Feudaler Fürst klagt gegen absolutistischen Fürstenstaat

Gerhard Schröder will seine Fürstenprivilegien, das heißt seine Altkanzlersuite und seinen Hofstaat zurück. Er verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte.

Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr“, so sein Rechtsanwalt. Es gäbe aber keine Regeln  was „nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt sind. Vielleicht Gashandel und Mätressenwirtschaft? Deutschland handele Schröder gegenüber wie ein „absolutistischer Fürstenstaat“, beklagt sein Rechtsbeistand. Zu so einem Fürstenstaat gehören freilich Fürstenvorrechte, sonst wäre es ja keiner.

Der verwunderte Zeitungsleser fragt sich nach den bekanntgewordenen Großmannsallüren einer wildgewordenen Fernsehtante und der Verschwendungssucht des Kóronabeauftragten, ob Schröder den Unwillen des Volks gegen den in Berlin ausufernden Feudalismus anstacheln will. Ob er mit seiner Verschwendungssucht a la Marie-Antoinette im Herbst einen Aufstand anheizen will, vor dem Nancy schon Muffengang hat.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Tadelt immer die Fürsten! Zwar jeder politische Fehler / straft sich selber, doch euch werden die Fehler bezahlt.“ (Geh. Rath v. Goethe)

Foto: Prabel