Im Planungsrecht: Kommando zurück

Jeder Zeitgenosse, der etwas älter ist als Annalena, kann sich gut erinnern, daß es die Grünen, manchmal auch die SPD waren, die die Einspruchs,- Einwendungs- und Klagemöglichkeiten gegen Bauvorhaben vorangetrieben haben. Insbesondere auch durch das Verbandsklagerecht. Vordem wurden nur Betroffene von Vorhaben beteiligt und angehört.

Durch ständig neue Verfahrenstricks zogen sich Planfeststellungsverfahren oft jahrzehntelang hin. Als Beispiel kann die Bundesautobahn BAB A 44 von Kassel nach Herleshausen dienen. Im April 1939 wurde mit dem Bau begonnen, bereits im Oktober desselben Jahres wurden die Arbeiten erstmalig unterbrochen. 2005 wurde der erste Abschnitt freigegeben, 2032 (nach 93 Jahren) soll der letzte fertig werden.

Die Grünen haben nun – vermutlich um den Bau von Windmühlen und Stromtrassen gegen den Willen von Anwohnern und Naturschützern voranzutreiben – eine Kehrtwende um 180 Grad vor. im Sondierungspapier heißt es: „Um Deutschland zügig zu modernisieren sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren.“

Ein Autobahnneubau soll dann nicht mehr 93, sonden nur noch 47 Jahre dauern. Es drängt sich die Vermutung auf, daß das Planungsrecht als Waffe verkompliziert wird, wenn die anderen regieren; daß es abgerüstet wird, wenn man selbst an die Hebel der Macht kommt.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ew’ge Krankheit fort; Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage; Weh dir, daß du ein Enkel bist! Vom Rechte, das mit uns geboren ist, von dem ist leider! nie die Frage.“ (Geh. Rath v. Goethe)