Was Kevin und Saskia im Sozialismus geworden wären

Kevin und Saskia wollen den Sozialismus aufbauen, aber sie wären drin nichts geworden. Lassen wir mal die Beschäftigungsmöglichkeiten Revue passieren. In der DDR bekam jeder einen Arbeitsplatz, blos welchen?

Beide sind ausbildungsmäßig sehr schwach. Mit einem Studienplatz wäre es früher sowieso schwierig geworden, weil die Eltern nicht aus der Arbeiterklasse stammen, Künerts Vater ist laut Wikilügia Beamter, über die Eltern von Saskia hüllt sich die Lügiklopädie in Schweigen, was nichts wirklich Gutes bedeutet.

Ganz sicher wäre ein gut bezahlter Job als Melker oder ein schlecht bezahlter als Hofkehrer drin gewesen. Callcenter gibt es im Sozialismus wegen Telefonmangel leider nicht. Aber Melken oder Kehren hätte Kevins hohen Ansprüchen an andere nicht genügt.

Saskia hätte sich bei der Partei einen Job besorgen können. In den Niederungen eher, denn die Genossen hatten zumindest in den 80ern zunehmend einen Sinn für Qualität. Die Partei begann damals sich zu akademisieren. Zumindest mußte man die Bezirksparteischule bis zu Ende durchstehen. Immer wieder mal heulten sich zukünftige Kader bei mir aus, wie hoch da die Anforderungen wären. Einem habe ich sogar bei den Hausaufgaben geholfen. Die Dividende dafür habe ich nicht mehr einstreichen können, denn die Quali und meine Investition in den Ehrgeizling wurden 1990 wertlos.

Aber für den Instrukteur in der FDJ-Kreisleitung hätte es bei Saskia wohl gereicht. Kevin wäre dafür nicht in Frage gekommen, weil er mit den zehn Geboten der sozialistischen Moral über Kreuz liegt. Sie wurden 1958 auf dem V. Parteitag von Walterchen mit Fistelstimme verkündigt: 8. Du sollst Deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und Deine Familie achten. Ich hab seine Stimme noch im Ohr, man war damals sehr beliebt, wenn man Ulbricht nachmachen konnte – „Nu?“

Irgendwann wäre die Staatssicherheit hinter Kevins sexuelle Vorlieben gekommen und hätte ihn erpreßt. Dann hätte er eine Chance auf sowas ähnliches wie ein Callcenter gehabt: Ein Abhörzimmer. 1989 habe ich solche Räume mit aufgestöbert. Meistens lag noch ein alter Bademantel drin oder so interessante Literatur wie „Who is who in the CIA„, geschrieben von Julius Mader alias Thomas Bergner. Einmal wurden die Abhörer nahe der Gaststätte „Zum guten Kameraden“ bei Saalborn in einem Bunker aufgestöbert. Er war als Finnhütte getarnt. Unter einem keimigen Teppich war eine Eisenklappe, wenn man die öffnete konnte man über eine Leiter in einen engen Schacht steigen. Nach dem Aufhebeln noch einer Stahltür trat man in eine etwa 4 Meter lange und drei Meter breite Röhre, in der ein Abhörer hockte, und ein anderer Genosse auf einem Fahrad strampelte. Er war dafür zuständig den Ventilator für die Frischluftzufuhr anzutreiben. Der Frischluftschacht war oberirdisch als Kamin für die Herstellung von Bratwürsten getarnt.  Alles war wie bei Alice im Wunderland etwas anderes, als wie es schien. Das Dach der Finnhütte war die Sendeantenne des Bunkers. Im Keller der Hauptpost in Weimar befanden sich sogar sechs Abhörplätze nebeneinander. Ich denke in den Horchcentern der Sicherheit waren allein in Stadt und Kreis Weimar etwa 100 bis 200 Leute beschäftigt. Obwohl nur jeder zehnte Haushalt – meistens von Funktionären – überhaupt ein Telefon hatte.

Saskia und Kevin haben von ihren Aussichten im entwickelten Sozialismus keine Ahnung. In Dr. Merkels Softvariante sind sie besser aufgehoben, aber sie wollen unbedingt in ihr Verderben rennen. Wie viele Genossen sind beispielsweise ins Paradies der Werktätigen – in die Sowjetunion – ausgewandert und dort zu Eisbärfutter verarbeitet worden?

 

Grüße an den V-Schutz. Sie wissen nicht, was sie tun.

 

Update: Ein Kommentator hat mich gerade auf § 249 StGB i.d.F. vom 7.4.1977 aufmerksam gemacht:

§ 249. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt.

(3) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

(4) Ist der Täter nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft, kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.

(5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.