der Hamburger Wingolf ist eine christliche, überkonfessionelle, farbentragende und nichtschlagende Studentenverbindung in Hamburg und Mitglied im Wingolfsbund.

Studentenverbindung: Gemeinschaft von Studenten und ehemaligen Studenten, Philistern genannt

Christlich: Uns eint das Bekenntnis zum Glauben an Jesus Christus.

Farbentragend: Das Tragen von Band und Mütze dient als äußeres Zeichen unserer Verbindung.

Nichtschlagend: Als Christen lehnen wir Mensur für uns ab.

Was war Wingolf nochmal?

Das altnordische Wort Vingólf bezeichnet in der germanischen Mythologie den Raum neben Walhall – die Freundeshalle.

 

Grüße an die Zensurbehörde. Eure Arbeit war für die Katz. Das Video ist jetzt auf Bitchute.