Die Thüringen-AfD im September 2024

Da der Landtag noch nicht konstituiert war, ist die Zahl der Landtagsaktivitäten begrenzt. Die Fraktion hatte sich auf die Wahl des Parlamentspräsidenten konzentriert, bei der Voigt sein wahres Gesicht gezeigt hat. Kenner der Szene hatten nichts anderes von ihm erwartet.

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Im Ergebnis der gestrigen Landtagssitzung sieht Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier (SPD) die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD erfüllt.

Hierzu nimmt Torben Braga, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, wie folgt Stellung:

„Diese Forderung gerade im Lichte der gestrigen Sitzung zu erheben, verdeutlicht einmal mehr die Absurdität der Position von Herrn Maier in Bezug auf die AfD. Einzig die AfD-Fraktion war am gestrigen Tage im Stande, anhand konkreter Bezugnahme auf Gesetze ihre Position sachlich und ruhig vorzutragen. Es waren derweil Vertreter anderer Fraktionen, auch der Maier-SPD, die die Sitzung bereits während der Eröffnungsrede mehrfach gestört und Herrn Alterspräsident Treutler daran gehindert haben, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen und die Wahl des Landtagspräsidenten durchzuführen. Wenn sich in der gestrigen Landtagssitzung eine Fraktion so verhalten hat, dass eine aggressive Haltung zur parlamentarischen Demokratie deutlich und eine Beschädigung der Institution des Landtags und der Demokratie bewirkt wurde, dann war es mit Sicherheit nicht die AfD.“

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Erfurt, den 18.09.2024

CDU-Fraktion wegen falscher Tatsachenbehauptung verurteilt

Am 1. Juni 2023 verhandelte der Thüringer Landtag in seiner 111. Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 14 die Drucksache 7/8056 mit der Überschrift „Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern“. In der Folge wurde namentlich über den Antrag abgestimmt. Auch die anwesenden Abgeordneten der AfD-Fraktion stimmten diesem Antrag zu, was in einer Info-Rundmail der CDU-Fraktion vom 08.06.2023 bestritten wurde. In diesem Schreiben der CDU wurde behauptet, die AfD-Fraktion habe gegen den Antrag votiert. Daraufhin reichte die AfD-Fraktion Klage ein.

Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, zeigt sich erfreut über das Urteil: „Dass die CDU-Fraktion verurteilt wurde, eine Richtigstellung an denselben Adressatenkreis wie die E-Mail-Aussendung vom 08. Juni 2023 vorzunehmen, nehme ich erfreut zur Kenntnis. Natürlich wäre es zu begrüßen gewesen, wenn dies bereits vor der Landtagswahl verkündet worden wäre, aber der Wahrheit wurde nun gedient.“

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Die anhaltende Weigerung der CDU mit der AfD zumindest Sondierungsgespräche aufzunehmen, lässt keine andere Vermutung zu, als dass diese Partei nicht an der Lösung zahlreicher Probleme im Land interessiert ist.

Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, sagt dazu:

„Die anhaltende Weigerung der CDU zur Aufnahme von Gesprächen mit der AfD gefährdet die innere Sicherheit und ist daher verantwortungslos. Nur die AfD und die CDU könnten gemeinsam die Probleme, welche in zehn Jahren durch die Migrationspolitik unter Rot-Rot-Grün verursacht wurden, anpacken und im Sinne des Freistaats lösen. Gemeinsam mit den Parteien der bisherigen linken Regierung und einer weiteren linken Partei erscheint mir eine Lösung nicht möglich.

Dabei müssten besser sofort als zu spät die Kommunen endlich von den fast 1000 Personen, die jederzeit vollziehbar ausreisepflichtig abgeschoben werden müssten, entlastet werden. Und auch die seit 2015 jährlich steigende Ausländerkriminalität – mittlerweile hat jeder vierte polizeilich festgestellte Tatverdächte keinen deutschen Pass – wird mit dem Innenminister, der diese Zustände seit 2018 verursacht hat, nicht zu lösen sein. Die einzig glaubhafte Lösung ist die Aufnahme von Gesprächen mit der AfD!“

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Zur mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof in Weimar zu einer Klage zweier Mitglieder der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die Thüringer Landesregierung in Vertretung des Amtes für Verfassungsschutz äußert sich Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, wie folgt:

„Im Rahmen der mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof in Weimar am vergangenen Mittwoch argumentierte die Landesregierung offen, eine ihrerseits geübte Ungleichbehandlung von gewählten Volksvertretern im Landtag sei nicht nur zulässig, sondern geradezu notwendig. Das parlamentarische Fragerecht von Abgeordneten der AfD-Fraktion dürfe bewusst missachtet werden, da es für eine vermeintliche ‚Spionageabwehr‘ missbraucht werde. Hier wird einmal mehr eine grobe Verletzung der Amtspflichten durch die Landesregierung deutlich. Die ohnehin bereits fortgeschrittenen Bestrebungen unserer Fraktion, in der kommenden Legislaturperiode einen Ausschuss zur Untersuchung der genauen Umstände und Verantwortlichen für den fortgesetzten Rechtsbruch im Umgang mit einer parlamentarischen Kraft werden dadurch weiter bestärkt. Ein Untersuchungsausschuss ist unumgänglich!“

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