Für einen freiheitlichen Umgang mit Gewerbetreibenden

Die Tradition, daß Wirtschaftstreibende straff organisiert sein müssen, stammt letztlich aus der frühen Neuzeit, als Gilden und Hansen gebildet wurden, meist mit einem Kampfauftrag die jeweiligen Gewerbetreibenden vor Übergriffen fremder Territotialherren oder Räubern zu schützen bzw. sie waren wie die Zünfte als gewohnte Regulierungspraxis der Markgenossenschaften in die Stadt verschleppt worden.

In der Ideologie des Faschismus spielten die „Bünde“ als Transmissionsriemen zwischen dem Führer und der Kammerbürokratie eine zentrale Rolle. Kammern waren Übersetzungsbüros, um sich zwischen Politik und Wirtschaft mit obligaten Floskeln zu verständigen und ein Mindestmaß an Feedback in den Echokammern oder -sälen der Diktatur zu gewährleisten.

Auch im anschließenden Bolschewismus gab es Kammern mit der gleichen Zielstellung, ich war jahrelang beschäftigt die Mitgliedschaft in der Kammer der Technik abzuwehren, denn ich war ja schon im FDGB und in der Gesellschaft für DSF. Das empfand ich  als Zustimmungssimulation gegenüber der führenden Rolle der Partei mehrhundertprozentig als ausreichend.

In einer modernen Wirtschaft braucht es diese Organisationen nicht, weil für den Schutz der Bürger nach außen der Staat mit der Bundeswehr und Gesandtschaften in aller Welt zuständig ist, und für die inneren Belange das staatliche Rechtssystem teuer bezahlt wird. Kammern würden allenfalls Sinn machen, wenn man Verteidigungs- und Außenpolitik sowie Justiz einspart. So eine Lösung wäre international gesehen eine Ausnahme, um es freundlich zu framen.

Nun hat ein Kammerrebell von FFF ein höchstrichterliches Urteil erstritten, daß Kammern sich nicht mehr politisch äußern dürfen. Er ist Windmüller und ihn ärgerte es, daß seine Zwangskammer sich für einen überlegteren Ausbau der Windkraft ausgesprochen hatte. Das Gericht hat das für illegal erklärt und den Transmissionsriemen zwischen Wirtschaft und Politik einfach zerschnitten. Man darf über nichts mehr kommunizieren, was wirtschaftsrelevant ist und an Politik grenzt. Und in einem ausgebauten Regulierungsstaat grenzt alles an Politik. Mit dem Urteil hat sich der Sinn der Kammern erledigt, und der Gesetzgeber muß sie geschwind liberalisieren, d.h. auflösen.

Sie können ja als freiwillige Vereine für Golfer, Radfahrer oder Ruderer neu gegründet werden.

 

Grüße an den V-Schutz: Manchmal sollte ein Oberstes Gericht auch politische Äußerungen im Staatsfernsehen verbieten. Da ist man ja auch Zwangsmitglied. Warum kann man aus der Kirche austreten, aus dem Fernsehen nicht?