Kóronabonds sind Betrug, Geld drucken ist ehrlicher

Märchenrobert will den Hotels mitten in der Krise teure Heizungsumbauten und den Sparern und Steuerzahlern Seuchenbonds verordnen, seine Beistellerin Annalena droht gar mit Kriegswirtschaft bei pandemiewichtigen Artikeln. Peter Altmeier juckt es nach Teil- oder Ganzverstaatlichungen in den Fingern. Das erinnert alles an den Ersten Weltkrieg. Angesichts der zunehmenden Tendenzen zur Planwirtschaft in Deutschland ist ein Blick zurück auf das Spätkaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Zone lehrreich. Wie diese dümmliche planwirtschaftliche Episode der deutschen Geschichte 1990 endete, ist bekannt. Und mit dem EEG-Gesetz hat sie 2002 schon wieder begonnen, das Pionierhemd des Dirigismus bläst sich mit dem Rückenwind von Kórona zum allgegenwärtigen Gespenst auf, das in ganz Europa umgeht.

Vor dem Ersten Weltkrieg war der Annahmezwang für Papiergeld eingeführt worden und die Golddeckung der Reichsmark wurde abgeschafft. Die Voraussetzungen für einen langen und teuren Krieg waren damit geschaffen worden. Insgesamt wurden von 1914 bis 1918 neben den Kriegskrediten acht Krieganleihen aufgelegt, mit denen gierigen und hohlköpfigen Bürgern das Geld aus der Tasche gezogen wurde. Die Agitatoren und Propagandisten – heute Influencer genannt – versprachen den Dummlackerln Gewinne. Man erwartete Tribute der besiegten Gegner, was nach einem recht kurzen Krieg gegen Frankreich 1870/71 übrigens noch funktioniert hatte. Wie vorhersehbar war, waren die Papiere nach dem Ersten Weltkrieg nichts wert und sie wären auch bei einem deutschen Sieg völlig wertlos gewesen, weil die Sieger aus den Besiegten wegen allgemeinem Niedergang und großer Erschöpfung nichts rausholen konnten. Von den astronomischen Summen, zu denen Deutschland im Versailler Vertrag verdonnert wurde, ist nur ein geringer Bruchteil wirklich geflossen. Sie sorgten aber reichlich für Empörung. Ebenso wurden die Kredite, die die Vereinigten Staaten den Siegermächten – insbesondere dem Vereingten Königreich und Frankreich – gewährt hatte, auch nie abbezahlt. Rußland verweigerte als Erster jeglichen Schuldendienst. Betroffen waren davon insbesondere französische Hasardeure und Glücksspieler, die in russische Staatsanleihen „investiert“ waren.

Wenn bilateral Schulden von Staaten zurückgezahlt worden sind, kann man ein Kreuzchen im Kalender machen, es war in der ganzen Menschheitsgeschichte eher die Ausnahme als die Regel. Marcus Tullius Cicero schrieb: „Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht Bankrott gehen will.“ Das sagte er etwa 60 v. Chr. Robert und Annalena wollen – getarnt als Kóronabonds – Zahlungen an ausländische Regierungen, zu einem Zeitpunkt, wo europaweit das Menetekel „KONKURS“ an der Wand steht, in Deutschland durchsetzen. Deutschland ist mit vier Währungsreformen in hundert Jahren eh Weltmeister in Bankrotten. 1924, 1948, 1990. Und wahrscheinlich 2024 zum hundertjährigen Jahrestag nochmal.

Ich leugne nicht die Erforderlichkeit einer Währungsreform nach Kórona mit einem Lastenausgleich. Aber Anleihen auf den Weg zu bringen, von denen man jetzt schon weiß, daß sie nicht zurückgezahlt werden können, ist unredlich. Geld drucken ist ehrlicher, da weiß man vorher, daß es Inflation gibt. Jetzt sollte jeder Staat die Schulden machen, die er für erforderlich hält, um aus der Nummer halbwegs rauszukommen. Danach ist es Zeit, finanzielle Ordnung zu schaffen und ggf. den Euro zu Grabe zu tragen.

Ausnahmeregelungen sind fast immer fatal, weil sie nach Ende des Anlasses nicht beendet werden. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde umgehend die Kriegswirtschaft eingeführt, die bis in die späten 40er Jahre beibehalten wurde, im Osten bis zum Ende der 80er Jahre. Sechsundsechzig Jahre totales ökonomisches Tohuwabohu, wegen einem Krieg, an den sich zum Schluß niemand mehr erinnern konnte.

