Der Kanarienvogel zeigte einen besorgten Bürger an
Carsten Maschmeyer – der Mann des 1,8 m großen Schneewittchens aus dem Rossini-Film – verglich den bei einem Küchentischaufstand das Kanzleramt anstrebenden Kinderbuchautor mit einem Kanarienvogel, der Bundesadler werden will. Der Kanarienvogel hat Maschmeyer nicht angezeigt, weil der ein paar Mark für gute Anwälte übrig hat. Sein Vermögen wird auf 1,6 Mrd. US-Dollar geschätzt. Und Schneewittchen – im Kassenschlager „Voll normaal“ die unvermögende Schwester von Tom Gerhard – hat sicher auch ein paar Kröten. Dafür traf es einen ärmeren Zeitgenossen, dem die Polizei auf die Bude rückte.
Berichten mehrerer voll rechter Blogs – na przykład Nius, Reitschuster, Tichy zufolge wurde das Haus eines 64-jährigen Rentners in Burgpreppach im bayerischen Unterfranken von der Kriminalpolizei durchsucht, da er ein gegen den Kanarienvogel gerichtetes Meme auf X geteilt haben soll. Der Vogel war dorten als „Schwachkopf“ bezeichnet worden.
Inzwischen hat sich der Sachverhalt in die hauptstädtische Presse verbreitet. Die Berliner Zeitung berichtete: „Die Staatsanwaltschaft Bamberg, die für die Ermittlungen zuständig ist, bestätigte derweil die erfolgte Hausdurchsuchung: Der Vorwurf sei der Verdacht auf eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung.“
Ich nenne den Namen der „Person des politischen Lebens“ lieber nicht, um nicht in den Strudel der Ermittlungen zu geraten. Zumal ich die Einstufung als „Schwachkopf“ für falsch halte, da sie das ganze Elend nicht reflektiert.
Auf eine Anfrage der AfD führt der Kanarienvogel, den die Völkerrechtlerin als Schweinehirten tituliert hatte, die Charts der Anzeigen an. Es sollen bis September 805 gewesen sein. Seine Kollegin vom Völkerball brachte es auf 513. Alleine im Januar 2024 schaffte sie den Rekord von 51 Anzeigen. Ich finde das ganz gut, denn wenn sie sich mit sich selbst und ihren Anzeigen beschäftigt, hat die kamalaeske Rednerin keine Zeit versehentlich Kriegserklärungen zu verkündigen.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schauert man, doch hat man’s einmal getrunken, kann man’s nicht mehr lassen“. (Geh. Rath v. Goethe)