Beim Barte des Weihnachtsmanns

Der bereits zweimal zugeführte Weihnachtsmann trug – wie es sich für einen solchen gehört – einen falschen Bart. Ein falscher Bart gehört – wie eine Burka auch – zweifellos in die Obergruppe der Masken. Die zwei juristischen Fragen sind nune, ob man mit einem fusseligen Bart oder einer verschwitzten Burka in die Kaufhalle ans Salatbüffe gehen darf oder ob man auf der Gasse gegen das Vermummungsverbot nach § 17a Versammlungsgesetz verstößt.

Für die Narren beim Karneval hat die Polizei zuweilen Ausnahmen gemacht, warum nicht Weihnachten?

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: Es gibt übrigens einen perfekten Geheimdiensttrick, um zu klären, ob ein Weihnachtsmann echt ist: Am Bart ziehen. Wenn er sich löst, ist es ein russischer Spion.

 

Beitragsbild: Den Geheimdienstweihnachtsmann hat mir letztes Jahr Helmut Roewer geschenkt.