Das vermutliche Idol der planwirtschaftssüchtigen Annalena, der Industrielle Walther Rathenau, wurde im August 1914 Leiter der Kriegsrohstoffabteilung (KRA), die zu einer obersten Reichsbehörde ausgebaut wurde. Rathenau formte eine staatlich gelenkte Mangelbewirtschaftung als Mischung aus staatlichen Eingriffen und industrieller Selbstverwaltung, in deren Gefolge Kriegsrohstoffgesellschaften gegründet wurden. Diese Gesellschaften waren letztlich Zwangssyndikate, in denen alle Produzenten der kriegsnotwendigen Erzeugnisse vereint wurden. Sie entsprachen in ihrer Funktion etwa den Kombinaten der Russenzeit.

Die Kriegsrohstoffgesellschaften und Kriegsaktiengesellschaften, die jeweils alle privaten Unternehmen eines Wirtschaftszweiges umfaßten, erfaßten die knappen Rohstoffe, verteilten sie an die Betriebe und stützten sich dabei auf Weisungen der Kriegsrohstoffabteilung des Preußischen Kriegsministeriums. Am Kriegsende gab es etwa 35 solche Gesellschaften, die überwiegend aus den Wirtschafts- und Unternehmerverbänden der entsprechenden Branche hervorgegangen waren.

Diese planwirtschaftlichen Institutionen der Kriegswirtschaft, deren einziger Abnehmer bis zum Kriegsende das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt war, wurden gleich nach dem Waffenstillstand um das Reichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung ergänzt. Walter Rathenau – der Kevin des frühen 20. Jahrhunderts – hatte bereits 1916 gedroht:

„Die Rohstoffabteilung wird auch im Frieden nicht zu bestehen aufhören, sie wird den Kern eines wirtschaftlichen Generalstabs bilden.“[1]

Als der Erste Weltkrieg beendet war, erfolgte am 28. Dezember 1918 die „Bekanntmachung über die Gültigkeit der während des Krieges von dem Bundesrate, dem Reichskanzler, der Heeresverwaltung und den militärischen Befehlshabern erlassenen wirtschaftlichen Verordnungen“.[2]

„Eingriffe einzelner Personen sowie örtlicher Instanzen in die durch die Kriegswirtschaftliche Verordnungen geregelten Gebiete zeugen von der vielfach herrschenden Auffassung, daß diese Regelungen durch die Änderung der Regierungsform außer Kraft getreten seien.

Demgegenüber wird ausdrücklich festgestellt, daß alle von dem Bundesrate, dem Reichskanzler, der Heeresverwaltung und den militärischen Befehlshabern innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen kriegswirtschaftlichen Verordnungen, soweit nicht ihre Aufhebung seitens der zuständigen Stellen besonders verfügt ist, ihre Wirksamkeit in vollem Umfange behalten haben und daß auch in Zukunft die Regelung der Bewirtschaftung der in Frage kommenden Stoffe ausschließlich den in den Verordnungen genannten oder den inzwischen an ihre Stelle getretenen Behörden vorbehalten ist. Jedes Eingreifen Dritter in die durch kriegswirtschaftliche Anordnungen geregelte Gebiete ist unzulässig und strafbar.“

Unterzeichnet hatten die Sozialdemokraten Ebert und Scheidemann, der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts Dr. August Müller und der Staatssekretär des Reichsamtes für wirtschaftliche Demobilmachung Koeth.

Die planwirtschaftliche Wirtschaftspolitik der Zwanziger Jahre sollte allen eine Warnung sein, die glauben, daß man ohne Marktwirtschaft an einer Diktatur vorbeischrammt.  Die deutsche Wirtschaft blieb in Kartellen noch aus Zeiten der Kriegswirtschaft straff organisiert, Rohstoffe, der Wohnungsmarkt, der Lebensmittelmarkt und der Arbeitsmarkt wurden staatlich bewirtschaftet. Die Politik hatte sich auf planwirtschaftliche Mangelverwaltung zurückgezogen, schöpferische und energische Impulse aus der Politik, diese Mängel zu beseitigen, gab es praktisch nicht. Man wurstelte sich mit der von Dr. Rathenau geschaffenen Kriegswirtschaft so durch, bis Ludwig Erhard im Westen und Helmut Kohl im Osten der Planwirtschaft ein Ende bereiteten.

