Aus der Geschichte des Informationsfreiheitsgesetzes
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt in Deutschland den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden und sonstigen Bundesorganen.
Die Informationsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf abgeschlossene dokumentierte Vorgänge, öffnet also keinen Zugang zu laufenden Planungen (§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, § 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses).
Die Informationsfreiheit schließt weiter personenbezogene Daten (§ 5) und betriebsbezogene Daten (§ 6) aus. So darf ein Zugang zu personenbezogenen Daten nur dann gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegt oder der Betroffene eingewilligt hat. Bezüglich der Inhalte von Personalakten und Personalverwaltungssystemen besteht kein Informationszugangsanspruch. Informationen über Namen und dienstliche Anschriften von Beschäftigten sollen jedoch grundsätzlich zugänglich gemacht werden. Dasselbe gilt für Informationen zu Gutachtern und Sachverständigen.
Das Gesetz stammt aus der Schlußphase der Schröder-Regentschaft und es waren ausgerechnet die Grünen, die es damals wollten, zu einer Zeit, als sie noch nicht den tiefen Staat bis in die letzte Ritze kontrollierten.
Das Gesetz wurde 2005 von Sozialdemokraten und Grünen gegen die Stimmen der Merkelfaschisten angenommen. Natürlich gab es von Anfang an Ausnahmen, die mit Geheimnisbedürfnissen des Staats begründet wurden. Aber zum Beispiel die Verbrechen der Kóronamafia wurden durch das Gesetz zumindest teilweise aufgedeckt.
Im Moment ist es vor allem der geleckte Bübchen-Abgeordnete Amthor (CDU), der das Gesetz bei den Koalitionsverhandlungen weghaben will. Das Informationsfreiheitsgesetzes hatte zur Enthüllung seiner umfangreichen Lobbyarbeit für die Fa, Augustus Intelligence beigetragen, was seine Karriere zeitweise ruiniert hatte.
Im demokratischen Ausland gibt es Zweifel, daß die Abschaffung des Gesetzes fruchtbringend wäre. Die Neue Zürcher Zeitung schreibt: „Die künftige deutsche Regierung erwägt, Bürgerrechte und die vierte Gewalt einzuschränken. Das geht aus Unterlagen der bisherigen Koalitionsverhandlungen hervor. Sollte es so kommen, wäre das ein grosser Fehler und für die deutsche Öffentlichkeit verheerend.“
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Wer die Gefahr verheimlicht, ist ein Feind.“ (Geh. Rath v. Goethe)
Beitragsbild: Archiv des Verf,
Wer kennt sie noch, lang ist’s her: Miniwahr, Minipax, Minilieb und Minifluß? 🙂
Leute wie Amthor holt früher oder später immer die Katz :o((
Ich bin sogar der Meinung, daß ein Verbot gewisser oder sogar aller Zeitungen einen positiven Einfluß auf den endlichen Niedergang hätte. „Vierte Gewalt“? Weg damit!
Und was interessieren mich sog. „behördliche Entscheidungsprozesse“? Wird da das Schnarchen der Beamten in ihren Amtsstuben digital gespeichert?
Verbot von Zeitungen? Haben wir doch gerade gesehen – unter allgemeinem Gaudi. In meinem Poesiealbum steht: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. – Nur mal so als Idee. 🙂