Der Knüppel aus dem Sack hat zugeschlagen

Die Lügenpresse berichtet über zwei tätliche Angriffe auf Teilnehmer des CSD im bunten Reichskothaufen Berlin. Über die Stammeszugehörigkeit der Prügelprinzen erfahren wir natürlich wieder mal nichts. Da kann man sich natürlich denken was los war.

Auf der Internetseite Islamfatwa (mit dem woken Gütesiegel „Islam gegen Extremismus) stehen einige Hinweise und Fragen:

  • Es ist keine Frage, dass die Leute von Lut eine der abscheulichsten Taten begingen, welche die Homosexualität ist. Wird die Reue von jemandem, welcher Homosexualität praktiziert, angenommen, auch wenn die Hadd-strafe dafür nicht ausgeführt wird?
  • Ist das Ausführen der Hadd-Strafe für Homosexualität eine Bedingung für die aufrichtige Reue? Jemand, der Homosexualität begeht, ist ein Faasiq. Löscht die Reue solch eine Bezeichnung aus?
  • Kann jemand, welcher solch eine große Sünde oder andere große Sünden begeht, einer von denen sein, die Allah fürchten?
  • Was kann eine Person, die solch eine Sünde begeht, tun, wenn das Land, in dem sie lebt, die Hadd-strafe dafür nicht ausführt?
  • Was kann eine Person tun, wenn sie seit ihrer Kindheit mit solch perversen Sünden beschäftigt war und jetzt ist sie 20 Jahre alt?
  • Was ist die geeignete Strafe für die Homosexualität, sowohl für den aktiven Part darin als auch den passiven Part dabei?
  • Stimmt es, dass die Strafe dafür nach Ermessen des jeweiligen Herrschers erwogen wird, weil es keine bestimmte Strafe vom Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) dazu gab?

Wichtig ist die Sünde geheim zu halten, wenn sie vergeben werden soll. Das ist aber gerade beim CSD nicht der Fall. Verschiedene Rechtssysteme prallen hier aufeinander.

Da die Medien keinen Tatverdacht haben, wird es wohl der Knüppel aus dem Sack aus Grimms Märchen gewesen sein, der in Berlin wütet.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Berlin. Es lebt dort ein so verwegener Menschenschlag beisammen, daß man mit der Delikatesse nicht weit reicht, sondern daß man Haare auf den Zähnen haben und mitunter etwas grob sein muß, um sich über Wasser zu halten.“ (Geh. Rath v. Goethe am 4.12.1823)