Die Steuereinnahmen im Juni 2021
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Juni 2021 um 12,9 Prozent über dem Monatsergebnis vom Juni 2020. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Steueraufkommen im Vorjahresmonat aufgrund der steuerlichen Maßnahmen deutlich gemindert war. Im Vergleich zum Juni 2019 – also dem entsprechenden Monat im Vorkrisenjahr – fielen die Steuereinnahmen um 8,6 Prozent niedriger aus. Hier der Vergleich der Hauptpositionen über drei Jahre in Mrd. €:
Juni 19 | Juni 20 | Juni 21 | |
Lohnsteuer | 19,5 | 18,1 | 18,4 |
Einkommenssteuer | 14,3 | 12,3 | 14,2 |
Körperschaftssteuer | 8,2 | 5,1 | 7,6 |
Umsatzsteuer | 19,9 | 16,3 | 16,6 |
Bundessteuern | 9,7 | 8,3 | 8,5 |
Ländersteuern | 1,8 | 2,2 | 2,6 |
Insgesamt | 80,7 | 65,3 | 73,8 |
Die Einnahmen beruhen zum Teil auf staatlicher Kreditausweitung. Knapp 10 % der Steuern sind schätzungsweise aus frisch gedrucktem Geld eingenommen worden.
Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Juni 2021 über dem Aufkommen im Vorjahresmonat, trotz der einnahmemindernden Entlastungen in diesem Jahr durch die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte. Das Kassenaufkommen in diesem Monat beinhaltet die für Mai 2021 abgeführte Lohnsteuer. Die Kurzarbeit lag im Mai 2021 auf einem wesentlich geringeren Niveau als im Mai 2020. Dies dürfte wesentlich zum Einnahmezuwachs beigetragen haben. Das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen erhöhte sich im Vergleich zum Juni 2020 nur leicht um 1,9 Prozent, da das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld um 24,2 Prozent anstieg. Dies dürfte in Verbindung mit der Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 150 € stehen, welche im Wesentlichen zwar im Mai 2021 stattgefunden hatte, zum Teil aber auch noch das Aufkommen im aktuellen Berichtsmonat Juni 2021 belastete. Zudem wirkt sich auch seit 1. Januar 2021 die mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossene Kindergelderhöhung um 15 € pro Kind gegenüber dem Vorjahr aufkommensmindernd auf die Lohnsteuer aus.
Die Umsatzsteuer ist durch Inflation aufgepimpt, die Preise für gewerbliche Güter waren um 8,5 % gestiegen, PB berichtete darüber. Nicht durch höhere wirtschaftliche Leistung, sondern durch höhere Preise stieg die Steuer. Den Mehrertrag der Umsatzsteuer durch Erhöhung von 16 auf 19 % werden wir wegen Dauerfristverlängerung erst in den Folgemonaten sehen.
Auch die den Ländern zustehende Erbschaftssteuer wird durch Inflation aufgehübscht. Die Gebäudepreise und Bodenrichtwerte steigen flächendeckend.
Die Kosten der Berliner Hofhaltung – und auch die der 16 kleinen Fürstenhöfe – sind seit 2019 deutlich gestiegen, die Einnahmen sind gesunken. 2019 betrugen die Steuereinnahmen im Juni fast 81 Mrd. €, dieses Jahr noch knapp 74 Mrd. Man muß auch bedenken, daß die Kaufkraft der staatlichen Einnahmen im Zeitraum von 2 Jahren deutlich gesunken ist, für Bauinvestitionen beispielsweise um etwa 10 %.
Um die Thematisierung der Luftsteuer, von GEZ und EEG hat man sich im BMF wieder gedrückt. Immer öfter werden die Griffe in die Taschen der Bürger verschleiert. Der SPD-Finanzminister ist da genauso schamlos, wie der vorige von der CDU. Ob ein AfD-Minister endlich Transparenz herstellen würde? Es gäbe zumindest eine Chance, daß diese drei Armensteuern verschwinden.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: Das einzige, was man ohne Geld machen kann, sind Schulden.
Beitragsbild: Blick ins Rentamt am Ende des 18. Jh. Archiv des Verf.
AfD-Minister? Niemalen de la vie, um es mit Herrn Mann zu sagen.
Aber auch kein anderex Ministex, denn 80% der jungen Leute wollen direkt oder indirekt Beamtx werden!
Keine Abgaben, allerdings auch keine Einkünfte, gibt es erst nach dem Zerfall.
Die Rechnung ist mir nicht ganz klar (gut waere immer ein Link zu den Quellen):
– Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, wie wird das wo getrennt?
– Dauerfristverlaengerung bedeutet einen Monat spaeter Steuer zahlen. Wenn da jetzt noch Daten fehlen, haben sie das im Vorjahr zum selben Zeitpunkt auch. Der Rueckwechsel auf 19% bleibt gueltig, jede im Mai (oder welchem letztem Monat immer, der aus dem hier betrachteten Zeitraum durch die Verlaengerung herausgeschoben wird), wird ja dann halt spaeter bezahlt. Ob jetzt mit 19% oder letztes Jahr mit 16%.
In Summe lauft es in beiden Jahren einfach auf eine Verkuerzung des bewertbaren Zeitraums um denselben Kalendermonat hinaus.
Es wird noch einfacher. Da mein Rechnungsprogramm selbstgeschrieben ist, musste ich die 16% als Ausnahme einfuegen. Habe gerade noch einmal nachgesehen. Das Ganze galt vom 1.7.-31.12.2020. Alle Zeitraeume aus dem Artikel umfassen also volle 19%-Phasen.
Viel interessanter werden die Insolvenzen.
Es ist der Sinn sowohl der (vorgängigen) AO als auch der (nachgängigen) Steuerstatistik, durch obskure Regeln die wahre Höhe der Steuern zu verschleiern.
Da die Umsatzsteuer i.d.R. eine Steuer auf Steuern (und Zölle) ist, hat die vorübergehende Senkung im letzten Jahr dem Steuerzahler als Endverbraucher weniger geholfen als es den Anschein haben sollte.
Das wird ein Spass, wenn erst die reformierte Grundsteuer auf die aktuellen Millionenbeträge für Wohneigentum obendraufkommt und die Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht aus den zwangsweise zu errichtenden PV-Anlagen, Smartmeters und anderen elektrischen Daumenschrauben.
Und dann, genau dann, wird die EZB die Zinsen erhöhen und die Enteignung/Verstaatlichung in Deutschland kann beginnen (so würde ich es wenigstens machen).
Den letzten Satz nehme ich zurück, so verführerisch die Idee auch sein mag.
Es ist nicht im Sinne der übrigen Eurogruppe, dass etwa durch Verstaatlichung eine neue Art von „deutscher Nation“ entsteht.