Der Staat mischt sich in die Lohnfortzahlung ein

Die Lohnzahlung ist ein privatrechtliches Entgelt für irgendwelche Arbeiten. Arbeiter werden in der Regel angestellt, weil ein Unternehmen sie brauchen kann. Demzufolge sollte man unter den waltenden Umständen gemeinsamer Interessen als Unternehmer nicht den dicken Maxen markieren, so als habe man einen Leibeigenen oder Sklaven gefangen.

Nun hat die Bundesregierung sich eingemischt und verfügt, daß bei fehlender Buhsterung kein Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach Infektionsschutzgesetz besteht, soweit ein Stubenarrest angeordnet wird oder eine Erkrankung erfolgte.

Ich habe zusammen mit einigen Mitgesellschaftern immer um die 40 Leute beschäftigt. Der liebe Frieden im Betrieb war mir ganz wichtig. Also ich wäre überhaupt nicht auf die Idee gekommen wegen einem bizarren Durchgeknallten aus dem dekadenten und runtergekommen Berlin

eine Störung der Zusammmenarbeit und des Vertrauens zu riskieren. Dazu waren mir die Mitarbeiter zu wichtig und der Anlaß zu nichtig. Denn eine Kórona oder eine Wegsperrung dauert ja nicht ewig, und ein bißchen was für den Betrieb können die Arrestierten ja auch zu Hause tun.  Also die Arbeitgeber, die ich so persönlich kenne, werden sich einen Dreck um den hysterischen Sonderling

in Berlin kümmern. Auch nicht um den:

Andererseits: Wenn es mit dem Arbeitgeber keine Einigung gibt, hat man vielleicht den falschen Chef und sollte sich mal nach einem anderen umsehen. Konkurrenz belebt die Geschäfte.

Also: solange der sozialdemokratische Aushilfskomiker nicht mit einem Erschießungskommando vor der Tür steht, kann man als Arbeitgeber weiterzahlen. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung stellen für den Arbeitgeber abzugsfähige Betriebsausgaben dar, da zweifellos eine betriebliche Veranlassung gegeben ist. Zu sogenannten „besonderen Bezügen“, die anlaßlos gezahlt werden, gibt es auch keine Bestimmungen, daß diese nicht abgezogen werden können. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber von der zuständigen Behörde allerdings nicht nach § 56 Infektionsschutzgesetz erstattet, wenn der Arbeitnehmer nicht gebuhstert oder ansonsten in befohlenen Umständen ist.

Es wird also in der Praxis alles nicht so heiß gegessen, wie es im verkoteten Berlin gekocht wird. Angeschissen sind nur die Angestellten des Staates und seiner zahlreichen Unterorganisationen. Da haben die Chefs in der Regel nicht die Erlaubnis auf die Angestellten zuzugehen. Aber die Staatsangestellten verdienen in der Regel so viel, daß sie die Sache über den Lohnsteuerjahresausgleich den Buckel runterrutschen lassen können.

Von den unterqualifizierten Republiksendgestalten im verkommenen, versifften und verkoksten Berlin sollte man sich zu nichts nötigen lassen. Der Staat hat kein Recht sich in private Dinge einzumischen.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „50 Millionen sind jetzt zwei Mal geimpft. Wir waren ja alle die Versuchskaninchen für diejenigen, die bisher abgewartet haben.“ (Olaf in Oberhausen)