Thomas Bellut und die Ulbricht-Verfassung
Meinungsvielfalt müsse erhalten bleiben und dürfe nicht ohne Not beschränkt werden, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut in einem Zeitungsinterview.
Solche dreisten Lügen kennen wir zur Genüge. Hier zum Vergleich ein paar Auszüge aus der Ulbricht-Verfassung von 1968:
Artikel 27
1 Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.
Artikel 28
1 Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln.
2 Die Nutzung der materiellen Voraussetzungen zur unbehinderten Ausübung dieses Rechts, der Versammlungsgebäude, Straßen und Kundgebungsplätze, Druckereien und Nachrichtenmittel wird gewährleistet.
Artikel 30
1 Die Persönlichkeit und Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar.
Artikel 31
1 Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar.
Wie sich die Lügen gleichen!
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: Beim ZDF hat niemand die Absicht eine Schall- und Sichtschutzmauer um die AfD, die Querdenker, die Werteunion und PEGIDA zu bauen.
Eben. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung. Nach dem uralten Prinzip: Jeder darf seine Meinung äußern, es sei denn er hat eine.
Nee, hier ist gleich vom Rahmen der „Grundsätze und Ziele der Verfassung“ einschränkend die Rede, wogegen Art. 5 und 8 GG wesentlich flexibler von einer „Einschränkung durch Gesetze“ reden, die auch ohne Umwerfen der Verfassung jederzeit willkürlich geändert werden können.
Die DDR-Verf. ist also bezüglich ihrer eigenen Aufhebung starrer formuliert, es geht nicht ohne Revolution. Das GG kann durch Rechtsverordnung jederzeit so justiert werden, dass nurmehr allgemeines Blabla und die Steuerpflicht für Biodeutsche übrig bleiben.
Es ist davon auszugehen, dass die Alliierten sich diese Gesetzgebungskompetenz vorbehalten haben – was zur jetzigen Aushöhlung des GG in keinem Widerspruch steht.
Wer die Macht hat, macht die Gesetze und kontrolliert sie.
Aus diesem Grunde kann auch eine Verfassung/ „Grundgesetz“ nach Belieben gebogen und gebrochen werden, nachdem die Bieger und Brecher nunmehr in allen Staatsgewalten sitzen, so dass auch die theoretisch funktionierende gegenseitige Kontrolle ausgehebelt ist.
„Verfassungen“ wie das Grundgesetz sind nur Proklamationen bzw. Surrogate für die verlorene seelische Verfassung eines Kulturvolkes, die man durch ein abstraktes Konstrukt zu ersetzen versucht.
Politische Tatsachen lassen sich aber nicht durch Ideale ersetzen. Daher steht hinter jedem dieser Wische eine konkrete politische Gewalt, die entweder mit Waffen oder anderen Druckmitteln arbeitet.
In diesen Verfassungen aufgeführte Menschenrechte, wie das Recht auf Meinungsfreiheit, sind eine reine Postulate, um nicht zu sagen eine irrationale Utopie, wie sie in gewisser Form an der Spitze jeder Religion und Ideologe (was im Kern das selbe ist) stehen müssen. Sie existieren objektiv weder in der Natur, noch im alltäglichen menschlichen Miteinander. Als Teil der weltanschaulichen Grundlage der modernen, westlichen, demokratischen Verfassungsstaaten folgt ihnen lediglich eine Art Selbstverpflichtung des Staates und seiner Organe, diese willkürlich und ohne natürliche Grundlage formulierten Menschenrechte zu beachten.
Wenn sich Figuren wie Ulbricht oder Bellut zu diesen Rechten äußern, ist das wie Furzen im Sommerwind.
Es hat mal kurz gestunken, aber danach ist alles wie vorher.
“You have freedom of speech. It is freedom after speech that I cannot guarantee.” (Idi Amin)