Parkhäuser als Abenteuerspielplätze

Auf das Thema war ich durch den Zusammenbruch einer Rampe zwischen zwei Parkhausebenen gekommen. Warum da in Erfurt genau das passiert war, wird trotz zweier angefertigter Gutachten geheimgehalten.

Wenn man die Lastannahmen nach DIN 1055-3 (Verkehrslasten) anschaut, kommt man auf eine mögliche Ursache. Ein Mercedes EQV wiegt 2,9 Tonnen, der Mercedes EQC immerhin noch 2,62 t. Auch der Audi e-tron 50 und der e-tron 55 wiegen mehr als 2,5 t leer.

Wenn noch vier Leute mit je 80 kg drinsitzen, kommen jeweils 320 kg dazu. Wenn sich zufällig zwei schwere und beladene E-Autos auf einer Rampe begegnen könnte es eng werden.

Die Lastannahmen für Zufahrten und Rampen in öffentlichen und nichtöffentlichen Garagen und Parkhäusern gelten nämlich für Personenkraftfahrzeuge oder ähnliche Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 t.

Da gibt es durch die Elektrifizierung nun also eine Diskrepanz. Mit Zuladung übersteigt selbst der Tesla Model 5 die 2,5 t. Insgesamt reißen 23 Modelle von Ford, BMW, Skoda, Porsche, Jaguar, VW, Volvo und Polestar die Gewichtsgrenze der DIN.

Ich bin mit dem D-Max meiner Freundin öfter mal auf dem jetzt schadhaften Parkdeck gewesen. Mit einem Gesamtgewicht von etwas unter 2 t. Aber das ist eben noch ein alter Diesel. Ich hatte bei der Einfahrt in das Parkhaus keine Verbotsschilder für E-Fahrzeuge entdeckt. Die Parkhäuser sind für Märchenrobert und seine obskuren Hintermänner offensichtlich Abenteuerspielplätze.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Was ihr nicht wägt, hat für euch kein Gewicht“ (Geh. Rath v. Goethe)