In der Weimarer Republik kam eine „Gute Wirtschaftsgesetze“ – Interventionsspirale in Gang: Im März 1919 wurde das  Kohlenwirtschaftsgesetz erlassen und der Reichskohlenverband gegründet. Auf Millionen Flugblättern wurde den Massen suggeriert: „Die Sozialisierung ist da! Das Kohlensyndikat wird sofort sozialisiert.“ Im „Handbuch für die Wähler der USPD“ zur Reichstagswahl 1920 war vermerkt, daß das Kohlenwirtschaftsgesetz „an Stelle der früheren schrankenlosen Privatwirtschaft die deutsche Gemeinwirtschaft“ begründen sollte.“[3]

„Die Reichsregierung schließt die Kohlenerzeuger für bestimmte Bezirke zu Verbänden und diese zu einem Gesamtverband zusammen. An der Verwaltung der Verbände sind die Arbeitnehmer zu beteiligen…Den Verbänden liegt die Regelung von Förderung, Selbstverbrauch und Absatz unter Aufsicht des Reichskohlenrats ob. Die Reichsregierung führt die Oberaufsicht und regelt die Feststellung der Preise“.

Bei der Feststellung dieser Preise gab es naturgemäß Probleme. Sie waren nicht marktgerecht, sondern aus zweifelhaften Kalkulationen entstanden, über die Höhe der kalkulatorischen Gewinne wurde permanent gestritten. Das Monstrum der EEG-Umlage ist aus dem gleichen Holz geschnitzt, was zunächst eine Kugel Eis kosten sollte, ist den Machthabern preislich völlig entglitten.

Parallel mit der Kohlewirtschaft wurde die Planwirtschaft in der Kaliindustrie eingeführt. Am 24.4.1919 wurde das Gesetz über die Regelung der Kaliwirtschaft erlassen, ein Reichskalirat entstand nach dem Muster des Reichskohlenverbands.

Am 1.4.1920 wurde der Eisenwirtschaftsverband gegründet. Seine Aufgaben waren die Sicherstellung des dringenden Eisenbedarfs, die Festsetzung und Regelung der Inlandspreise, die Regelung der Ein- und Ausfuhr von Eisen und Stahl sowie die Regelung des Schrotthandels. Der Eisenwirtschaftsbund war wie folgt zusammengesetzt: Erzeuger 34, Händler 12 und Verbraucher 24, jeweils die Hälfte der einzelnen Gruppen waren Beschäftigte, die andere Hälfte Unternehmer. Die Befugnisse des Reichswirtschaftsministeriums umfaßten die Genehmigung der Geschäftsordnung, das Ablieferungssoll, die Enteignung von Erzeugnissen, Bestandsaufnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, die Festsetzung von Ausfuhrkontingenten und die Erlangung von Auskünften von Beteiligten. Beschlüsse konnten beanstandet werden, wenn öffentliche Interessen gefährdet schienen. Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr und Geldstrafen bis 500.000,- Mark konnten verhängt werden, wenn gegen Vorschriften des Reichswirtschaftsministeriums verstoßen wurde.[4]

Der Wirtschaftsverband für Rohteer und Teererzeugnisse sowie der Schwefelsäureausschuß folgten. 1925 wurden der Halbzeugverband, der Röhrenverband, der Walzdrahtverband, der Grobblechverband, der Stahleisenverband und andere Syndikate neu formiert.

Im Dezember 1919 wurden die Außenhandelsstellen geschaffen, am 20. Februar 1920 tagte erstmals der Wirtschaftrat, der am 4. Mai 1920 als Reichswirtschaftsrat installiert wurde. Im September 1923 wurde ein Kommissar für Devisenerfassung ernannt. Devisenzwangswirtschaft gab es vom Beginn der Weimarer Republik bis zum November 1924 und ab dem 15.7.1931.

Mit dem Beginn der Weltwirtschaftskrise wurde am 17.7.1930 das Brotgesetz erlassen. Bereits am 4. Juli 1929, noch unter dem Ernährungsminister Hermann Dietrich (DDP) waren die Mühlen verpflichtet worden, deutschen Weizen auszumahlen. Der Importweizen wurde bis 1932 auf 3 % zurückgefahren. Um den Zuckerpreis hoch zu halten wurde die deutsche Zuckerindustrie zwangskartelliert und die „Wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Zuckerindustrie“ geschaffen. Der mit staatlichen Zwangsmaßnahmen künstlich erhöhte Zuckerpreis führte zu Absatzschwierigkeiten, die den Abbau des Zuckerberges verzögerten. Die Regierung Müller (SPD) hatte am 26. März 1930 das Reichsmaisgesetz erlassen, der neu geschaffenen Reichsmaisstelle mußte ab dem 1. April 1930 der gesamte importierte Mais angeboten werden.

