Wie die Grundsteuer berechnet wird
Gestern bekam meine Freundin den Bescheid über den Grundsteuerwert. Wie prüft man den? PB war ja immer ein Ratgeber für den verwirrten und der Steuergesetzgebung nicht kundigen Leser.
Im Internet ist das Bewertungsgesetz. Der siebente Abschnitt beginnt bei § 218. Für unsere Prüfung sind die §§ 249 bis 260 interessant, wenn es sich um ein Wohngrundstück handelt.
Weiterhin braucht es für ein selbst genutztes Eigenheim die Anlagen Nr. 7 und Nr. 36 bis Nr. 41.
Dieser vom Amt festgesetzte und von uns geprüfte Grundstückswert wird mit der Steuermeßzahl malgenommen. Diese Steuermeßzahl finden wir im Grundsteuergesetz § 15 (1). Wir müssen aber ins Bewertungsgesetz § 249 zurückspringen, um nachzusehen, welche Steuermeßzahl nune eigentlich für unseren Kasus gilt.
Zuletzt wird mit dem Hebesatz malgenommen, welcher von der politischen Gemeinde beschlossen wurde und auch im Netz verfügbar ist. Man gibt den Namen der Gemeinde und „Hebesatz“ ein und dann wird ein Prozentwert angezeigt. In der Regel ist der Hebesatz für die Grundsteuer B maßgebend. Grundsteuer A ist mehr für Landwirte.
Liest der verwunderte Steuerpflichtige per esempio 300 %, so ist Grundstückswert x Steuermeßzahl x 3 zu rechnen.
Josef Fick aus der nahrhaften Stadt Buttelst (nicht zu verwechseln mit dem nahe gelegenen Pfähre-Buttst) brachte mir im Ingenieurstudium folgendes Gedicht bei: Was brauch mer Kosinus und Sinus, bei uns reichen Plus und Minus. So billig kommen wir bei der Grundsteuerprüfung nicht weg, es braucht noch „mal“.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Mathematik, die auf Konviktion, Überführung ausgeht, weshalb gute Köpfe sich an ihr ärgern.“ (Geh. Rath v. Goethe)