Sitzblockade ist Nötigung

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So lautet der Text im Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung.

Angesichts von Sitzblockaden auf Berliner Straßen fragt sich der verwunderte Steuerzahler, warum Polizei und Justiz nicht tätig werden. Das liegt vermutlich an der Gesetzlosigkeit in der Hauptstadt. Es wird Zeit, daß Berlin aus Deutschland endlich ausgegliedert wird.  Die brauchen eigentlich keinen Kampf gegen Rechts, sondern eine gründliche Straßenreinigung. Als meine Freundin das letzte Mal in Spreeathen ankam, trat sie beim Aussteigen aus ihrem Pickup fast in einen Scheißhaufen. Sie dachte erst, daß es ein Hundehaufen wäre, aber Hunde nehmen erstens kein Papier zum Abwischen und zweitens erledigen sie ihr Geschäft nicht dort, wo Herrchen oder Frauchen langgehen, sondern immer abseits. Die unterste Schublade der Berliner macht direkt auf die Straße. Das brauchen wir nicht. Das gehört nicht zu Deutschland. Pfui!

Es gibt ein böses Video auf dem umstrittenen Twitter, wo Märchenrobert aus einem Klo trinken will. Vielleicht auch von einem Berliner Bürgersteig essen? Das ist selbst ihm wohl zu eklig, bis jetzt jedenfalls.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Berlin. Es lebt dort ein so verwegener Menschenschlag beisammen, daß man mit der Delikatesse nicht weit reicht.“ (Geh. Rath v. Goethe, 4.12.1823)

 

Beitragsbild: Die Hausbar von Märchenrobert?