Die Thüringen-AfD im Oktober 24

Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier (SPD) sieht anlässlich des vereitelten Anschlags auf die israelische Botschaft in Berlin die Notwendigkeit, die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes auszubauen.

Dazu nimmt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann, wie folgt Stellung:

„Anstatt sich über das Timing ausländischer Hinweise auf terroristische Bedrohungen zu echauffieren, sollten die Verantwortlichen dafür zunächst sehr dankbar sein und sich dann an die eigene Nase fassen. Denn die Zuständigkeit liegt bei den sogenannten Verfassungsschützern wie dem Thüringer Leiter der politisch weisungsgebundenen Abteilung ‚Amt für Verfassungsschutz‘ im Innenministerium. Herr Kramer missbraucht im Auftrag des SPD-Innenministers den Verfassungsschutz zum Kampf gegen die politische Opposition und vernachlässigt dabei seine eigentlichen Aufgaben. Wer in dieser Form fortwährend gegen die Demokratie kämpft, vernebelt den neutralen behördlichen Blick auf echte Gefahren aus dem Ausland. Wenn die Thüringer Politik diese Gefahr für die Demokratie schon nicht abschafft, muss dieser Abteilungsleiter in dieser Position schnellstmöglich durch jemanden ersetzt werden, der die Befähigung und Eignung für eine neutrale Amtsführung im Sinne der Thüringer Bevölkerung gewährleistet.“

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat am 25.10. Strafanzeige und Strafantrag gegen den Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof Jörg Geibert erstattet. Anzeige wurde auch gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Dr. Klaus-Dieter von der Weiden, erstattet.

Der justizpolitische Sprecher und Justiziar der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Sascha Schlösser, erläutert die Hintergründe wie folgt: „An der Eilentscheidung über die Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der konstituierenden Sitzung hatte mit Jörg Geibert (CDU) ein Richter mitgewirkt, dessen Sohn gleichzeitig Teil der Personengruppe war, die den Antrag bei Gericht gestellt hatte. Der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Dr. Klaus-Dieter von der Weiden, ebenfalls CDU-Mitglied, hätte seinerseits die daraus resultierende, geradezu offenkundige Befangenheit Geiberts feststellen müssen. Dies gilt umso mehr, als im Frühsommer eine Richterin aus Ostthüringen wegen einer ähnlichen persönlichen Beziehung zur streitenden Partei und der sich hieraus ergebenden Befangenheit wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Pikanterweise war der Pflichtverteidiger dieser Richterin niemand anders als Verfassungsrichter Jörg Geibert. Ein Fall von Unwissenheit dürfte vor diesem Hintergrund ausgeschlossen sein.“

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Die Äußerungen des Leiters des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, wie sie im Artikel der Thüringer Allgemeine vom 17.10.2024 „Verfassungsschutzchef: Habe keine Pläne, meinen Stuhl zu räumen“ wiedergegeben werden , kommentiert der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, wie folgt:

„Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik verknüpft ein Inlandsgeheimdienst-Chef und gleichzeitiges Mitglied einer Regierungspartei oppositionelle justizpolitische Aussagen einer Oppositionspartei mit dem konkreten Ziel, diese zu verbieten. Die damit verbundene öffentliche Bedrohung des Wahlsiegers der Landtagswahl zielt einmal mehr darauf ab, dass Kritik an gesellschaftlichen Missständen zukünftig nicht mehr ausgesprochen wird. Stephan Kramer offenbart damit einmal mehr sein autoritäres und demokratiefeindliches Amtsverständnis. Sowohl die Landtagsfraktion als auch der Landesverband der AfD Thüringen werden sich hiervon nicht einschüchtern lassen. Solange man uns nicht verboten hat, werden wir auch weiterhin die Durchbrechung der Gewaltenteilung durch persönliche Verflechtungen zwischen herrschender Politik und Justiz offen ansprechen und kritisieren. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen an verfassungsgerichtlichen Entscheidungen Personen mitwirken, bei denen politische, persönliche und sogar verwandtschaftliche Beziehungen zu einer Personengruppe bestehen, welche die entsprechende gerichtliche Entscheidung beantragt hat.“

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Im Ergebnis ihrer Klausurtagung hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag heute geschlossen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik in Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch diese verursachte Erkrankung Covid-19 auf den Weg gebracht. Als Obfrau wurde Wiebke Muhsal benannt.