Zahlreiche Verordnungen für die Verwendung von bestimmten Produkten folgten: der Beikirnungszwang für Margarine, der Beimälzungszwang für Brauereien, der Beizellungszwang für Papierfabriken, der Holzbeischliffzwang bei der Zelluloseherstellung, der Beischmelzzwang für Eisenerz sind Beispiele für die Entfaltung der Zwangswirtschaft. Weitere Marterwerkzeuge aus der Folterkammer der Kriegswirtschaft waren die bis zum 19. Juli 1926 geltende Preistreibereiverordnung und die Preisprüfungsstellen. Mit der IV. Notverordnung von 1931 wurde bereits wieder ein Preiskommissar berufen. Er wurde mit erheblichen Vollmachten ausgestattet, bis zur Möglichkeit der Betriebsschließung. Im Juli 1930 wurde bereits die Kartell-Notverordnung erlassen, die unwirtschaftliche Preisbindungen verhindern sollte.[5] Was war eine wirtschaftliche Preisbindung, was eine unwirtschaftliche?

Als die Bankenkrise ausbrach und die Danatbank zahlungsunfähig wurde, verfügte die Reichsregierung Anfang 1932 kurzerhand Bankenzusammenschlüsse: Die Danat-Bank und Dresdner Bank einerseits und die Commerz- und Privat-Bank und der Barmer Bank-Verein Hinsberg, Fischer & Co. in Düsseldorf andererseits mussten miteinander fusionieren. Eine gleichzeitige „Kapitalrekonstruktion“ hatte die Beteiligung des Reiches und der Reichsbank in Höhe von 70 % an der Commerz- und Privat-Bank zur Folge.

Viele Wirtschaftswissenschaftler der Weimarer Zeit, hier wären exemplarisch der Sozialdemokrat Rudolf Hilferding und Joseph A. Schumpeter zu nennen, machten sich über den Charakter der wirtschaftlichen Zwangvereinigungen etwas vor. Die Frage, die es zu lösen galt war: Waren diese Wirtschaftsvereinigungen, die durch staatlichen Druck zustandegekommen waren, dennoch freiwillige privatwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit überwiegend privatwirtschaftlichem, individualistischem und damit marktwirtschaftlichen Charakter, oder waren es privatwirtschaftliche Monstren mit staatlichen Abhängigkeiten und überwiegend planwirtschaftlichem Charakter? Die Wirtschaftswissenschaft hätte sich fragen können, ob die Wirtschaftsvereinigungen, die Trusts, die Syndikate nicht eher organisiert waren wie die privatwirtschaftlichen Markgenossenschaften, Zünfte und Gilden, denen das Element individualistischer Wirtschaftsführung und damit der kapitalistische Geist völlig fehlten.

Hilferding mochte auf den Begriff des Kapitalismus für diese Wirtschaftsform nicht verzichten:

„Organisierter Kapitalismus bedeutet…in Wirklichkeit den prinzipiellen Ersatz des kapitalistischen Prinzips der freien Konkurrenz durch das sozialistische Prinzip planmäßiger Produktion. Diese planmäßige mit Bewußtsein geleitete Wirtschaft unterliegt in viel höherem Maße der Möglichkeit der bewußten Einwirkung der Gesellschaft, das heißt nichts anderes, als der Entwicklung durch die einzige bewußte und mit Zwangsgewalt ausgestattete Organisation der Gesellschaft, der Einwirkung durch den Staat…Das heißt nichts anderes, als daß unserer Generation das Problem gestellt ist, mit Hilfe des Staates, mit Hilfe der bewußten gesellschaftlichen Regelung diese von den Kapitalisten organisierte und geleitete Wirtschaft in eine durch den demokratischen Staat geleitete Wirtschaft umzuwandeln.“[6]

der Sozialdemokrat Hilferding räumte den Verlust der kapitalistischen Prinzipien ein, er idealisierte die Möglichkeiten der Planwirtschaft, er diagnostizierte den endgültigen Zugriff des Staats, aber er ahnte seltsamerweise nicht, daß am Schluß weder ein demokratischer noch ein marxistischer Staat, sondern erst eine nationalsozialistische und dann eine stalinistische Diktatur mit einem ausgeprägten Herrschaftsanspruch zugreifen würde. Die Wirtschaftsvereinigungen waren keine Brutstätten der Demokratie, sondern Kinderstuben der Tyrannei. Das verkannt zu haben ist die wirkliche Schuld der Sozialdemokratie in der Weimarer Republik, es ist gemessen an der Produktionskraft Deutschlands jedoch eine gewaltige Schuld.

