Der Irrsinn des Nachtreiseverbots

Schon der Ruhetag am Gründonnerstag war nicht zu Ende überlegt, mit dem Verstand von Dr. Merkel und ihrem NGO-Umfeld ist es ja bekanntlich nicht weit her. Aber sie hat natürlich nichts draus gelernt. Bring mal einem dummen Brot was bei! Das Nachtfahrverbot des Ermächtigungsgesetzes ist schon wieder sehr interessant. Frau Petry glaubt, daß das Ermächtigungsgesetz ein Rachegesetz ist, weil die verfluchte Hexe den Gründonnerstag nicht bekommen hat. Der Rübensteiner hatte für solche Erregungszustände die Regel: „In der Wut tut niemand gut“. (Mosa 91,20)

Ich mache längere Reisen eigentlich gerne am Abend. Da kommt man nicht mehr in den Stau, es ist im Sommer angenehm kühl und die Verkehrsstärke ist geringer. Die Gefahr sich mit irgendwas anzustecken ist ungefähr Null.

Es passiert nicht gerade selten, daß man auf der Autobahn in einen Stau gerät. Oft geht es schon nach einer Viertelstunde weiter, aber manchmal dauert es. Einmal habe ich auf der A 9 übernachtet, ein anderes Mal war ich hinter 40 Pkws, die ineinandergerast waren, der erste, der nicht in die Karambolage verwickelt war. Hat etwa fünf Stunden gedauert, bis das weg war. Als ich das letzte Mal aus Italien rückgereist bin – ich war bei Kiefersfelden – wurde im Autoradio ein Stau bei Hormersdorf in Franken angesagt. Na gut, dachte ich, bis ich dort angekommen bin, ist der weg. Aber es war Freitagnachmittag in Bayern. Auch im kleinen Reich von Södolf macht Freitag ab eins jeder seins. Ich habe noch drei Stunden bei Hormersdorf angestanden. Kürzlich war auf der A 4 sieben Stunden Stau wegen einem Batteriebrand.

Der Brummifahrer hats gut. Wenn er es nicht mehr nach Hause schafft, stellt er ab und legt sich in die Koje. Für den Pkw-Benutzer heißt es trotz Merkelirrsinn weiterfahren und irgendwie nach Hause kommen. Kann natürlich teuer werden. Aber die Alte braucht ständig mehr Geld für ihre abgelehnten Asylanten…

Der ADAC schreibt: „Kommt man unverschuldet – wie beispielsweise durch eine Zugverspätung – in die Situation, dass man gegen die nächtliche Ausgangssperre verstößt, sehen die Verordnungen keine Ausnahmen für solche Fälle vor. Ob jedoch geahndet wird, liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten. Informationen erhält man bei den Landesministerien vor Ort.

Was ist, wenn ich wegen eines Staus während der Ausgangssperre noch unterwegs bin?

Ein Verstoß liegt hier nach den Verordnungen vor, da kein „triftiger Grund“ gegeben ist. Es ist jedoch auch hier denkbar, dass von einer entsprechenden Ahndung abgesehen wird, wenn man glaubhaft machen kann, dass man rechtzeitig losgefahren ist. Entsprechende Kulanzlösungen sehen die Bundesländer teilweise vor. Letztendlich liegt es im Ermessen der Behörden/Beamten vor Ort.“

Wie will der Beamte kontrollieren, wann man losgefahren ist? Alle Probleme werden wie üblich auf die unterste Ebene abgeladen. Was das Nachtfahren konkret kostet, weiß der ADAC auch nicht.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“ (Murphy)