Zur Motivation der Fraktion, einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Corona-Komplexes auf den Weg zu bringen, erklärt sie:

„Durch die Corona-Politik der Kartellparteien wurden die Thüringer massiv in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt. Kinder durften beispielsweise monatelang nicht zur Schule gehen, obwohl sich ein breiter gesellschaftlicher Widerstand gegen diese regierungsseitig durchgesetzte Gängelung bildete. Die Mitglieder der AfD-Fraktion beantragen diesen Untersuchungsausschuss, um Unrecht aufzuklären, die damaligen Entscheidungsträger zur Verantwortung zu ziehen und Kritiker der Corona-Einschränkungspolitik zu rehabilitieren. Letztlich geht es auch darum, einen zukünftigen Machtmissbrauch der Regierung zu verhindern.“

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Björn Höcke (AfD) geht gegen die wiederholten lügenhaften Äußerungen von Sahra Wagenknecht (BSW) gegen seine Person rechtlich vor.

Wagenknecht hatte behauptet, Björn Höcke wolle „20 bis 30 Millionen Menschen abschieben“. Sahra Wagenknecht hatte gestern diese Lüge relativiert, den Kern der Äußerung jedoch nicht verändert.

Die Zahl „20 bis 30 Millionen“ setzt Sahra Wagenknecht aus einer Forderung Björn Höckes, illegale Einwanderer und abgelehnte Asylbewerber unverzüglich abzuschieben und einer Erläuterung von Björn Höcke zum Geburtenrückgang in Deutschland und dem „demographischen Wandel“ zusammen.

In einer Rede in Gera Ende 2023 zeigte er sich zuversichtlich, Deutschland könne auch für eine Übergangszeit mit „20 bis 30 Prozent weniger Menschen“ über die Runden kommen, was durch Produktivitätssteigerung zu stemmen sein wird. Zudem könne dies aus ökologischer Sicht von Nutzen sein.

Sahra Wagenknecht vermengt also diese beiden Aussagen von Björn Höcke – Abschiebungen bei unrechtmäßigem Aufenthalt und „20 bis 30 Prozent weniger Menschen“ – zu „20 bis 30 Millionen Menschen abschieben“. Eine glatte Lüge.

Das Original der Aussage von Björn Höcke stammt aus einer Fragen-Antwort-Runde im Nachgang seiner Rede beim Bürgerstammtisch in Gera am 12. Dezember 2023. Er erläuterte in drei Schritten sein Konzept für die langfristige Gesundung des deutschen Volkes. Wichtige Elemente: die Remigration, die Wiederherstellung des früheren Staatsangehörigkeitsrechtes und die Förderung der deutschen Familien zur Anhebung der Geburtenrate.

In diesem Prozess, der über ein bis zwei Generationen dauern wird, wird es auch wegen der aus der Vergangenheit herrührenden mittelfristigen demographischen Entwicklung, zu einem Absenken der deutschen Bevölkerung um 20 bis 30 Prozent kommen – das ist die entscheidende Passage, die Sahra Wagenknecht bewusst und missbräuchlich verdreht.

Diesen Sachverhalt hat der YouTube-Blogger Clownswelt (ab Minute 9:35) in seinem Aufklärungsvideo im Zusammenhang mit dem kürzlichen Weidel-Wagenknecht-TV-Duell aufgearbeitet. Björn Höcke bezieht sich bei seiner Ankündigung in den sozialen Medien, gegen Sahra Wagenknecht rechtlich vorzugehen, explizit darauf. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Björn Höcke auch gegen Medienunternehmen wegen dieser Falschbehauptung vorgehen wird, wenn diese die diffamierende Äußerung selbst oder unter Berufung auf Sahra Wagenknecht verbreiten.

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Anlässlich des 34. Jahrestages des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland äußert sich der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, wie folgt: „34 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur BRD ist die Demokratie erneut in einem besorgniserregenden Zustand: 1990 gaben noch 78 Prozent der Deutschen an, dass sie ihre Meinung frei äußern können. Heute trauen sich nur noch 40 Prozent, das zentrale Recht der Demokratie auch auszuüben. Auseinanderfallen von privater und öffentlicher Meinung, Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes zur Oppositionsbekämpfung, Verbot von Presseerzeugnissen, Kartellbildung der Parteien, Brandmauern gegen den Volkswillen – dem ‚besten Deutschland aller Zeiten‘ (Frank Walter Steinmeier) droht die Diktatur der selbsternannten Demokraten. Zurecht sind gegenwärtig 55 Prozent der Thüringer mit dem Zustand der Demokratie unzufrieden. Nur eine Demokratie nach Schweizer Vorbild wird die schlechte Entwicklung der Berliner Republik stoppen können!“

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