Fast alle staatlichen Eingriffe verbargen sich hinter der Fassade der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Die Machtfülle der Wirtschaftsverbände gegenüber den Einzelunternehmungen erinnert an die Allmacht der Zünfte gegenüber den Meistern. Einige Kartellverwaltungen der Weimarer Zeit hatten bis zu 1.000 Mitarbeiter und übertrafen die Zahl der Mitarbeiter in den Verwaltungen der angeschlossenen Betriebe bei weitem.

Adolf Hitler und nach ihm Josef Stalin pflückten die planwirtschaftlichen staatlichen und berufsständischen Institutionen wie reife Früchte vom morschen Baum der Republik, um sie in die Institutionen des Dritten Reichs bzw. der Zone einzuordnen. Während der Kriegswirtschaft des 1. Weltkriegs, teilweise sogar davor, waren diese faulen Früchte der Planwirtschaft von Rathenau gesät und gelegt worden, die Weimarer Republik züchtete diese fatalen Früchte und ließ sie wachsen, gedeihen und reifen. Und nun finden sich schon wieder schwarze, rote und grüne Gärtner, die sie züchten.

Derweilen wollen Peter Altmeier, Robert Habeck, Annalena Baerbock und Kevin Kühnert die letzten Reste der naturwüchsigen Marktwirtschaft beseitigen und durch staatliche Zwangswirtschaft ersetzen. Kóronabonds und Verstaatlichung von Pandemieartikelherstellern sowie von strauchelnden Firmen sind ein Griff in die nationalsozialistische und stalinistische Mottenkiste.  Staatliche Verbraucher aller Ebenen – vom Bund bis zum Krankenhaus – haben die rechtzeitige Bestellung von lebenswichtigen Artikeln wie Mundschutz monatelang verschlafen und bemänteln ihr Versagen mit schädlichem Aktionismus.

 

 Gruß an den Verfassungsschutz.

 


[1] Walter Rathenau: Deutschlands Rohstoffversorgung, Berlin 1916, S. 44

[2] www.documentarchiv.de/wr/gk-wirt_best.html

[3] Ein deutlicher Beweis, daß auch die selbsternannten Internationalisten am deutschen Sonderweg klebten.

[4] M. Nussbaum, Wirtschaft und Staat in Deutschland während der Weimarer Republik, Akademie-Verlag, Berlin, 1978, S. 67 f.

[5] M. Nussbaum, Wirtschaft und Staat in Deutschland während der Weimarer Republik, Akademie-Verlag, Berlin, 1978, S. 306 f.

[6] Rudolf Hilferding auf dem Kieler Parteitag der SPD 1927, zitiert in: www.trend.partisan.net/trd0202/t110202.html

8 Antworten auf “Kóronabonds sind Betrug, Geld drucken ist ehrlicher

  1. Nein, immerhin mal kein deutscher Sonderweg, wenn wir zB nach England schauen, wo erst Frau Thatcher den gordischen Staats-Knoten zerschlagen hat. Leider durch Freigabe einer völlig willen- und teilweise substanzlosen Spekulation in der City. Ach, das ist übrigens das dritte Element des Untergangs: Anleihen begeben, Geld drucken und Spekulation.

