Für die Unabhängigkeit der Justiz
In Weimar gibt es nun richtig Ärger. Aus dem ganzen Bundesgebiet sind Anwälte angereist, um gegen die Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter zu protestieren. Repressalien gegen Richter haben insofern ein Geschmäckle. weil auch A. Hitler in die Personalsachen der Rechtsprechung eingegriffen hatte. Schon lange vor ihm war das Prinzip einer unabhängigen Justiz verfolgt worden, es ist keine Erfindung der Nachkriegszeit. Daß die RRG-Landesregierung nun neue Wege einschlägt und gegen einen Richter vorgeht, ist insofern rechtshistorisch schon interessant.
Vorsichtshalber war die Demo verboten worden, aber sie fand natürlich trotzdem statt. 15:45 wurde ein Spontandemo angezeigt, es sind ja versierte Rechtsanwälte, die da zugange sind. Mal sehen, was wird:
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: Mit wievel T schreibt man unschuldig? (Homer Simpson)
Justiz ist ein Geschäftsmodell, oder?
Wie bestellt , so geliefert!
Preußisches Volkslied
(bei Tafel zu singen)
Ja, man ist uns vieles schuldig,
Ja, wir könnten freier sein,
Doch geduldig nur, geduldig,
Auch die Freiheit stellt sich ein.
Und solange tapfer essen
Dürfen wir und schlürfen Wein,
Ei, da kann man schon vergessen,
Daß wir sollten freier sein.
Ja, man hat uns viel versprochen,
Hat uns stark den Hof gemacht,
Hat die Schwüre dann gebrochen
Und uns weidlich ausgelacht.
Doch, ihr Brüder, tapfer essen
Dürfen wir und schlürfen Wein,
Drum gegessen und vergessen,
Daß wir sollten freier sein.
Wo man geht und steht:“ Bezahle!“
Heißt es wie nicht recht gescheit;
Wahrlich unsre Generale
Plündern uns in Friedenszeit.
Doch, ihr Brüder, tapfer essen
Dürfen wir und schlürfen Wein,
Drum gegessen und vergessen,
Daß wir sollten freier sein.
Ja, entsetzlich ist die Zeitung,
Wirkt wie bestens Opium,
So politisch ist die Leitung,
daß wir stets politisch dumm.
Doch, ihr Brüder, tapfer essen
Dürfen wir und schlürfen Wein,
Drum gegessen und vergessen,
Daß wir sollten freier sein.
Ja, wir möchten laut versichern:
Das ist gut, und das ist schlecht,
Und nicht so verstohlen kichern,
Wenn ihr rechten Unsinn sprecht.
Doch, ihr Brüder, tapfer essen
Dürfen wir und schlürfen Wein,
Drum gegessen und vergessen,
Daß wir sollten freier sein.
Ja, man ist uns vieles schuldig,
Ja, wir könnten freier sein,
Doch geduldig, nur geduldig,
Auch die Freiheit stellt sich ein.
Uns solange tapfer essen
Dürfen wir und schlürfen Wein,
Ei, da kann man schon vergessen,
Daß wir sollten freier sein.
Theodor Fontane (1819 – 1898)
Die hier erwähnte Spontandemo ging aber in die Hose. Der Anmelder Björn Banane alias Björn Winter, seines Zeichens Bänkelsänger und Unternehmer in Sachen Entertainment sowie Volljurist mit 5 Staatsexamen von der YouTube-Unität konnte die anmeldungsaufnehmenden Vollzugsbeamten trotz seines überirdischen juristischen Überschallhochdruckwissens nicht überzeugen. Eine anschließende Ansprache an seine Jünger mußte er dann aber abkürzen, um wieder bei der Polizei vorstellig zu werden; Das hieß wohl früher: „zugeführt“ zu werden. Dann bekam er einen ordentlichen Platzverweis erteilt. Viel besser wäre es gewesen, er hätte da mal einen stinknormalen Juristen bei der Anmeldung ‚rangelassen, anstatt die Beamten und seine Follower mit seinem Quark wortreich vollzutexten, unter anderem inklusive der Erwähnung, daß er kein Jurist sei sowie einer Erklärung, daß er für seine Kinder sogar sterben werde.
Die tatsächlichen Juristen waren übrigens andersweitig beschäftig, ebenfalls in Sachen Poltiaktivismus. Ob die etwa gar nicht wußten, daß der Björn da eine wahrhaft gigantische Banane abließ?
Was die eigentliche Richtercausa betrifft: Ich mußte lernen, daß ein Richter in Sachen, die ihn nichts angehen, keinem dafür zuständigen Richter ins Handwerk pfuschen darf. Inwieweit der urteilende Familienrichter da das (m. W. eigentlich auch zuständige) Verwaltungsgericht, egal auf welcher Ebene, überging, wird wohl tatsächlich zu ermitteln sein. Da hat ja wohl auch der grüne Justiz-Mini von Thüringen (aus ideologischen Gründen?) seinem Staatsanwalts-Lutscher den Befehl erteilt, da den Daumen schwer aufzulegen. Staatsanwälte sind ja weisungsgebunden, und zwar dem Staat, und zwar, wann immer dem so ist. Also: Eine völlig unentschiedene Sache…
Meinem Verständnis nach hat ein Familienrichter in Sachen Kindeswohl und gutachterlich gesichert ein Urtreil gefällt, kein „Verwaltungskram“ also und wohl sogar ohne Einspruchsmöglichkeit. Und selbst bei Fehlurteilen kann man so nicht vorgehen. Hoffen wir, daß diese causa die Runde macht.
Vielleicht liegt hier eine besondere Art von konkurrierender Rechtssprechung vor? Was zählt mehr? Das eherne Recht und die Pflicht des Staates, die Vollstreckung von Gesetzen und Verordnungen durchzusetzen, oder Lappalien wie KIndeswohl und solch Tünnef, o-(((((. Kann wirklich spannend werden…
Ist das so, dass die Klagen auf einem Tisch liegen und dann greift sich jeder Richter die Klage raus, die ihm passt? Doch wohl nicht! Also muss die Klage dem Familienrichter zugewiesen worden sein – von jemandem, der sich mit der Verteilung je nach Zuständigkeit auskennt. Dann ist es aber nicht eine einfache Rechtsbeugung dieses Familienrichters, Da wäre zumindest noch eine zweite Person involviert. Und die Frage der Zuständigkeit ist dann offensichtlich nicht so klar, dass man mit dem Vorschlaghammer „Rechtsbeugung“ ankommen kann.,
Der YouTube-Kanal-Mitbetreiber Martin Lejeune hat mit der betreffenden Mutter einen Telefoninterview geführt Dort wird das Procedere genauer beschrieben, wie deren Klage ihren Weg an das Amts- bzw. Familengericht Weimar fand.
https://www.youtube.com/watch?v=c2xFbx3qUVQ
Video gelöscht?
Video-Links funktionieren bei mir tadellos!
Es wird also festzustellen sein, ob das physische und psychische Kindeswohl eine Angelegenheit des Familiengerichts ist oder eine Verwaltungsangelegenheit. Bisher war mein Verständnis, dass psychische und physische Unversehrtheit keine Dinge sind, die der Verwaltung unterliegen! Denn dies würde die Bürger (ja, auch Kinder sind Bürger) zu einem vom Gesetz bisher verbotenen Objekt machen. Dies geht eindeutig aus dem Schutz der Menschenwürde hervor (Art. 1 Abs. 1 GG). Ebenso ist Art. 2GG tangiert. Auch wenn in diese Regelung aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf, ist der staat insofern darlegungs- und nachweisverpflichtet, aufgrund welcher Grundlagen dieser Eingriff erfolgt. dies ist bei Maskenpflicht, Abstandhalten und Infektionsraten bei Kindern in keinem Fall gegeben.
Wir alle, die wir kritisch zu diesen ganzem Scheiß Spiel stehen, haben uns unsere ganz eigenen amateurjuristischen Meinungen gebildet; und da ist mein Einwurf, ob da Familiengericht oder ein Verwaltungssgericht zuständig sind, reine Spekulation. Der Familienrichter Dettmar hat ja auch seine eigene anwaltliche Vertretung.
Eine Dokumentation des Funktionierens unseres Linksstaats soll hier noch folgen. Exekutive, Saubermänner und (Anitfa?) Hand in Hand beim Beräumen der Spuren des staatslegitimierenden Treibens der Widerständler. Der Herr im besten Alter ist deutlich sichtbar auf Brass…
https://www.youtube.com/watch?v=H2XnAwvwgy4https://www.youtube.com/watch?v=H2XnAwvwgy4
Nach dem Motto zwei Juristen, drei Meinungen, streiten sich nun die Gelehrten. Das ist in Juristenkreisen nicht unüblich, gibt es dort doch so Begriffe wie „herrschende Meinung“ und „Mindermeinung“. Im Rahmen der Begriffe kam es dann auch immer wieder zu abweichenden Urteilen, die dann, durch den Instanzenzug gehend, oftmals bei Obergerichten landeten und dort dann kassiert wurden oder eben nicht, weil jeder Sachverhalt eben anders ist.
Aus einer Zuständigkeitsfrage aber eine Rechtsbeugung zu machen, schlägt jedem Fass den Boden aus. Im Rahmen der Rechtsbeugung müsste dem Richter nachgewiesen werden, dass er Recht bewußt falsch angewandt hat und genau das wird man ihm nicht nachweisen können. Dass er im Rahmen des BGB sogar einen Amtsermittlungsgrundsatz hat, also ex officio ermitteln MUSS, dass er da bei einem entsprechenden Sachverhalt seine Richterpflichten verletzen würde, kommt noch hinzu.
Nein, es ist eine Bestrafung, eine Schikane, eine Aushebelung der richterlichen Unabhängigkeit, weil jemand als Richter es wagte das politische Narrativ anzugreifen.
Das Netzwerk kritischer Juristen hat den Sachverhalt rechtlich auseinander genommen. Eigentlich müssten Strafermittlungen wegen der Verfolgung Unschuldiger aufgenommen werden.
https://netzwerkkrista.de/2021/04/27/aufsatz-corona-massnahmen-vor-dem-familiengericht-eine-ungewoehnliche-entwicklung/