Die Gemeinden werden 2021 übel abgezogen

Die Gemeinden haben die Verantwortung für folgende Belange:

Gemeindestraßen und Straßenbeleuchtung

Kindergärten

Grünflächenpflege

Winterdienst

Sportplätze, Spielplätze und ggf. Freibäder

Größere Gemeinden unterhalten noch Sporthallen, Bibliotheken und Heimatmuseen, Würselen sogar ein Spaßbad

Dafür braucht es natürlich Geld. Die Gemeinden finanzieren sich aus Grundsteuer, Gewerbesteuer, Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil an der Umsatzsteuer und sog. Schlüsselzuweisungen der Länder. Mit etwas Beziehungen zum Land, in einigen Fällen zu Landespolitikern, kann die Gemeinde noch Fördergelder ergattern, zum Beispiel für Straßen, Kindergärten oder Spaßbäder. Ich kenne einen Bürgermeister, der seinen Landtagsabgeordneten folgendermaßen motivierte: „Deine Pappen hänge ich nur auf, wenn ich Fördergeld für …. bekomme!“ Er hat sein Geld früher immer bekommen, aber inzwischen ist der Herr Abgeordnete Hinterbänkler der Opposition und im nächsten September wird er nach Berlin abgeschoben werden, wo er keinen Nutzen mehr bringen wird.

Nach der 158. Steuerschätzung vom Herbst dieses Jahres brechen 2021 die Gewerbesteuern gegenüber der 156. Steuerschätzung aus 2019 um 12%, die Einkommenstteuer um 8 % und die Umsatzsteuer um 5 % ein, ohne daß jetzt schon klar ist, wie die Löcher in den Gemeindefinanzen zugeschmissen werden sollen.

Gerade habe ich den Haushaltsentwurf für den Kreis Weimarer Land erhalten. Der Kreis finanziert sich zu etwa einem Drittel aus der Kreisumlage, das heißt die Gemeinden müssen entsprechend ihrer Umlagekraft zahlen.

Bei der Analyse ist mir aufgefallen, daß die Umlagekraft der Gemeinden nach Werten aus der Vor-Covid-Zeit – in Thüringen die Jahre 2017 bis 2019 – berechnet wird. Das heißt die erheblichen Steuerausfälle aus 2020 und 2021 bleiben bei der Ermittlung der Umlagekraft unberücksichtigt.

Der Haushaltsansatz geht davon aus, daß die Umlagekraft der Gemeinden 2021 im Durchschnitt um 5,6 % steigt. In Wirklichkeit fällt sie jedoch um etwa diesen Wert, siehe die letzte Steuerschätzung. Die Kreisumlage wird also auf eine aufgepumpte Umlagekraft erhoben, die 2021 völlig illusorisch ist.

Das Exempel aus dem Weimarer Land:

Aufgepumpte und illusorische Umlagekraft nach dem Finanzausgleichsgesetz für 2021: 86,2 Mio €

geplante Kreisumlage 33,7 Mio €, Hebesatz 39,1 %

Tatsächliche Umlagekraft nach Covid: geschätzt 77 Mio.

Tatsächlicher Hebesatz 33,7 Mio / 77 Mio = 43,8 %

Für die Gemeinden bleiben nicht wie vorgegaukelt 52,5 Mio € übrig, sondern nur 43,3 Mio. € als Differenz zwischen Umlagekraft und Zahllast.

Unter diesen Umständen ist die Erfüllung der Gemeindeaufgaben nicht drin. Der Umgang mit den Gemeinden ist ruppig.

Dieses Problem besteht in allen Bundesländern, außer in Sachsen, wo bereits erste Vorkehrungen zur Stützung der Gemeindehaushalte für 2021 getroffen wurden.

 

Grüße an den V-Schutz: „O! fürchte, fürchte diese falschen Mächte! Sie halten nicht Wort! Es sind Lügengeister, die dich berückend in den Abgrund ziehn.“ (Friedrich Schiller, Gespräch Piccolominis mit Wallenstein)