Die Carolabrücke und die Elbe als Fluß

Nun haben der sächsische Ministerpräsident Kretschmer und Bürgermeister Hilbert zugesehen, wie die Carolabrücke in die Elbe gefallen ist, Der Schaden ist nicht nur für Dresden groß. Auch Tschechien hat gravierende Nachteile. Aus der Deutschen Verkehrszeitung vom 19.06.2024 entnehme ich:

„Mit der Unterschrift des tschechischen Präsident Petr Pavel ist das zwischen der deutschen und tschechischen Regierung geschlossene Abkommen „Über die Unterhaltung und Entwicklung der Binnenwasserstraße Elbe“ völkerrechtlich verbindlich. Beide Seiten verpflichteten sich darin bereits 2021, Rahmenbedingungen für eine funktionierende Binnenschifffahrt zu schaffen. Dies soll in einem wirtschaftlichen und ökologischen Rahmen geschehen. Auf deutscher Seite enthält der Vertrag eine Festlegung auf die im Gesamtkonzept Elbe (GKE) benannten verkehrlichen Maßnahmen und das Ziel einer Fahrrinnentiefe von 140 Zentimetern nach derzeit gültigem gleichwertigem Wasserstand an 345 Tagen im Jahr.

Der Vertrag liegt im strategischen und ökonomischen Interesse beider Länder. Tschechien verfügt mit der Elbe über den einzigen Zugang zu den Weltmärkten über eine Wasserstraße. Mit einer verlässlichen Wassertiefe kann der Transport bestimmter Projektladungen garantiert werden. Zudem sorgt der Wasserweg auch für eine Entlastung von Schiene und Straße. „Der Vertrag ist ein Impuls dafür, die verkehrlichen Ziele des GKE nicht aus den Augen zu verlieren und hier rasch Verbesserungen herbeizuführen. Als Hamburger Hafen begrüßen wir die Ratifikation des Abkommens durch die Tschechische Republik. Sie ist ein wichtiger Impuls für die Entwicklung der internationalen Wasserstraße Elbe in verkehrlicher und ökologischer Hinsicht sowie für die Stärkung der bilateralen Elbe-Kooperation“, sagt Axel Mattern, Vorstand Hafen Hamburg Marketing.“

Der Vertrag hat Vorläufer. So zum Beispiel die Vereinbarungen des Wiener Kongresses. Die Bestimmungen des Versailler Vertrages zu den einzelnen Wasserstraßen erklärten auf Grund der Binnenlage der Tschechoslowakei

  • die Elbe von der Mündung der Moldau und
  • jeden schiffbaren Teil des Flussgebietes der Elbe, der mehr als einem Staat den
    natürlichen Zugang zum Meer vermittelt, sowie
  • die Seitenkanäle und Fahrtrinnen der Elbe, die zur Verdoppelung oder Verbesserung der von Natur aus schiffbaren Abschnitte des genannten Flussgebietes oder
    zur Verbindung zweier von Natur aus schiffbarer Abschnitte des gleichen Wasserlaufes gebaut werden,

für international.

In Durchführung der Art. 331 ff. des Versailler Vertrages unterzeichneten die Vertreter Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und der Tschechoslowakei am 22. Februar 1922 die Elbschiffahrtsakte mit dem dazugehörigen Schlussprotokoll. Die Elbschiffahrtsakte regelt (u.a.) die Befugnisse und Organisation der Internationalen Elbekommission25, stellt eine Rechtsordnung für die Schifffahrt auf26 und enthält Bestimmungen über die Beilegung von Streitfällen der Elbe, die zur Verdoppelung oder Verbesserung der von Natur aus schiffbaren Abschnitte des genannten Flussgebietes oder zur Verbindung zweier von Natur aus schiffbarer Abschnitte des gleichen Wasserlaufes gebaut werden,

Im Hinblick auf die Unterhaltung der Elbe verpflichtet Art. 39 der Elbschiffahrtsakte jeden Uferstaat grundsätzlich,

  • „auf seine Kosten die Arbeiten auszuführen, die zur Unterhaltung der Fahrrinne … und der Anlagen dienen, …
  • den Betrieb dieser Anlagen sowie der Beleuchtung und die Fahrwasserbezeichnung sicherzustellen, …
  • die zur Beseitigung aller Hindernisse und Gefahren für die Schiffahrt erforderlichen Maßnahmen zu treffen, sowie
  • ganz allgemein günstige Bedingungen für diese Schiffahrt aufrecht zu erhalten“

Die Rechtsgelehrten gehen allerdings davon aus, daß durch das Besatzungsregime nach 1945 die Bestimmungen des Versailler Vertrages erloschen sind. Insofern hat der 2024 geschlossene Vertrag mit Tschechien völkerrechtliche Bedeutung.

Durch den Brückenzusammenbruch ist die Schiffahrt nach Tschechien erst mal unmöglich geworden. Welche rechtlichen Konsequenzen diese Leistungsstörung hat wird die Zukunft zeigen.

Es gibt einen zweiten fatalen Umstand. Die Elbe ist der Hauptabfluß Tschechiens. Was dort abregnet muß durch das sächsische Nadelöhr. Liegt eine Brücke im Fluß ergeben sich deutliche örtliche Störungen im Durchfluß. Die Geschwindigkeit des Wassers wird geringer, und es bilden sich Verwirbelungen was die gewöhnliche Durchflußmenge im Flußquerschnitt verringert. Es könnte in Dresden zu örtlichen Überflutungen kommen, die auf das abgestürzte Bauwerk zurückzuführen sind. Insofern ist die schnellstmögliche Räumung angezeigt, die aber wiederum vom Wasserstand beeinflußt wird.

Ich schätze den runtergefallenen Überbau auf 5- bis 10.000 Tonnen Gewicht. Das guckt sich nicht weg.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Ich blickte von dem hohen Ufer hinab über das herrliche Elbtal, es lag  wie ein Gemälde von Claude Lorrain unter meinen Füßen.“ (Heinrich von Kleist)