Muß der Compact-Bericht nun rückwärts gezeigt werden?

Wie die Rechtsexperten schon vermutet hatten, ist Nancy mit ihrem Compact-Verbot gescheitert. Aber was ist jetzt mit dem unglücklichen Zwangsfernsehen?

Das ZDF war dabei, als die Redaktion von der BRD-Polizei „besucht“ wurde. Wie macht man so einen Filmbericht rückgängig?

Man könnte den Bericht ja rückwärts zeigen, wie die Polizisten den Schreibtisch und die Akten reintragen und dabei notwendig rückwärts gehen.

Ist es überhaupt angebracht, so einen riskanten Gerx zu zeigen, der nach vier Wochen scheitern muß? Normalerweise müßte ich verlangen, daß ich mein Geld zurückbekomme, weil das fahrlässige und riskante Hoftrompeterey ist.

Muß Nancy nun Schadenersatz zahlen, für entgangenen Umsatz oder Gewinn? Oder gleicht das wutentbrannt der linksradikale Steuerzahler aus, z.B. Grölemann und der Zigarettenclan?

Mehr Fragen als Antworten.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Zensur und Preßfreiheit werden immerfort miteinander kämpfen. Zensur fordert und übt der Mächtige, Preßfreiheit verlangt der Mindere. Jener will weder in seinen Planen noch seiner Tätigkeit durch vorlautes widersprechendes Wesen gehindert, sondern gehorcht sein; diese wollen ihre Gründe aussprechen, den Ungehorsam zu legitimieren.“ (Geh. Rath v. Goethe)

Beitragsbild aus Zellerzeitung. Heute: Nancy will Olaf nicht austauschen