Extreme Steuererhöhung beschlossen

Das Zwangsfernsehen und die Systempresse dürfen darüber nicht berichten, aber der Bundestag hat am 31. Januar mit den Stimmen von CDU/CSU, Grünen und SPD massive Erhöhungen der Luftsteuer beschlossen. AfD und FDP waren dagegen. In einer Mitteilung des HBCK-Ministeriums heißt es:

Im Rahmen der Emissionshandelsreform wird erstmalig der Bereich Seeverkehr in den Emissionshandel einbezogen. Der Handel wird stufenweise eingeführt: So fallen seit 2024 40 Prozent des CO2-Ausstoßes unter den ETS 1, ab 2025 70 Prozent und ab 2026 dann 100 Prozent.

Ein weiterer zentraler Regelungsgegenstand des Gesetzes sind Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich des Luftverkehrs. Hier werden seit 2024 die erlaubten Gesamtemissionsmengen für Flugzeuge bis 2030 stärker abgesenkt, auch werden erstmals Berichtspflichten für so genannte „Nicht-CO2-Effekte“ im Luftverkehr eingeführt, worunter beispielsweise Klimaauswirkungen durch Kondensstreifen, die durch den im Flugbetrieb erzeugten Wasserdampf entstehen können, und weitere chemische Verbindungen, die bei der Verbrennung von Kerosin entstehen, fallen.

Außerdem schafft der Entwurf die Grundlage für den Übergang in den neuen europäischen Emissionshandel für Verkehr und Wärme („ETS-2“), der ab dem Jahr 2027 eingeführt wird und den deutschen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ablöst. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, dass abweichend vom Regierungsentwurf Müllverbrennungsanlagen auch ab dem Jahr 2027 zunächst weiterhin der CO2-Bepreisung nach dem BEHG unterliegen sollen; der Regierungsentwurf hatte insoweit ab dem Jahr 2027 einen Wechsel dieser Anlagengruppe in den anlagenbezogenen europäischen Emissionshandel („ETS-1“) vorgesehen.

Schließlich legt die TEHG-Novelle nationale Durchführungsbestimmungen für den europäischen CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) fest. Der CBAM bepreist die CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Importe in die EU, äquivalent zum EU-Emissionshandelssystem, mit dem Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt zu schaffen. Dies betrifft zunächst den Stromsektor sowie vor allem Grundstoffe aus den Industriesektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff. Mit dem Mechanismus geht nach einem Übergangszeitraum erst ab dem 1. Januar 2026 eine Zahlungsverpflichtung einher. Zuständig für die Umsetzung in Deutschland ist neben dem Zoll die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt als Nationale Umsetzungsbehörde.

Der Preis für einen Liter Kraftstoff wird von 2026 auf 2027 beispielsweise um etwa 45 Center ansteigen. Das hat natürlich Auswirkungen auf alle anderen Preise. Experten rechnen mit einer massiven Inflation.

Die Wohnkosten könnten einschließlich Heizung um etwa 100 € pro Monat ansteigen, alle Gebäude, die vor 1990 errichtet werden weiter drastisch entwertet werden.

Es entsteht natürlich auch ein exponentiales Wachstum der teuren Bürokratie, die das alles verwaltet. Alice Weidel und Tino Chrupalla sollten schon mal einen Kettensägenlehrgang machen, um Milei nachzueifern.