Eine soziale Großtat für die Haltungspresse

„Die Haltung der deutschen Presse im Dritten Reich wird durch das nationalsozialistische Ideengut bestimmt.“ Und. „Dieser durch den Vorrang der Weltanschauung bedingten primären Notwendigkeit folgt nun auch die materielle und wirtschaftliche Sicherstellung durch eine vom Sondertreuhänder der Arbeit, Regierungspräsident Rüdiger erlassene Tarifordnung für die in Zeitungsverlagen beschäftigten Schriftleiter.“ So berichtete es die Freiburger Zeitung am 6. Januar 1938 unter der Überschrift: „Wieder eine soziale Großtat“.

Für die Ausübung des Berufes eines Schriftleiters (vorher und hinterher vulgo Redakteur genannt) war die Eintragung in die Berufsliste der Reichspressekammer. Diese Kammer und das übergeordnete Reichspropagandaministerium nahmen Einfluß auf die Wortwahl, Inhalte und das Framing. Die Züricher NZZ bemerkte dazu: „Infolgedessen wird die Aufgabe der Presse von Grund aus verändert. Sie besteht wesentlich darin, nicht mehr zu diskutieren, sondern zu interpretieren und die Entschlüsse der Regierung mit den Argumenten unterbauen zu helfen, die sie beizubringen vermag.“

Was mögen sich die damaligen Leser gedacht haben, als sie von der Sonderversorgung eines „wichtigen Kulturberufs“ gelesen haben? Haben sie Neidpickel bekommen?  Oder waren sie davon überzeugt, „daß der Führer schon weiß, was er tut“?

Die Schriftleiter wurden verpflichtet sich bei der Versorgungsanstalt der deutschen Presse GmbH rentenversichern zu lassen. Bereits sieben Jahre später war die Versicherung – wie in Deutschland immer wieder der Fall – unter Beihilfe der Medien zugrundegerichtet worden.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Wess‘ Brot ich esse, dess‘ Lied ich sing‘. Die Herren essen das Brot der Preßfreiheit, kein Wunder, daß sie ihr zu Ehren die heftigsten Hymnen singen.“ (Geh. Rath v. Goethe, 27.01.1818)