  2. Ich möchte zu diesem lesenswerten Beitrag zwei Aspekte zu bedenken geben:
    1. Stromwirtschaft. Die Planungsvorgaben kamen durch die Rechtsvordnung des Reichswirtschaftsministerium von 1937 (hüstel). Sie sorgten dafür, dass im Prinzip jedermann an jedem Ort in Deutschland jederzeit Strom hatte. Diese Rechtsvorschrift galt in der Bundesrepublik (alt) weiterhin. Ob das in der DDR auch der Fall war, wüsste ich gerne. Vielleicht hilft mir einer der Leser weiter. Mein Eindruck ist: zumindest hielt man sich daran. Diese Stromverordnung war eine Kombination für Plan- und Marktwirtschaft. Sie hat meines Wissens sehr gut funktioniert, bis Leute zum Jahrhunderwechsel politisch ans Ruder kamen, zu deren Abiturfächern die Physik erkennbar nicht gehörte (Ausnahmen bestätigen diese Regel).
    2. Walther Rathenau. Zugegeben, die Lektüre seiner Schriften ist quälend. Sie öffnet Tür und Tor für Interpretationen und deren Gegenteil. Sein schriftlicher Nachlass ruht nach wie vor wohlverwahrt in Moskau. Rathenaus gewaltsamer Tod – er wurde durch zwei junge ehemalige Offiziere 1922 erschossen – überlagert eine gerechte Auseinandersetzung mit diesem janunusköpfigen Mann. Was er 1914/15 mit der Kriegsrohstoffabteilung tat, hatte Vorbilder in England, wo die Kriegsbewirtchaftung seit ca. 1904 geplant wurde, und Nachahmer, so in den USA 1916-19 und 1933-45. Ich will damit lediglich ergänzend bemerken, dass Rathenaus planwirtscaftliche Ideen und Handlungen kein deutscher Sonderweg waren.

  3. Sie haben recht, lieber Herr Prabel. Seit zig Jahren rede ich mir den Mund fusselig. Ergebnis war, dass ich schon vor Jahren eine Art Coronainfizierter war. Die deutsche Mehrheit will davon nichts wissen. Es macht ihnen Angst. Das möchten die Deutschen nicht. Sie ducken sich lieber weg und überlassen anderen das Zepter, halten die Hände vor ihren Augen und warten ab. Der häufigste Satz den ich seit 20 Jahren höre: Da kann man eh nichts machen. Angela M. hätte ich jüngeren Jahren nicht erwartet, dass man Westdeutsche so leicht übertölpeln kann. Die spuren freiwillig.

  4. Bravo Herr Prabel, das ist ein sehr interessanter Beitrag. Ihnen ist es gelungen, komplizierte Zusammenhänge der Geldwirtschaft in Verbindung mit Kriegsauswirkungen verständlich darzulegen. Vielen Dank dafür; man findet zuweilen umfangreiche wissenschaftliche Abhandlungen in der Fachliteratur nach dem zweiten Weltkrieg, die einem das Verstehen der Ursache-Wirkungs-Beziehungen eher erschweren als übersichtlicher zu machen.
    Aber auch der Beitrag von Herrn Roewer ist insofern wichtig, weil schon, was ich bisher nicht so klar erkannt habe, in 1937 mit Planungsvorgaben der Stromversorgung durch die Rechtsvordnung das absolute Wirken des Marktes begrenzt worden ist.
    Nach Gründung der DDR 1949 wurden meines Wissens die Verbraucherpreise für Energie nicht den Marktmechanismen unterworfen obschon Stromsperren Ausdruck der Energieknappheit gewesen waren (als Kind habe ich noch bis in das Jahr 1955 etwa Stromabschaltungen bei Kerzenlicht miterlebt). Vielleicht hätte ein frei beweglicher Preis zur besseren Stromversorgung geführt. Aber wer hätte solche Preise bezahlen können? Nach 1953 hatte die DDR-Führung die Schnauze voll vom 17. Juni. Deshalb lieber Stromsperrungen als unbezahlbare Preise. Später war der Strom stark subventioniert aber immerhin gab es sichere Versorgung, wenn auch sehr störanfällig, man denke an Silvester vor 1979. Die kWh kostete 1989/90 immer noch 0,24 DDR-Mark bei einem Nettolohndurchschnitt eines Industriearbeiters von etwa 700 Mark monatlich.

    1. Wenn ich denke, was in den 80ern elektrisch ging, das war gegen heute fast nichts: die Waschmaschine, die Heizungspumpe, die Kreissäge, der Kühlschrank und die Beleuchtung. Ach ja, wir hatten noch ein Waffel- und und ein Bügeleisen, sowie einen Haartrockner. Das Radio lief mit Batterien, der Herd mit Gasflaschen, die Nähmaschine fußbetrieben. Was wir heute alleine in der Küche haben!

    1. Ja Cindy, du hast Recht. Ich wollte gerade meine Flaschdarstellung berichtigen, also statt 0,24 nun 0,08 DDR-Mark je kWh. Du bist mir zuvor gekommen. Bitte um Entschuldigung. Man sollte immer googeln, wenn’s um Zahlen geht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert